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Rede von Thomas Lutze zu Protokoll gegeben am 27.04.2017

Rede von Thomas Lutze,

Die Linke begrüßt die Einführung von Maßnahmen, die die Korruption großer Konzerne verhindern und die Bürgerinnen und Bürger vor den weitreichenden Auswirkungen von Wirtschaftskriminalität schützen. Korruption schädigt die gesamte Gesellschaft, und es ist gut, wenn die Bundesregierung hier Maßnahmen ergreifen will. Unternehmen, die hier Rechtsverstöße begangen haben, sollten weder von öffentlichen Aufträgen und noch Konzessionen profitieren. Wer sich der Korruption schuldig gemacht hat, hat bereits vom Steuerzahler gestohlen und sollte nicht weiter an ihm verdienen dürfen.

Die Einführung eines Wettbewerbsregisters, anhand dessen öffentliche Stellen vor der Auftragsvergabe unsaubere Unternehmen aussortieren können, wäre für diesen Zweck ein geeignetes Mittel. Allerdings wählt die Bundesregierung wie im Umgang mit Wirtschaftskriminalität mal wieder die mildeste Umsetzung.

Schon nach drei beziehungsweise fünf Jahren soll eine Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wieder gelöscht werden. Dieser Zeitraum ist inakzeptabel kurz und dürfte auch seine abschreckende Wirkung verfehlen. Darüber hinaus können Unternehmen eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse nachweisen. Sinn und Zweck von Wirtschaftsunternehmen ist das Erzielen von Profit, und eine Eintragung im Wettbewerbsregister schmälert die Profitaussichten. Also haben alle Unternehmen per Definition ein sogenanntes berechtigtes Interesse. Zusätzlich sollen Maßnahmen einer sogenannten Selbstreinigung nachgewiesen werden. Doch dazu verlassen sich die Kartellbehörden nicht auf eigene Kontrollen, sondern akzeptieren Gutachten als Nachweis. Auch das halte ich für völlig unzureichend.

Weiter weist der Gesetzentwurf Schlupflöcher zur Umgehung negativer Konsequenzen eines Eintrages im Wettbewerbsregister auf, die groß wie Scheunentore sind. Tochterunternehmen beispielsweise werden nur erfasst, wenn der obersten Leitungsebene des Mutterkonzerns ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Es ist absehbar, dass Konzernleitungen ihre Vergehen noch stärker auf einzelne Mitarbeiter abwälzen werden. Aus- und Neugründungen von Tochterunternehmen werden die Regel zur Umgehung eines Registereintrages werden.

Wieder einmal vergibt die Bundesregierung in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Wirtschaft eine Chance zur wirklichen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Wenn das Gesetz in den Ausschussberatungen nicht noch deutlich verschärft wird, kann die Linke hier nicht zustimmen.