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Reform des Wertpapier- und Kapitalmarktrechts kommt zu spät

Rede von Sevim Dagdelen,

Das hier debattierte Reformwerk im Bereich des Wertpapier - und Kapitalmarktrechts kommt zeitlich zu spät. Dass das Recht der Schuldverschreibungen seit seiner Einführung im Zuge der großen zivilrechtlichen Kodifikation Ende des 19. Jahrhunderts infolge der rasanten Marktentwicklung und der fantasiereichen Entwicklung und staatlichen Zulassung immer neuer sogenannter Finanzprodukte aus Sicht der Finanz- und Rechtspraxis anpassungsbedürftig geworden war, ist bekannt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kind ist in den Brunnen gefallen und die Bundesregierung legt ein - weiteres - feuchtes Handtuch zur Rettung bereit.

Was ich damit sagen will: Das hier debattierte Reformwerk im Bereich des Wertpapier - und Kapitalmarktrechts kommt zeitlich zu spät. Dass das Recht der Schuldverschreibungen seit seiner Einführung im Zuge der großen zivilrechtlichen Kodifikation Ende des 19. Jahrhunderts infolge der rasanten Marktentwicklung und der fantasiereichen Entwicklung und staatlichen Zulassung immer neuer sogenannter Finanzprodukte aus Sicht der Finanz- und Rechtspraxis anpassungsbedürftig geworden war, ist bekannt. Dass diese - zu welchem Zeitpunkt auch immer - womöglich andere sachliche Schwerpunkte gesetzt hätten als DIE LINKE. ist dabei so erkennbar wie nebensächlich.

Das staatliche Versagen im Bereich des Finanzmarkts, mithin die willfährige Zulassungspraxis bezüglich immer subtilerer Finanzprodukte und das tätige Mitwirken am Handel damit waren und sind mit Blick auf das ideologische und gebetsmühlenartige Festhalten am System, selbst - im falschen Jargon - „systemisch". Dass der Schutz der Anleger dabei ins Hintertreffen geraten ist, während gleichzeitig die gesamte soziale Gemeinschaft infolge des Schleifens der Sozialsysteme zwangsweise zum Anlegen angehalten wurde und infolgedessen viele von der Krise betroffen wurde, ist die blanke Realität.

Um eine Vorstellung von der Ernsthaftigkeit der Anstrengungen der Bundesregierung im Umgang mit geprellten Anlegern und deren schützenswerten Interessen in Zeiten vor der aktuellen Krise zu geben, sei mir noch der Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung vom März 2007 auf die von mir eingereichte kleine Anfrage zur „Situation der Anlegerinnen und Anleger in so genannte islamische Holdings" (Drucksache 16/4836) erlaubt.

In ihren Antworten bezeugt die Bundesregierung über weite Strecken Unkenntnis und verweist bei der Frage nach Hilfestellung für Geschädigte auf Gewaltenteilung und die Zuständigkeit von Zivilgerichten. Deren Entscheidungen sind aber bekanntlich an Gesetze gebunden, die zu initiieren nicht zuletzt der Bundesregierung zukommt.

Der Euphemismus in der Richtung „besser spät als nie" sollte angesichts dessen im Halse stecken bleiben.

Was bringt die Regelung denn sachlich meine Damen und Herren?

Zum Teilbereich des Schuldverschreibungsgesetzes lässt sich festhalten, dass mit dem Entwurf ein weiterer Stein in das Gesamtgebäude einer Insolvenz- und Sanierungsrechtsreform gefügt wird. Die Reform bringt vor allem eine Stärkung des kollektiven Aspekts. Wie sich das im Verhältnis unterschiedlicher Inhabergruppen, insbesondere zwischen institutionellen und individuellen Inhabern auswirkt, wird kritisch zu beobachten sein.

Im Bereich der größeren Schnittmengen, des Anlegerschutzes, stellt der Entwurf das vernünftigerweise nicht hintergehbare und längst erforderliche Minimum an anleger - beziehungsweise verbraucherschützender Transparenz- und Dokumentationspflicht her. Zudem werden der Materie die Verjährungsregeln des BGB zugrunde gelegt. Bislang sollte die Frist schon bei Abschluss des Vertrages nach erfolgtem Beratungsgespräch mit dem am Verkauf interessierten Produktvermittler zu laufen beginnen.

Nunmehr soll der Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Anleger von etwa im Beratungsgespräch verschwiegenen Risiken etc. maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Haftung wegen verkaufsorientierter Falschberatung sein. - Die hierfür erforderliche Streichung des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz ist übrigens eine Forderung, die DIE LINKE. bereits in ihrem Beschlussantrag „Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen" vom Dezember 2008 unter Punkt vier vorgebracht hatte (Drucksache 16/11185).

Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt nach alledem mutlos hinter den Möglichkeiten zurück, die wir bereits im erwähnten Antrag vorgeschlagen haben.

Weder die unabhängige und fachliche Finanzberatung findet hier Niederschlag noch die über das dortige Vorschlagsprogramm hinausreichende Überlegung einer Marktbereinigung, durch das Hinwirken auf ein konzertiertes Verbot von bestimmten Finanzprodukten in mindestens europäischer, besser globaler Kooperation.

Es besteht also erheblicher Nachbesserungsbedarf am sinkenden Schiff - lieber wäre mir allerdings ein neues Schiff!