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Rede von Ulla Jelpke zu Protokoll gegeben am 10.11.2016

Rede von Ulla Jelpke,

Wir beraten hier über drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Sicherheitszusammenarbeit mit Georgien, Serbien und Albanien. Dabei geht es um den Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten über begangene oder geplante Straftaten etwa im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Vorgesehen sind zudem Regelungen zur Durchführung gemeinsamer oder abgestimmter Operationen von bundesdeutschen Stellen mit Sicherheitsbehörden dieser Länder.

Lassen Sie mich erst einmal ganz grundsätzlich bemerken, dass es sich hier um Partnerländer handelt, bei denen – trotz mancher Reformanstrengungen der letzten Jahre – noch keineswegs von einem Rechtsstaat nach unserem Verständnis die Rede sein kann. Es sei noch viel Arbeit, um Georgien zu „europäisieren“ und den Rechtsstaat zu stärken, gestand selbst der georgische Regierungschef Giorgi Kwirikaschwili vor wenigen Wochen ein. Und bezüglich Albanien kam eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung im Sommer zu dem Ergebnis, dass die Entpolitisierung der Justiz weiterhin eine Hauptforderung europäischer Akteure, aber auch der Bevölkerung des Balkanlandes bliebe.

Solche Mängel im Justizsystem oder Sicherheitsapparat schließen eine Sicherheitszusammenarbeit mit diesen Staaten natürlich nicht aus. Doch umso entscheidender sind hohe Standards der entsprechenden Abkommen; denn nur so kann verhindert werden, dass Daten in die falschen Hände geraten, sich Unschuldige etwa aus politischen Gründen Verfolgung ausgesetzt sehen oder die Bundesrepublik sich durch eigene Fahrlässigkeit mitschuldig an Menschenrechtsverletzungen macht.

Genau diese Sorgfalt findet sich in den vorliegenden Entwürfen für Sicherheitsabkommen leider nicht. So sind die darin genannten Deliktfelder entweder viel zu ausufernd und zu weit gefasst, oder sie sind viel zu unbestimmt. Sind mit Eigentumsdelikten bereits kleine Ladendiebstähle gemeint oder erst millionenschwere Straftaten? Beginnen Betrug und Glücksspiel bereits beim Hütchenspieler oder erst beim illegalen Kasino und beim Scheckkartenbetrug im professionellen Stil?

Die Linke ist der Auffassung: Der Anwendungsbereich eines solchen bilateralen Sicherheitsabkommens sollte auf die Abwehr von erheblichen Straftaten beschränkt werden. Das entspräche den in § 61a des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen genannten Tatbestandsvoraussetzungen. Ansonsten sollte der Informationsaustausch auf die in § 61b genannten Ermittlungsgruppen beschränkt werden, für die hier zugleich die Bedingung der völkerrechtlichen Vereinbarung erfüllt wird.

Das geplante Abkommen mit Georgien enthält durchaus begrüßenswerte datenschutzrechtliche Bestimmungen. Doch leider fehlen entsprechende Regeln zu ihrer Durchsetzung und zur Sanktionierung bei Verstößen. Dieses Manko entwertet die entsprechenden Klauseln zur reinen Augenwischerei.

Zudem fehlt bei diesem Abkommen eine klare Benennung der behördlichen Zuständigkeit für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Nicht auszuschließen ist damit, dass auch Behörden mit geheimdienstlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen an der polizeilichen Zusammenarbeit beteiligt werden. Damit wird das grundgesetzliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten unterlaufen. So besteht die Gefahr, dass Informationen in deutsche Ermittlungsverfahren einfließen, die mit – aus bundesdeutscher Sicht – illegalen Ermittlungsmethoden gewonnen wurden. Umgekehrt können in Deutschland festgestellte Daten bei ausländischen Behörden landen, die sie nicht nur zur Strafverfolgung sondern gegebenenfalls auch zur politisch motivierten Verfolgung nutzen.

Schließlich enthält das geplante Abkommen mit Albanien sogar das äußerst umstrittene Element der „kontrollierten Lieferung“. Gemeint sind vorgetäuschte Deals mit strafbaren Substanzen, die grenzübergreifend observiert werden. In der Regel geht es dabei um Drogen; doch wie Sie wissen, gibt es in diesem Bereich keine besonders gute Erfahrung. Erinnert sei hier an den spektakulären Fall von „kontrolliertem“ Plutoniumschmuggel. Hier besteht immer die Gefahr, dass Personen erst durch verdeckte Ermittler zu schweren Straftaten veranlasst werden, die sie von sich aus gar nicht begangen hätten, und somit die Kriminalitätsbekämpfung ihr Gegenteil erreicht.

Aus all den genannten Gründen lehnt die Linke diese drei Gesetzentwürfe ab.