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Rede von Thomas Nord zu Protokoll gegeben am 10.11.2016

Rede von Thomas Nord,

Wir behandeln heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017). Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) rund 800 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugutekommen. Mobilisiert werden könnten dadurch in einer Prognose zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,8 Milliarden Euro.

Allgemein verweisen Meldungen des Statistischen Bundesamts auf ein weiterhin schwieriges wirtschaftliches Umfeld für Kleinunternehmen und Freiberufler. Das Statistische Bundesamt hat im September 2016 einen Rückgang von neu gegründeten Unternehmen im Vergleich zum Vorjahresraum um circa 95 000 oder 10,4 Prozent vermeldet. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im ersten Halbjahr auf rund 360 000, in etwa 2,9 Prozent weniger als im Vergleichsraum 2015. Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Gründung eines Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme, Umwandlung oder Zuzug. Dieser rückläufige Befund spricht nicht für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Immerhin aber war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf der anderen Seite zuletzt auch stark rückläufig. So lagen die Unternehmensinsolvenzen laut einer Meldung des Statistischen Bundesamts vom 14. Oktober 2016 im Juli 2016 um 17,5 Prozent unter denen des Vorjahresmonats. Die Linke sieht die Förderung von Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen gerade vor dem Hintergrund eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds als ein sinnvolles Instrument.

Während dem Förderzweck grundsätzlich zuzustimmen ist, gibt es bei der Förderpraxis und Evaluierung jedoch einige kritische Bemerkungen. Seit 2011 ist bekannt, dass es bei dem ERP-Regionalförderprogramm besonders hohe Mitnahmeeffekte gegeben hat, 38 Prozent. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom November 2015 (Drucksache 18/6717) sagt die Bundesregierung, dass es seit 2011 keine neue Evaluierung gegeben hat. Sie verweist dabei auf den hohen Arbeits- und Kostenaufwand und weist die Forderung einer jährlichen Evaluation zurück. Deshalb sollten wir als Nächstes die Frage erörtern, ob eine Evaluierung nicht in kürzeren, regelmäßigen Abständen erfolgen kann, zum Beispiel alle zwei Jahre oder wenigstens einmal pro Wahlperiode, zum Beispiel in der Mitte.

Eine überprüfbare statistische Kennzahl über die Mitnahmeeffekte liegt seit 2011 nicht mehr vor. Dennoch nimmt die Bundesregierung an, dass sie sich „voraussichtlich“ reduziert haben. Wir würden aber gerne etwas verlässlicher von der Bundesregierung bzw. dem Wirtschaftsministerium wissen, ob und in welchem Umfang es hier zu einer Begrenzung der Mitnahmeeffekte gekommen ist. Auch würden wir gerne wissen, wie sich die Neuordnung der ERP-Förderung von 2012 ausgewirkt hat, dies insbesondere bei der Konzentration auf etablierte Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind.

In ihrer Antwort hat die Bundesregierung selber einen mehrjährigen Zeitraum vorgeschlagen, in dem Evaluierungen durchgeführt werden sollten. Wie man es dreht und wendet, ob alle zwei Jahre oder mindestens einmal in der Wahlperiode, der mehrjährige Zeitraum, den die Bundesregierung selbst in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage vorgeschlagen hat, ist rum. Legen Sie dem Bundestag vor dem nächsten Gesetzentwurf eine neue Evaluation vor, in der auch die Neuordnung der ERP-Förderung von 2012 einer kritischen Überprüfung unterzogen wird.