Zum Hauptinhalt springen

Rede von Klaus Ernst zu Protokoll gegeben am 22.06.2017

Rede von Klaus Ernst,

1997 wurde von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein Verfahren beschlossen, mit dem veraltete und nicht mehr relevante Übereinkommen aufgehoben werden können. Bisher waren dazu zwei Schritte notwendig. Zuerst wurde das alte Übereinkommen durch eine Neufassung der IAO aktualisiert. Diese Neufassung enthielt eine entsprechende Kündigungsklausel, die dazu führte, dass bei der folgenden Ratifizierung durch die Mitglieder der IAO das Übereinkommen automatisch gekündigt wurde. Einzelne Mitglieder hatten so die Chance, eine Neufassung nicht zu ratifizieren und somit dessen Kündigung zu umgehen.

Die vorliegende Änderung sieht vor, dieses Verfahren zu vereinfachen. Zukünftig soll die Allgemeine Konferenz auf Vorschlag des Verwaltungsrates veraltete Abkommen direkt aufheben können. Dazu ist nur noch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich. Die im bisherigen Verfahren notwendige Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten der IAO fällt weg.

Wie Sie wissen, hat die Bundesrepublik die Abänderungsurkunde bisher wegen völkerrechtlicher Bedenken nicht ratifiziert.

Nach Auffassung der Bundesregierung wäre eine Aufhebung eines veralteten Übereinkommens völkerrechtlich nur vertretbar, wenn alle Staaten, die das betreffende Übereinkommen ratifiziert haben, der Aufhebung zustimmen. Es müsste aus Sicht der Bundesregierung wenigstens für diese Vertragsstaaten die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Übereinkommen zwischen ihnen weiter angewandt wird.

Dieser Auffassung ist die Mehrheit der Mitglieder (unter anderem Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich) nicht gefolgt. Zwei Drittel der Mitglieder der IAO haben der Abänderungsurkunde zugestimmt, wie es Artikel 36 der Verfassung der IAO erfordert. Diese ist am 8. Oktober 2015 in Kraft getreten. Um keinen verfassungswidrigen Zustand herbeizuführen, muss die Bundesrepublik Deutschland nun ein Zustimmungsverfahren durchführen, unabhängig jedweder Bedenken. Als Alternative würde nur die Kündigung der IAO-Verfassung in Betracht kommen. Dies ist weder wünschenswert noch eine realistische Perspektive.

Eine Gefahr, dass ein veraltetes Übereinkommen gegen den Willen von Mitgliedstaaten aufgehoben werden kann, ist äußert gering. Zum einen können nur Übereinkommen aufgehoben werden, die sich als grundsätzlich hinfällig darstellen. Zum anderen müssen zwei Drittel der Mitglieder der Konferenz der Aufhebung zustimmen.

Die in der Abänderungsurkunde festgeschriebene Verfahrensänderung ist in einem demokratischen Verfahren von zwei Dritteln der Mitglieder der IAO beschlossen worden. Aus unserer Sicht scheint das neue Verfahren zur Aufhebung veralteter Abkommen zudem praxistauglich.

Die Linke begrüßt den Gesetzentwurf daher und stimmt ihm zu.