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Rede von Kathrin Vogler zu Protokoll gegeben am 10.11.2016

Rede von Kathrin Vogler,

Wir diskutieren heute über die Rolle und Zukunft der Friedens- und Konfliktforschung für unsere Gesellschaft. Die Friedensforschung steht in der Tradition der Aufklärung, des Humanismus und für die Maxime der Gewaltfreiheit. Sie versteht sich als Teil der Friedensbewegung, sie begleitet und unterstützt friedenspolitisches Engagement, indem sie staatliche Sicherheitspolitik, Militärstrategien und Aufrüstungsmaßnahmen kritisch analysiert und erklärt und Vorschläge für friedliche Konfliktbearbeitung entwickelt. So weit die historisch begründbare und zivilgesellschaftlich wünschenswerte Theorie.

In der Praxis hängt die Friedensforschung jedoch am Gängelband regierungspolitischer Interessen. Finanzielle und administrative Abhängigkeiten beeinflussen Forschungsplanung und Forschungsergebnisse. So beliebig und berechenbar sich der Mainstream der Friedenswissenschaften heute präsentiert, so dringend brauchen wir eine kritische, alternative, der zivilen Konfliktbearbeitung und Rüstungskontrolle verpflichtete, interdisziplinäre Friedensforschung.

Wer als Friedenswissenschaftler aus der aktuellen Weltlage schlussfolgert, man müsse das „robuste Peacekeeping“ stärken, und damit die Anwendung von militärischer Gewalt rechtfertigt, ist kein Friedensforscher. Er arbeitet einer Regierung zu, die immer wieder Legitimationshilfen für ihre völlig unsinnige Kriegspolitik braucht.

Wer als Friedensforscher Begründungsmuster und Argumentationshilfen für eine interventionistische Außenpolitik entwickelt, indem er zum Beispiel die Erzählung von den „schwachen“ oder „gescheiterten“ Staaten zu einem Bedrohungsszenario aufbaut, mit dem Deutschland seine Wirtschaftsinteressen auch noch im hintersten afrikanischen Krisengebiet begründen kann, ist kein Friedensforscher. Er hilft mit, dass dieses Land Kriege führen kann, wo immer es den Interessen der Herrschenden dient.

Wissenschaftliche Institutionen dürfen nicht zu Stichwortgebern militärfixierter Strategiekonzepte degradiert werden. Es darf auch nicht sein, dass zivile Universitäten ihre knappen Ressourcen zur Verfügung stellen für Rüstungs- und Militärforschung und zur Ausbildung von Soldaten und Soldatinnen.

Die Verstrickung von Wissenschaft und Militär ist fatal. Der Artikel 5 Absatz 3 unseres Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Wissenschaft. Freiheit braucht aber wirtschaftliche Unabhängigkeit. Und die fehlt in einem Wissenschaftssystem, in dem alle von Drittmitteln abhängig sind und befristete Verträge eher die Regel als die Ausnahme sind. Anfang 2016 gab es in Deutschland 239 Hochschulen in staatlicher Trägerschaft, nur acht von ihnen boten Masterstudiengänge im Bereich Friedens- und Konfliktforschung an. Aber seit 2014 hat das Verteidigungsministerium schon über 300 Aufträge im Umfang von 125 Millionen Euro an öffentliche Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen erteilt.

Während sich die Bundeswehr-Universitäten, die im Antrag der Regierungskoalition frech zu Institutionen der Friedenswissenschaft umdekoriert werden, offen von Rüstungsfirmen sponsern lassen, ganze Forschungsetats in Grauzonen wie der Zivilschutzforschung verschwinden und die Bundeswehr insbesondere in der Informatik die bundesdeutschen Hochschulen mit Kooperationsangeboten überrennt, fristen die tatsächlichen Friedensforscher ein eher prekäres Dasein.

Entziehen sich Forscherinnen und Forscher den militärischen Avancen, weil es ihnen ernst ist mit der Entwicklung von echten zivilen Alternativen zu militärischem Interventionismus und weil sie die Entwicklung, Produktion und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern wollen, sehen sie sich mit schrumpfenden Etats, einer schwindenden Zahl von Lehrstühlen, einem kaum vorhandenen öffentlichen Interesse oder sogar Diffamierungskampagnen konfrontiert.

Die Linke will eine freie, gut ausgestattete und kritische Friedens- und Konfliktforschung, die interdisziplinär und international agiert und die Chance bekommt, mit langfristigen und interessanten Projekten wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Solange aber die zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und der Wille zum Frieden nicht handlungsleitend sind, bleibt der viel zu regierungsnahen Friedens- und Konfliktforschung nur die Rolle als Stichwortgeberin.

Aber dass es möglich ist, sich gegen die militärische Vereinnahmung zu wehren, dokumentiert ganz aktuell das Rechtsgutachten, das der ehrenamtlich arbeitende Verein „NaturwissenschaftlerInnen Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V.“ in Auftrag gegeben hat. Dabei geht es um das Recht der Hochschule Bremen, sich auf ihre Zivilklausel zu berufen und die Kooperation mit dem Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr zu verweigern. Darin heißt es:

„Die Wissenschaftsfreiheit ist im Grundgesetz vorbehaltlos gewährleistet. Eine Zivilklausel stellt einen Eingriff in dieses vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nur dann gerechtfertigt, wenn er einem Rechtsgut dient, das seinerseits durch die Verfassung geschützt wird. Dieses Rechtsgut ist das verfassungsrechtliche Leitbild des Friedens.“

Und es heißt weiter:

„Die Bundeswehr dient militärischen Zwecken. Eine Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ist deshalb durch die bestehende Zivilklausel ausgeschlossen.“ Solche klaren Worte brauchen wir.