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Rede von Klaus Ernst zu Protokoll gegeben am 09.03.2017

Rede von Klaus Ernst,

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und SPD, Sie fordern uns in Ihrem Antrag unter anderem auf, Ihre Maßnahmen der Digitalen Agenda und Ihr Engagement zur Gestaltung der Arbeit im digitalen Zeitalter zu begrüßen. Wollen wir uns einmal anschauen, was da von Ihrer Seite bisher vorgelegt wurde.

Ein wesentlicher Bestandteil der Digitalen Agenda ist der flächendeckende Breitbandausbau. Die Notwendigkeit eines solchen Ausbaus ist unstrittig. Auf der Seite des BMWi liest man: „Deutschland will eine Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste einnehmen. … Deshalb braucht Deutschland flächendeckend Hochgeschwindigkeitsnetze.“ Auch hier könnte die Linke vollumfänglich zustimmen. Nur ist ihre Forderung alles andere als neu.

Schon 2009 hatte Kanzlerin Merkel Highspeedanschlüsse für 75 Prozent der Haushalte bis 2014 versprochen, mit mindestens 50 Mbit/s. Das ist drei Jahre her. Passiert ist seither nicht viel.

Der Blick auf den Breitbandatlas des BMVI zeigt: Bereits ab einer Bandbreite über 6 Mbit pro Sekunde herrschen gravierende Versorgungslücken im Bundesgebiet. Um sich einmal klarzumachen, was 6 Mbit/s bedeuten, möchte ich ein einfaches Anschauungsbeispiel nennen. Nehmen wir an, Sie machen mit Ihrem Handy ein Bild und wollen dieses Ihrer Bekannten schicken. Sagen wir, das Bild hat die übliche Datengröße von 6 MB. Ihre Bekannte wohnt nun vielleicht im Landkreis Bayreuth. Oder im südwestlichen Schwarzwald. Oder auf dem Land in Sachsen. Bei einem Internetanschluss von 6 Mbit pro Sekunde – was einem Datendurchsatz von 0,75 MB pro Sekunde entspricht – nimmt das Bild eine Downloadzeit von 8 Sekunden in Anspruch. Sie können jetzt gerne einmal bis acht zählen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie lange das ist.

Von einer internationalen Vorreiterrolle sind wir Lichtjahre entfernt. Fakt ist: Die Bundesrepublik hat beim Breitbandausbau im internationalen Vergleich den Anschluss verloren. Wir rangieren im internationalen Ländervergleich auf den hintersten Plätzen, noch weit abgeschlagen hinter Rumänien, Tschechien und Irland. Während andere Staaten wie Australien und Südkorea bereits mit einer Breitbandversorgung von 100 Mbit planen, will die Bundesregierung bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde fördern.

Zu begrüßen wäre gewesen, hätte die Bundesregierung 2009 ihr Wort gehalten und den Breitbandausbau bis 2014 umgesetzt gehabt. So bleibt diese Maßnahme eine längst überfällige Maßnahme, die von der Bundesregierung seit Jahren verschleppt wurde.

Nun zum Bereich der zukünftigen Gestaltung von Arbeit und zu dem Dialogprozess „Arbeiten 4.0“. Als Ergebnis des Arbeitszeitdialoges mit Arbeitgebern und Gewerkschaften hat Ministerin Nahles angekündigt, den Achtstundentag in einem Feldversuch aufweichen zu wollen. Künftig sollen Gewerkschaften und ausgewählte Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, bei der Arbeitszeit über die gesetzlichen Regeln hinauszugehen, sofern sie dies in einem Tarifvertrag vereinbart haben. Nahles will dabei herausfinden, ob Flexibilität und Schutz vor Überlastung zusammengehen. Die Idee, Menschen durch flexible und längere Arbeitszeiten vor Überlastung schützen zu wollen, ist absurd. Denn in der Realität richten sich flexible Arbeitszeiten vor allem nach den Interessen der Arbeitgeber. Um Beschäftigte vor Überlastung zu schützen, müsste man vielmehr eine Verkürzung der realen Wochenhöchstarbeitszeit anstreben.

Wie schon bei der Leiharbeit sollen jetzt gesetzliche Regelungen durch Tarifverträge verschlechtert werden können. Die Bundesregierung kehrt den Sinn von Tarifverträgen um und bedient damit Interessen der Arbeitgeber. Das ist ein Missbrauch der Tarifbindung.

Um Beschäftigte effektiv zu schützen, brauchen wir eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte auf das Arbeitsvolumen und mehr individuelle Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen, braucht es auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit: eine Anti-Stress-Verordnung. Es ist oberstes Gebot einer sozialen Politik, sich schützend vor die Beschäftigten zu stellen und dem Trend, dass Arbeit zunehmend krank macht, entgegenzuwirken.

Nun geht es in dem Antrag in erster Linie um die sogenannte Share Economy. Sie stellen völlig zu Recht fest: „Der ursprüngliche Gedanke der Share Economy bezog sich zunächst meist auf das unentgeltliche Teilen und Tauschen von Gütern unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.“ Dieser ursprüngliche Gedanke lebt in bestimmten Nischen fort und hat seine Existenzberechtigung und gehört auch aus unserer Sicht gefördert. Dazu haben die Grünen in ihrem Antrag durchaus ein paar richtige Positionen, weshalb wir dem Antrag auch zustimmen werden.

Doch um was es bei Ihnen im Kern im Antrag geht, hat mit der ursprünglichen Share Economy fast nichts mehr zu tun. Insofern tue ich mich auch schwer, dies überhaupt mit dem Begriff „Share Economy“ oder „kollaborative Wirtschaft“ fassen zu wollen. Oftmals geht es bei diesen vermeintlich innovativen Geschäftsmodellen in erster Linie um die Unterlaufung bestehender Standards und Regelungen, insbesondere auch von Verbraucher und Arbeitnehmerschutzrechten. Insofern ist in den meisten Fällen für mich nicht erkennbar, warum darüber nachgedacht wird, hier Regelungen unter dem tatsächlichen oder vermeintlichen Druck neuer Geschäftsmodelle aufweichen zu wollen. Da schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Davor kann ich nur warnen.

Es muss vielmehr gesichert sein, dass die bestehenden Regeln und Schutzstandards umfassend, effektiv und überprüfbar angewendet werden können. Doch so weit sind wir ja noch nicht; erst einmal wollen Sie viel prüfen, berichten und vorschlagen lassen. Insofern sage ich in Richtung der Regierung: Prüfen Sie ehrlich! Differenzieren Sie, wo es um primär ökologische und soziale Gesichtspunkte geht und wo um knallharte Geschäftsinteressen bzw. wo Geschäftsmodelle primär durch die Unterlaufung von Standards funktionieren! Und schlagen Sie hier differenzierte, aber wirksame Lösungen vor!

Wir sind gespannt, aber skeptisch, ob die Prüf- und Berichtsaufträge hier mit der richtigen Intention abgeschickt werden. Insofern können wir diesem Antrag nicht zustimmen.