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Rede von Karin Binder zu Protokoll gegeben am 16.02.2017

Rede von Karin Binder,

Mit diesem erst im Januar im Bundestag eingebrachten Gesetz soll die Versorgung der Bevölkerung im Krisenfall neu geregelt werden. Die bisher geltenden Regelungen stammen noch aus Zeiten des Kalten Krieges und sind auf jeden Fall überholungsbedürftig. Heutige Krisenszenarien bestehen in erster Linie aus Naturkatastrophen, Freisetzung von Schadstoffen oder „technischen Störungen“, zum Beispiel durch Hackerangriffe.

Die aufwendige Vorhaltung von Lebensmittelmarken soll entfallen. Stattdessen sollen Bund und Länder das Recht erhalten, auf die Betriebe in der Lebensmittelwirtschaft und den Handel zuzugreifen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln abzusichern.

Bisher lagert der Bund wichtige Grundnahrungsmittel in einer zivilen Notfallreserve und in der Bundesreserve Getreide. An 150 Standorten werden insgesamt rund 800 000 Tonnen Lebensmittel im Wert von etwa 200 Millionen Euro vorgehalten. Die laufenden Kosten hierfür betragen im Haushaltsjahr 2017 rund 19 Millionen Euro und sollen künftig auf jeden Fall reduziert werden. Der Gesetzentwurf fordert die Bundesregierung auf, die staatliche Bevorratung von Lebensmitteln einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen und die Bevorratung neu zu ordnen.

Was aus der bisherigen staatlichen Vorratshaltung wird, wird nicht beantwortet. Auch sonst wirft der Gesetzentwurf noch viele Fragen auf, die wir als Linke gerne in Ruhe und mit Sorgfalt beraten hätten. Aber stattdessen soll es heute schnell und ohne große Debatte beschlossen werden.

Neu an dem Gesetz ist auf alle Fälle der sogenannte Selbstschutz. „Wirksamstes Mittel zur Vorsorge für eine Versorgungskrise ist die Vorratshaltung durch die Privathaushalte (Selbstschutz)“, sagt das Vorblatt zum Gesetzentwurf. Bund und Länder sollen Maßnahmen zur Stärkung des Selbstschutzes der Bevölkerung treffen, indem sie die Menschen über Vorsorgemaßnahmen informieren.

Es läuft also darauf hinaus, einen beträchtlichen Krisenvorrat von Lebensmitteln auf die Privathaushalte zu verlagern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt ihnen dafür mit einer Vorratstabelle Tipps für ihren persönlichen „Selbstschutz“. Nimmt man die Hinweise der Bundesregierung zur privaten Vorratshaltung ernst, soll ein Vierpersonenhaushalt 82 Kilogramm Lebensmittel und 112 Liter Getränke zur Überbrückung eines 14-tägigen Versorgungsausfalls vorhalten. Diese Vorräte kosten rund 300 bis 400 Euro, nehmen den Platz eines großen Kleiderschranks ein und müssen natürlich regelmäßig überprüft und ausgetauscht werden.

Es ist kaum anzunehmen, dass alle Privathaushalte diesen Vorschlägen der Bundesregierung folgen werden, auch wenn das neue Gesetz die staatlichen Stellen dazu verpflichtet, dafür Werbung zu machen. Da dürften schon die fehlende Vorratskammer oder der nicht vorhandene Keller für entsprechende Probleme sorgen.

Aber viel schlimmer noch: Haushalte mit kleinem Einkommen leben schon jetzt von ihrer Substanz und sind häufig sogar verschuldet. Hartz‑IV-Haushalte haben sowieso viel zu niedrige Regelsätze, um sich ausgewogen ernähren zu können, also erst recht kein Finanzpolster, um sich Vorratslager anlegen zu können. Bekommen diese Menschen vom BMEL zusätzliches Geld für ihren „Selbstschutz“? Natürlich nicht!

Bereits 2011 untersuchte das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) das Szenario eines großräumigen Stromausfalls, der nach Einschätzung der Experten gar nicht so unwahrscheinlich ist, wie es der Gesetzentwurf darstellt. Der Bericht zeigt, wie anfällig unsere Gesellschaft ist, wenn aufgrund eines Hackerangriffs, Terroraktes oder eines Unfalls auch nur für 24 Stunden der Strom ausfällt.

Unsere hoch technisierte Lebensmittelkette würde innerhalb kürzester Zeit zusammenbrechen. Nicht nur, dass alle Tiefkühlprodukte auftauen würden und schnellstens verbraucht werden müssten. Angefangen vom Kuhstall, in dem die Melkroboter ausfallen, über die vollautomatische Futtervergabe in riesigen Hühner- oder Schweinefarmen würde Chaos in der Urproduktion entstehen, zumal Futterlieferungen aus dem Ausland und der Abtransport der tierischen Produkte nicht mehr gewährleistet wären.

Als schwächstes Glied in der Kette macht der TAB-Bericht den Lebensmitteleinzelhandel aus. Tatsache ist: Die meisten Menschen werden nicht über geeignete Vorräte verfügen, und es wird zu Hamsterkäufen kommen, egal ob sie vorher per Gesetz dazu angehalten waren, Wasser und Essen vorsorglich zu horten. Wenn dann gleichzeitig auch noch die staatlichen Reserven eingespart wurden, wird das Leerräumen von Supermärkten wenig gesittet und ruhig ablaufen.

Von einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln hängen aber nach Einschätzung der Experten das Überleben vieler Menschen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ab.

Es wäre also in jedem Fall hilfreich, wenn die Bundesregierung sicherstellt, dass die bisherige zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide aufrechterhalten werden.

Ich frage die Bundesregierung: Wie zuverlässig funktioniert denn unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Blick auf den massenhaften Import von Viehfutter, Dünger, Pflanzenschutzmitteln und anderen Rohprodukten? Wie zuverlässig funktionieren hochindustrialisierte Tierställe und Kühlketten in einer Krise, wenn beispielsweise der Strom ausfällt? Wie will die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der Lebensmittelkette für den Krisenfall sicherstellen und wie will sie die Verteilung der Lebensmittel regeln? Darauf gibt das Gesetz keine Antwort. Hauptsache die Lebensmittelmarken sind abgeschafft und verursachen keinen bürokratischen Aufwand mehr.

Die Sicherstellung der Grundversorgung soll im Notfall ohne weitere Mitwirkung des Parlaments über Rechtsverordnungen geregelt werden, zu denen die Regierung und das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit diesem Gesetz ermächtigt werden.

Das birgt nach meinem Dafürhalten mindestens genauso viele rechtliche Unsicherheiten wie die Versorgung an sich.

Auch die Einschränkung, dass die Regierung nur eingreifen darf, wenn die Gefährdung anders „nicht rechtzeitig“ oder „nur mit unverhältnismäßigen Mitteln“ zu bewältigen sei, gibt der Regierung sehr viel Spielraum. Das muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass das Eingriffsrecht in die Privatwirtschaft und damit auch in das Leben vieler Menschen sehr weitgehend ist. So kann auf die gesamte Lebensmittelkette, auf alle Betriebsstätten, auf Maschinen, Treibstoffe, Geräte zur Notstromversorgung und sonstige Betriebsmittel zugegriffen werden.

Ein solches Instrument möglicherweise in den falschen Händen bereitet mir große Sorge.

Als Linke halte ich es für zwingend, dass in einem solchen Gesetz auch definiert wird, wie im Falle einer tatsächlich kurzfristig notwendigen Verordnung zur Krisenbewältigung der Bundestag eingebunden wird. Die demokratischen Rechte des Parlaments müssen auch in einem Krisenfall wahrgenommen werden können und diesbezügliche Verordnungen des Bundes gegebenenfalls auch geändert oder wieder aufgehoben werden können.

Diese Überlegungen sind leider der zügigen Behandlung des Themas geopfert worden, obwohl der Eintritt einer solchen Versorgungskrise laut Vorblatt zum Gesetzestext „heute als unwahrscheinlich anzusehen“ ist.

Das ist sehr bedauerlich. Deshalb können wir dem Gesetz nicht zustimmen.