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Rede von Thomas Lutze zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Thomas Lutze,

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung des Hörfunks im europäischen Vergleich weit hinterher. Im Jahr 2016 lag die Quote der Radiohörer, die ihr Programm digital empfangen, lediglich bei etwas über 13 Prozent. Obwohl digitales Radio seit 2005 praktisch überall in Deutschland zu empfangen ist, läuft die Verbreitung der entsprechenden Empfangsgeräte nur sehr schleppend.

Dabei hatte man im letzten Jahrzehnt noch gehofft, bis 2015 eine solch große Verbreitung des digitalen Hörfunks erreicht zu haben, dass die UKW-Sender abgeschaltet werden können und so wertvolle Frequenzen für andere Dienste frei werden. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Maßnahme, für alle höherwertigen Empfangsgeräte die Schaffung der Möglichkeit des digitalen Empfangs vorzuschreiben, kann einen Beitrag dazu leisten, die Marktdurchdringung digitaler Radiogeräte zu verbessern. Allerdings hat die Bundesregierung durch ihre Definition dessen, was höherwertige Empfangsgeräte darstellen, ein großes Schlupfloch offen gelassen. Dies sind laut dem Gesetzentwurf alle Geräte, die den Sendernamen anzeigen können. Will sich ein Hersteller weiterhin die digitale Schnittstelle in seinem Gerät sparen, so lässt er einfach das Display am Radio weg oder unterbindet die Anzeige des Sendernamens softwareseitig.

Weiterhin kritisieren wir, dass den Herstellern und Händlern mit 12 Monaten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine mehr als großzügige Frist für den Übergang gewährt wird. Die Bundesregierung schreibt dazu selbst in ihrem Entwurf, dass diese Frist dem Abverkauf der rein analogen Geräte dienen soll. Dies bedeutet, dass der Markt, in dem wir ja eigentlich die Position der digitalen Empfangsgeräte stärken wollen, noch einmal mit im Preis reduzierten und massiv beworbenen Altgeräten geflutet wird. Und wie oft kauft man schon ein neues Radio? In der Regel ist der Kauf einer Stereoanlage eine Anschaffung für Jahrzehnte.

Die Linke unterstützt das Anliegen des Gesetzentwurfes, aber ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen noch an der einen oder anderen Stelle ein wenig nachbesseren können.