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Regulierung für Versicherungen: Koalition hat außer heißer Luft nichts zu sagen

Rede von Axel Troost,

Koalitionsfraktion hat keinen Plan von der Reform der Eigenmittelanforderungen für Versicherungen

-- Rede zu Protokoll gegeben --

Die Regierungskoalition hat einen Antrag hinsichtlich der bevorstehenden Einführung von Solvency II und zu den Kompetenzen der europäischen Versicherungsaufsicht vorgelegt. Dieser Antrag ist leider sehr dürftig: Die Forderungen sind völlig vage gehalten oder werden im nächsten Halbsatz relativiert. Insgesamt also zwei Seiten Larifari, angereichert mit einzelnen Fachvokabeln. Offenbar geht es der Koalition nur darum, ein Lebenszeichen an die Versicherungswirtschaft zu senden. Dazu hätte ein Brief an die Verbände gereicht. Bei einer Zustimmung würde der Bundestag der Bundesregierung einen Freibrief für weitere Verhandlungen ausstellen. Dies ist ein wichtiger Grund, weswegen wir dem Antrag nicht zustimmen werden.

Aber lassen Sie mich das im Einzelnen begründen:

Die Koalitionsfraktionen drängen auf Übergangsregelungen für einen gleitenden Übergang vom bestehenden in das neue Aufsichtsregime für Versicherungen. Die Einführung von Solvency II bis 2013 ist tatsächlich ambitioniert. Die Dauer einer Übergangszeit wird aber nicht präzisiert. Wir können dem nicht zustimmen: Sonst kann die Bundesregierung ähnlich überzogene Übergangsfristen fordern wie beim Atomausstieg.

Die Koalitionsfraktion bemängelt die hohe Komplexität von Solvency II. Die Regelungsdichte ist tatsächlich ein Problem für kleine und mittlere Versicherer. Allerdings bleibt die Koalition auch hier eine Antwort schuldig, wie das Problem zu lösen sei. In der Rahmenrichtlinie zu Solvency II gibt es bereits Ausnahmeregelungen für kleine Versicherer. Hier hätte man etwa konkret ansetzen können, wenn man darüber hinaus gehen wollte. Die Koalition tut es allerdings nicht. Sie verweist lediglich auf ein Papier von Bundesfinanzminister Schäuble und seiner früheren französischen Amtskollegin Lagarde. Eine Bewertung dieses Papiers findet sich im Antrag der Koalition ausdrücklich nicht! Das kann nur bedeuten, dass die Koalition wieder einmal nicht in vollem Umfang hinter ihrem Finanzminister steht.

Die Koalitionsfraktion fordert eine sachgerechte Zinsstrukturkurve und einen aussagekräftigen und verlässlichen Rechtsrahmen. Zweimal heiße Luft: Niemand will idiotische Zinsstrukturkurven und einen nichtssagenden und unverlässlichen Rechtsrahmen!

Wir können auch nur kritisieren, dass sich die Regierungskoalition auf europäischer Ebene um „das bewährte Angebot zur privaten Altersvorsorge“ kümmern will, während sie zu Hause bei der gesetzlichen Altersvorsorge die Erosion des Umlageverfahrens fortsetzt und sich weigert, entschlossen gegen Altersarmut vorzugehen.

Bei den Kompetenzen will die Koalitionsfraktion der EU-Kommission und der EU-Finanzaufsicht nicht mehr Kompetenzen zubilligen, als unbedingt nötig. Wir fordern dagegen, dass die Kompetenzen der Aufsicht an den Erfordernissen einer stabilen und soliden Versicherungswirtschaft ausgerichtet werden und nicht an einem prinzipiellem Misstrauen gegen jegliche Aufgabe nationaler Souveränität festgemacht werden.
In Entscheidungsprozessen der EIOPA soll nach Forderung der Koalition bei Mehrheitsentscheidungen die Größe der Märkte berücksichtigt werden. Wir meinen: Wenn man schon eine Gewichtung von Länderstimmen vornimmt, sollte diese sich an der Größe der Bevölkerung und nicht an der Größe der Märkte orientieren. Der Vorschlag der Koalition ist umso befremdlicher, als dass ein paar Zeilen vorher noch von der demokratischen Legitimierung die Rede ist und dann eine Art Zensuswahlrecht bei der Versicherungsaufsicht gefordert wird.

Letzter Forderungspunkt: Was eine angemessene Risikobetrachtung und Risikounterlegung sein soll, verrät die Koalition nicht. Auch wir sind für eine angemessene Risikobetrachtung und Risikounterlegung, wie wir überhaupt für eine angemessene Politik in angemessenem Rahmen und in angemessener Zeit sind. Es bleibt völlig unklar, wie "Verwerfungen auf den Kapital- und Immobilienmärkten" vermieden werden sollen. Wer den Versicherern etwas Gutes tun will, sollte endlich dafür sorgen, dass die Finanzmärkte nicht mehr von enormen Volatilitäten gekennzeichnet sind. In unserem Antrag zu Warentermingeschäften (Btgs-Drs. 17/4533) hat unsere Fraktion beispielsweise eine ganze Reihe von Vorschlägen in diesem Sinne gemacht. Die Koalition hat sich hier leider noch kein Stück mit eigenen Vorschlägen bewegt.
Auch Staatsanleihen sollen "zu gegebener Zeit" differenziert behandelt werden. Dabei zielt die Koalition wohl darauf ab, dass u.a. das hohe Ausfallsrisiko griechischer Staatsanleihen bei Solvency II überhaupt nicht berücksichtigt würde. Wie damit nun zu verfahren ist und wann die Zeit dafür „gegeben ist“, verrät sie wiederum nicht. Also noch mehr heiße Luft.

Letzte Bemerkung: Im Finanzausschuss hat Abgeordneter Björn Sänger (FDP) am 11. Mai 2011 diesen Antrag angekündigt, den man „frühzeitig mit den Oppositionsfraktionen besprechen werde, damit man zu einer möglichst einheitlichen Position des gesamten Bundestages komme, um die Bundesregierung mit einem stärkeren Verhandlungsmandat für Brüssel auszustatten“. Stattdessen legt die Regierungskoalition nun einen Tag vor dieser Rede ohne jegliche Rücksprache mit unserer Fraktion den hier debattierten Antrag zur Sofortabstimmung vor. Wir können daher nicht umhin, diesen fachlich äusserst dürftigen Antrag abzulehnen.