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Rede von Rosemarie Hein zu Protokoll gegeben am 27.04.2017

Rede von Rosemarie Hein,

Der Kulturpolitische Ausschuss im Hessischen Landtag hat am 19. April dieses Jahres ein Werbeverbot an Schulen im Schulgesetz beschlossen. Nun bekommen die beiden regierungsführenden Fraktionen offensichtlich Schwansfedern und rudern zurück. Für den 2. Mai wurde extra eine Sondersitzung des Kulturpolitischen Ausschusses einberufen, um einen relativierenden Antrag zum Gesetz zu verhandeln. Angst vor der eigenen Courage, liebe Grüne, kann ich da nur sagen!

Seit Jahren laufen Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteure Sturm gegen sich ausbreitende Werbestrategien vor allem größerer Unternehmen und Lobbygruppen, die die Schule längst als Adressaten ihrer Unternehmensstrategien erkannt haben und mit viel Geld große und professionelle Werbeabteilungen damit beauftragt haben, Lernende als Ziel werberischer Strategien auszumachen und geschickt zu umgarnen. Die Kritik kommt von der Bundeszentrale für politische Bildung ebenso wie von den Verbraucherzentralen und LobbyControl. Auch die Uni Augsburg und viele Medien haben schon vor Jahren auf die Flut von werbeträchtigen Unterrichtsmaterialien aufmerksam gemacht.

Nun muss, wer guten Unterricht machen will, sich an der Lebenswelt orientieren, aktuell sein und anschaulich. Lehrbücher sind nicht immer topaktuell. Für andere verfügbare Materialien gibt es oft urheberrechtliche Schranken. Da kommen die kostenlosen bunten Heftchen, Arbeitsblätter und digitalen Angebote von Unternehmen gerade recht, und man traut ihnen zu, dass sie von ihrem Handwerk etwas verstehen. Mitunter sind diese Materialien auch didaktisch gut aufbereitet und auf den Unterricht zugeschnitten.

Mit solchen Materialien verbinden die Absender aber auch offen oder verdeckt Botschaften zur eigenen Unternehmensstrategie. Uneigennützigkeit darf man da nicht unterstellen.

Schülerinnen und Schülern wird so nicht selten einseitig die von ebendiesem Unternehmen oder Verband vertretene Sichtweise auf das eigene Tun nahegebracht.

Doch Schulen sind Lernorte, in denen man nicht nur viel fachliches Wissen erwerben soll, sondern auch den kritischen Umgang damit. Darum verbieten sich Werbung und einseitige Informationsstrategien an der Schule. Wir wollen, dass auch im Alltag der Schule und im Unterricht das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot aus der politischen Bildung gelten. Das heißt dann, dass ich bei Themen, die in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, immer beide Seiten hören muss. Das würde bewirken, dass Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

Materialien außerhalb der zugelassenen Lehrbücher im Unterricht verwenden zu können, ist unerlässlich für gute Schule. Wie man das macht und was dabei zu beachten ist, diese Verantwortung liegt immer stärker bei den Lehrkräften.

Die Kritikerinnen und Kritiker unseres Antrages aus der CDU/CSU-Fraktion und auch manche aus der SPD halten entgegen, dass Lehrkräfte das schon alleine können und keine Belehrung brauchen. Belehrung sicher nicht, aber Unterstützung. Denn Lehrerinnen und Lehrer haben inzwischen einen ziemlichen Rucksack zu tragen: Sie sollen immer mehr Wissen vermitteln und kompetenz­orientiert und interkulturell bilden, sie sollen inklusiv arbeiten, Berufsorientierung betreiben, sollen digitale Bildung implementieren, individuell fördern usw. usf.

Da wäre es doch hilfreich, wenn man unter dem zeitlichen Druck, unter dem man steht, sich schnell und verlässlich vergewissern kann. Das könnten unabhängige Stellen exemplarisch leisten. Hingegen eine Zertifizierung und Zulassung aller zur Verfügung stehenden Materialien durch die jeweiligen Kultusministerien, wie das bei den Lehrbüchern üblich ist, ist nicht umsetzbar, weltfremd und auch nicht mehr zeitgemäß.

Darum fordern wir, bereits bestehende Instrumente zu erhalten und auszubauen. Eine unabhängige Monitoringstelle könnte beispielsweise beim Deutschen Bildungsserver eingerichtet werden, der heute schon wertvolle Informationen zur Unterrichtsgestaltung bei vielen Themen liefert.

Und natürlich geht es uns darum, das Bewusstsein für solche offenen oder auch unterschwelligen Einflussnahmen bei Lernenden, Eltern und auch Lehrenden zu entwickeln. Ein Werbeverbot in den Schulgesetzen würde den kritischen Umgang mit externen Materialien befördern.

Dazu gehört auch, dass Bundesministerien sich nicht zum Anwalt einseitiger Interessen machen und ihre Autorität für Empfehlungen nutzen.