Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung der
Geschlechter in der Privatwirtschaft durch
wirksame gesetzliche Regelungen fördern
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):Die Diskriminierung von Frauen in der Privatwirtschaft ist nicht länger hinnehmbar. Immer wieder wird in diesem Hause auf Freiwilligkeitsverpflichtungen der Wirtschaft gesetzt, um Frauen auch in sogenannten Männerberufen ihren Platz zu garantieren. Und immer wieder scheitert das Selbstverpflichtungsprinzip. Die aktuelle Krise macht es mehr als deutlich: Es ist Zeit zu handeln!
Entgeltungleichheit von Frauen in Deutschland ist eben nicht ausschließlich Sache der Tarifparteien. Wir müssen Bedingungen dafür schaffen, dass die Tarifparteien tatsächlich zu Gleichberechtigung und wirksamer Entgeltgleichheit finden, gerade in Krisenzeiten. Dazu haben wir als Linke Ihnen einen Antrag vorgelegt.
Sie brauchen diesem Antrag nur zuzustimmen, dann bleiben auch die Forderungen der SPD nach einem Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft nicht nur bloße Wahlkampftaktik.
Für die Linke ist in Sachen Gleichstellung kein Platz für Taktik, sondern es bleibt beim klaren und verlässlichen Bekenntnis: Frauen gehört mindestens die Hälfte - und das nicht nur in Aufsichtsräten. Wir bemühen uns, hier gemeinsam ein Gesetz zu verabschieden, welches für Unternehmen und Beschäftigte, Betriebsräte und Tarifvertragsparteien einen verbindlichen Rahmen dafür setzt, dass eigene, auf die verschiedenen Berufszweige zugeschnittene, differenzierte Vorgaben gemacht werden, wie die Entgeltgleichheit erreicht werden kann. Das muss konkret sein, und wir müssen konkret werden. Wir müssen gesetzgeberisch aktiv werden, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen. Denn es ist Aufgabe des Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Er muss auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hinwirken. Tun wir dies hier gemeinsam, indem wir wirksame gesetzgeberische Rahmenbedingungen schaffen!
Damit die Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft wirksam gefordert wird, sollen Betriebe verpflichtet werden, einen Maßnahmeplan zur Förderung der Gleichstellung vorzulegen. Betriebe und Betriebsräte sollen zu aktiver Gleichstellungspolitik verpflichtet werden, dass Frauen bei Feststellung von Diskriminierung einen Rechtsanspruch auf Einstellung oder Beförderung haben.
Die Linke sagt: Wir brauchen ein richtiges Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Zurzeit haben wir mit Ihrem Gesetz nur einen zahnlosen Tiger. Spürbare Verbesserungen bekommen wir nur, wenn wir endlich ein Verbandsklagerecht einführen. Damit gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit nicht nur der Wahlkampfschlager dieses Sommers bleibt, können wir heute gemeinsam endlich wirksame Rahmenbedingungen zur Gleichberechtigung und gleichen Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben schaffen. Die Linke steht für die Gleichstellung. Sie nicht!