Zum Hauptinhalt springen

Rede von Sabine Leidig zu Protokoll gegeben am 09.03.2017

Rede von Sabine Leidig,

Wir begrüßen es, dass nun auch für den Hochwasserschutz länderübergreifende Raumordnungspläne aufgestellt werden können. Hier arbeiten die Länder ja oft aneinander vorbei, auch wenn diese das offenkundig anders sehen, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Die Frage ist aber, ob es einen solchen Raumordnungsplan geben wird. Für Häfen und Flughäfen ist hier bislang überhaupt nichts passiert. Auf eine schriftliche Frage von Herbert Behrens hin antwortete das BMVI, dass dies nicht nötig sei, weil die verkehrliche Anbindung von Häfen und Flughäfen durch Hafenkonzept, Flughafenkonzept und Bundesverkehrswegeplan ausreichend berücksichtigt seien. Diese beiden Konzepte leisteten aber eben nicht das, was man eigentlich bräuchte, nämlich eine wirkliche Standortpriorisierung. Hier wird eine Chance vertan.

Was für uns gar nicht geht, ist, dass der bisherige Absatz 6 des § 17 ersatzlos gestrichen werden soll. Hierin ist bislang die Beteiligung des Deutschen Bundestages geregelt. Ich möchte mich aber nicht selbst entmachten und kann die Begründung nicht verstehen, nach der der Deutsche Bundestag bei Rechtsverordnungen, als solche werden die Raumordnungspläne des Bundes erlassen, nicht beteiligt wird. Im Grundsatz stimmt das schon, aber bei den Verordnungen nach dem BImSchG ist das anders. Und ein Plan, der die Anbindung der Häfen und Flughäfen regelt, den muss man im Verkehrsausschuss, der ja schließlich auch den Bundesverkehrswegeplan beschlossen hat, schon gerne beraten. Ebenso der Umweltausschuss den zum Hochwasserschutz. Falls es den denn jemals geben wird. Die Frage ist eben nur, warum man diese Bundesraumordnungspläne ins Gesetz schreibt, wenn das Ministerium dann meint, man braucht die sowieso nicht.

Wir begrüßen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr – zumindest im regulären, nicht im beschleunigten Verfahren  – vorgeschrieben ist, auch wenn dies in den meisten Ländern bereits so gehandhabt wurde. Die Begründung, dass man damit Akzeptanz für Großprojekte schaffen will, teilen wir aber nicht. Denn es geht nicht nur um die Akzeptanz, also das Durchsetzen von Großprojekten, sondern eben auch darum, ob eine solche Maßnahme überhaupt nötig ist. Immerhin sollen nun „ernsthaft in Betracht kommende Alternativen“ geprüft werden, dies schließt explizit auch solche ein, die von Teilnehmern im Beteiligungsverfahren eingebracht wurden. Aber die Anpassung an das neue URG, die der Bundesrat vorschlug, ist abzulehnen, weil sie Beteiligungsrechte einschränkt.

Dass die Bundesregierung den Aufbau Ost für abgeschlossen hält, in der Begründung heißt es explizit, „dass sich 26 Jahre nach der Wiedervereinigung räumliche Disparitäten … nicht mehr feststellen lassen“, ist für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar. Es wird suggeriert, dass es die krassen Disparitäten zwischen Ost und West nicht mehr gibt, sondern es quasi überall strukturpolitische Schwächen und Stärken gebe. Das ist aber aus unserer Sicht eben nicht der Fall, weil sich bei allen Strukturdaten wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Bruttoinlandsprodukt, kommunale Steuereinnahmen oder FuE-Ausgaben immer die DDR abzeichnet, weil es eben im Osten großflächig eine größere negative Betroffenheit gibt. Selbst die schwächsten Westbundesländer sind immer noch „reicher“ als die stärksten Ostländer.

Bedenken haben wir wegen der neuen Bestimmungen zu Vorran g gebieten. Denn hierzu heißt es in der Begründung, damit kann beispielsweise „eine Siedlungsentwicklung den Freiraumschutz ausschließen, desgleichen ein Infrastrukturausbau die Erfordernisse des Biotopverbundes oder der vorbeugende Hochwasserschutz die Belange des Naturschutzes“. Genau das wollen wir nicht.

Dass quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme als neuer Grundsatz explizit verankert werden, findet unsere Zustimmung, weil damit die Umsetzung des 30-Hektar-Zieles der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt wird.