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Regierung bereitet schon neue Belastungen für kleine Unternehmer vor

Rede von Richard Pitterle,

Rede zu TOP 13: Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

es war einmal eine Bundeskanzlerin. Die hatte es satt ständig im Feuer der Kritik zu stehen, sich ständig von der Opposition kritisieren zu lassen, sogar abweichenden Voten aus der eigenen Fraktion ausgesetzt zu sein. Sie sehnte sich schon lange nach einem Gesetz, dem alle Abgeordneten in ihrer Koalition zustimmen könnten. Sogar die Opposition sollte ihre Zustimmung nicht verweigern können. Einstimmige Beschlüsse wie sie sie aus DDR-Zeiten kannte, wäre Balsam für die Seele der Kanzlerin. Also beauftragte Frau Merkel die Ministerialbeamten mit der Aufgabe ein Gesetz zu entwerfen, dass diesen Ansprüchen genügte. Die Beamten im Finanzministerium, die zu Beginn der Legislaturperiode eine Milliarde an die Hoteliers verteilten und wieder was gut zu machen hatten, waren schnell findig und legten flugs das Gesetz zur 3.Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Dieses behandeln wir heute.
Zum 1.Juli 2009 wurde die Umsatzsteuergrenze befristet bis zum 31.12.2011 von 250.000 € einheitlich für das Bundesgebiet auf 500.000 € heraufgesetzt. Mit diesem Gesetz entscheiden wir darüber diese Grenzen nun dauerhaft beizubehalten. Das heißt die Unternehmen müssen bis zur dieser Grenze die 19 % Umsatzsteuer an den Fiskus erst dann abführen, wenn die von ihnen erstellte Rechnung bezahlt wurde. Davon profitieren kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und andere Selbständige. Also diesmal nicht in erster Linie Herr Ackermann. Man müsste also mit dem Klammersack gepudert sein, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Selbst die LINKE stimmt zu und ich denke, so mancher strammer Konservativer wird heute Nacht nicht schlafen können und darüber nachdenken, wie man das Gesetz hätte so formulieren können, um eine Zählkoalition mit der LINKEN zu verhindern.

Wenn wir heute eine Debatte zum Gesetz haben, obwohl sich bei uns im Finanzausschuss abgezeichnet hat, dass alle mit dem Gesetz einverstanden sind, dann nur deswegen, weil sich die Koalitionsparteien feiern lassen wollen, wie sehr sie an kleine und mittlere Unternehmen denken.
Aber die geschätzte Öffentlichkeit sollte sich nicht täuschen lassen. Und es tut mir wirklich nicht Leid, wenn ich hier Wasser in Ihren Wein gieße. Die Regierungskoalition ist gerade dabei , die nächste Belastung für die Kleinunternehmer vorzubereiten, die schon jetzt das Beauftragtenwesen satt haben. Während die Bank von Herrn Ackermann oder die Herren von Daimler &Benz einen weiteren Beauftragten jederzeit verkraften können, ist es für kleine und mittelständische Unternehmen eine Zumutung, wenn sie schon ab 9 Arbeitnehmer , verpflichtet werden sollen einen weiteren Beauftragten, diesmal einen für Geldwäsche zu bestellen.
Wenn die Regierungskoalition so weiter macht, dann wird bei diesen kleinen Unternehmen bald jeder Arbeitnehmer ein Beauftragter für irgendetwas. Während die bisher vorgesehenen Schwellengrenze für die Bestellung des Geldwäschebeauftragten kleinunternehmerfeindlich ist, ist die Tatsache, dass dieser Beauftragter, der im Gegensatz zum Abfallbeauftragte, zum Immissionsschutz-, zum Datenschutzbeauftragten keinem Sonderkündigungsschutz unterliegen soll, eindeutig arbeitnehmerfeindlich.
Die Politik der Bundesregierung ist gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gegen kleine und mittlere Unternehmer gerichtet, die meisten Gesetze, die sie hier einbringen zeigen, dass sie die Geschäfte für Ackermann, Daimler, BMW und andere Konzerne führen. Davon kann auch dieses Gesetz, dem wir heute zustimmen, nicht ablenken.
Vielen Dank.