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Rede von Klaus Ernst zu Protokoll gegeben am 10.11.2016

Rede von Klaus Ernst,

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas sollen das Erdölbevorratungsgesetz, das Mineralöldatengesetz und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Dabei werden verschiedene Ziele verfolgt.

Unter anderem wurde die Erdgasversorgung in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt dauerhaft auf das sogenannte H-Gas umgestellt, das einen höheren Methangehalt hat. Hintergrund ist die rückläufige Förderung des bisherigen L-Gases in den Niederlanden und in Deutschland. Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ist nicht zuletzt auch deshalb zu befürworten, weil es eine höhere Energieeffizienz hat. Das Ressort schätzt, dass von den 4,3 Millionen Gas- und Brennwertkesseln und 1,2 Millionen sonstigen Geräten, in erster Linie Gaskochgeräte und Gasdurchlauferhitzer, 2,5 Prozent bzw. 10 Prozent nicht umrüstbar sind.

Die Umrüstungskosten werden auf 4 000 Euro für Gas- und Brennwertkessel und 400 Euro für sonstige Geräte pro Fall geschätzt. Aufgrund einer hohen Anzahl alter Geräte würde die Investition allerdings ohnehin anfallen. Es gibt einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber von Neugeräten, 100 Euro für jedes Neugerät. Damit fallen am Ende für die Bürgerinnen und Bürger Kosten für den Austausch der Geräte von rund 175 Millionen Euro an.

Wir kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht die Chance nutzt, zeitgleich die Sicherheitsrisiken bei den Kavernenspeichern zu beseitigen, vor denen Umweltschützer seit langem warnen. Das Nachrüsten der Kavernen mit Doppelrohren wäre ein wichtiger Schritt, ein anderer die stärkere Überwachung der Kavernenspeicher.

Mit der Änderung des Mineralöldatengesetzes sollen vorliegende Verwaltungsdaten für die statistischen Landesämter für die Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen nutzbar gemacht werden. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Darüber hinaus sollen auch Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Norwegen und in der Schweiz Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes werden können. Für die Mengen beitragspflichtiger Erdölerzeugnisse, die zur Bebunkerung von Seeschiffen verwendet werden, soll frühzeitiger ein Abzug bei der Bemessung der Höhe der Beiträge geltend gemacht werden können. Außerdem soll es Unternehmen ermöglicht werden, in Deutschland gehaltene Mineralölbestände auch zugunsten der Krisenvorsorge von Drittstaaten bereitzuhalten, und die Verfahren zur Auswahl von Vertragspartnern des Erdölbevorratungsverbandes sollen vereinfacht werden. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich mit einer erfolgreichen Energiewende eine Bevorratung von Erdöl in diesem Ausmaß erübrigen würde.