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Rede von Michael Schlecht zu Protokoll gegeben am 30.03.2017

Rede von Michael Schlecht,

Es ist bemerkenswert, dass die Koalition beim Ersten Bürokratieentlastungsgesetz noch die ganz große Bühne in der Kerndebattenzeit des Parlaments gesucht hat und nun mehr das Thema gleich sehr weit nach hinten gerutscht ist. Offensichtlich haben Sie auch erkannt, dass das Thema nur begrenzt begeistern kann.

Ich will es kurz halten: Ich hatte Ihnen, den Damen und Herren der Regierungsparteien, beim ersten Bürokratieentlastungsgesetz einen Tipp gegeben, wie sie mit dem Thema Bürokratieabbau massenhaft Jubelstürme auslösen könnten. Schaffen Sie das Bürokratiemonster Hartz IV ab. Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Haushalts bei der Agentur für Arbeit ist etwa 650 Seiten dick. Das ist und bleibt Bürokratieunfug.

Jetzt liegt uns also das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vor. Und wieder geht es um bürokratische Entlastungen ausschließlich für Unternehmen. Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen sich freuen, für alle anderen bringt dieses Bürokratieentlastungsgesetz wieder nichts.

In den Gesetzesbegründungen nehmen Sie wieder Bezug auf die sogenannte One-in-one-out-Regelung, nach der bei einer zusätzlichen bürokratischen Belastung durch ein neues Gesetz eine zwingende Entlastung für Unternehmen vorzusehen ist. Mit der One-in-one-out-Regelung entscheidet nicht mehr Sach- und Fachpolitik über Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Regelungen, sondern das Gebot, dass die Kostenbelastung der Unternehmen nicht durch Regelungstatbestände – auch wenn sie sinnvoll sind – erhöht werden darf. Das lehnen wir weiterhin ab. Notwendige soziale oder ökologische Regulierungen werden so nur künstlich erschwert.

Den meisten einzelnen konkreten Maßnahmen im vorliegenden Gesetz könnten wir durchaus zustimmen, allerdings halten wir den Grundansatz des Gesetzes für falsch. Daher können wir uns hier nur enthalten.