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Rede zum Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

Rede von Axel Troost,

Sehr geehrten Damen und Herren,

bis zum Sommer diesen Jahres mussten wir uns in diesem Hause immer wieder mal anhören, dass Kreditverbriefungen für die deutsche Kreditwirtschaft genau das Richtige sind, weil damit Risiken in alle Welt gestreut werden können. Heute, kurz vor Jahresende, wissen wir immer noch nicht, welche wichtigen Finanzkanäle in aller Welt durch diese munter gestreuten Risiken noch verstopft werden können. Um so mehr freut es mich, heute über den deutschen Pfandbrief als ein Refinanzierungsinstrument sprechen zu dürfen, das sich gerade deshalb bewährt hat, weil die damit verbundenen Risiken nicht nur gering sondern auch für alle Beteiligten relativ gut überschaubar sind. Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Pfandbriefrechts sind dementsprechend darauf hin zu bewerten, ob dieser Qualitätsstandard auch tatsächlich erhöht wird und ob im Lichte der Weltfinanzkrise die richtigen Lehren gezogen wurden.

Dabei will ich die Neuregelung, dass ausreichend Liquidität für die innerhalb von drei Monaten fällig werdenden Pfandbriefe vorgehalten werden muss, durchaus als Schritt in die richtige Richtung würdigen. Ebenfalls ist erfreulich, dass für kleinere Banken die bessere Teilhabe am Pfandbriefsystem durch die Erleichterung der Konsortialfinanzierung ermöglicht werden soll. Nicht nur mit Blick auf den Pfandbrief ist die Konsortialfinanzierung eine sinnvolle Alternative zu der verheerenden Praxis der Kreditverbriefung. Dies deshalb, weil sich alle an dem Konsortium Beteiligten, wissend um die Risiken, an der Finanzierung beteiligen, statt die Kreditrisiken in undurchschaubarer Weise - aber mit dem Gütesiegel der Ratingagenturen versehen - über die ganze Welt zu streuen.

In Anbetracht des Tatbestandes, dass in der andauernden Finanzkrise die Unzulänglichkeiten der Ratingagenturen längst noch nicht ausreichend aufgearbeitet sind und die Überlegungen zur Regulierung für diese in der EU gerade erst begonnen haben, halte ich es aber für äußerst bedenklich, dass den Ratingagenturen nun eine maßgebliche Rolle im Gesetz zugewiesen werden soll. Von daher halte ich es für angebracht, dass deren Aufgaben, wie sie im Gesetzentwurf beschrieben sind, zumindest bis auf Weiteres, von hoheitlichen Stellen zu erfüllen sind. Überhaupt kein Verständnis habe ich dafür, dass auch weiterhin unbesehen öffentliche Pfandbriefe für den isländischen Staat herausgegeben werden dürfen, während dies für Staaten, die in der gegenwärtigen Finanzkrise deutlich besser dastehen zum Teil gar nicht möglich ist. Als zusätzliches Kriterium sollte hier wenigstens in Betracht gezogen werden in welchem Verhältnis der Finanzsektor eines Staates zur gesamten Wirtschaftleistung steht. Denn: Je aufgeblähter der Finanzsektor eines Staates gegenüber seiner sonstigen gesamten Wirtschaftsleistung ist, desto schwieriger wird es, im Krisenfall alle Verbindlichkeiten bedienen zu können.

Was den Schiffs- und den neu zu schaffenden Flugzeugpfandbrief angeht, kann ich nicht sehen, dass aus der Finanzkrise entsprechende Lehren gezogen und die Qualität dieser Wertpapiere entsprechend verbessert werden sollen. Während beim Hypothekenpfandbrief Derivategeschäfte nur zu 12 % zur Bedeckung herangezogen werden dürfen, ist eine derartige Obergrenze für die beiden anderen Pfandbriefgattungen nicht vorgesehen. Dies kritisieren wir!

Schließlich sollen mit diesem Gesetz auch die Regeln zur Beaufsichtigung von Finanzholdungs geändert werden. Dabei ist offensichtlich, dass hier einem Wunsch der entsprechenden Holdinggesellschaften, allen voran die Hypo Real Estate, Rechnung getragen wird. Wir halten die künftig auf Antrag mögliche Zusammenziehung der notwendigen Maßnahmen zur Risikosteuerung auf der Ebene der Holding an sich für unproblematisch. Im Lichte des Prüfungschaos, das bei der HRE auch zu dem Fiasko im September beigetragen hat, wäre es aber das Mindeste gewesen, jedes Entgegenkommen in aufsichtsrechtlichen Fragen an die Bedingung zu knüpfen, dass sich eine Finanzholding vollumfänglich - also auch mit ihren ausländischen Töchtern - der Bafin zur Prüfung aller Risiken unterwirft. Es bleibt im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch hier abzuwarten, ob die Koalition gewillt ist, Lehren aus der Krise zu ziehen oder sich weiterhin nur als Erfüllungsgehilfe der Finanzmagnaten versteht.