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Rede von Karin Binder zu Protokoll gegeben am 09.03.2017

Rede von Karin Binder,

Fast zehn Jahre haben die Bundesregierung und Koalition gebraucht, um endlich eine Reform des Vertragsrechts vorzulegen und die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Knapp ein Jahr brauchte der Bundestag, um nach der Anhörung den Gesetzentwurf endlich zu verabschieden. Damit hat sie über Jahre hinweg Menschen, die sich ihr eigenes Zuhause finanzieren, im Regen stehen lassen. Bei anderen Gesetzesvorhaben, die ihr wichtig sind, ist die Koalition schneller. Das ist unverantwortlich. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist beim Bau eines Eigenheims besonders wichtig. Die Realität ist, dass 97 Prozent der Bauverträge Mängel aufweisen. Die privaten Haus- und Wohnungsbesitzer sind aber Verbraucherinnen und Verbraucher, denen die Kompetenz fehlt, um das einschätzen zu können. Für die meisten ist der Bau die größte Investition ihres Lebens. 20 bis 30 Jahre geht ein Großteil ihres Einkommens in die Finanzierung der Wohnimmobilie.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht hat Licht und Schatten. Er schlägt wichtige Verbesserungen vor, hat aber auch Mängel und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Bauunternehmen und Banken, die den Bau finanzieren.

Zu begrüßen ist, dass Bauunternehmer gegenüber privaten Bauherren zu einer Baubeschreibung verpflichtet werden und dass es verbindliche Vereinbarungen zur Bauzeit und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht geben soll. Außerdem sollen Obergrenzen für die Abschlagszahlungen eingeführt werden. Die Bauunternehmen werden auch verpflichtet, die Bauunterlagen herauszugeben – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Zudem soll auch dem Bauunternehmer künftig der Aufwand für den Austausch fehlerhafter Produkte von den Herstellern erstattet werden. Das erleichtert die gute Bauausführung. All das schafft mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch die generelle Benachteiligung privater Bauherren gegenüber den Unternehmen wird nicht ausgeglichen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben erhebliche Nachteile bestehen, wenn sie bauen oder sanieren wollen: So ist völlig unzureichend beschrieben, was eigentlich ein Verbrauchervertrag ist. Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen an einem bestehenden Gebäude nur bei erheblichen Umbaumaßnahmen greifen. Viele Bauleistungen sind damit überhaupt nicht erfasst. Übliche Einzelleistungen, wie der Rohbau eines Hauses oder der Einbau von Fenstern und Türen, werden nicht in das neue Gesetzeswerk einbezogen. Das wird dazu führen, dass Unternehmer die Bauvorhaben in zahlreiche Einzelverträge aufteilen, um sich vor gerechtfertigten Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu drücken. Eine solche erhebliche Verhinderung von Verbraucherschutz ist für die Linke nicht hinnehmbar.

Außerdem ist es in der Baubranche üblich, Kasse zu machen, bevor gebaut wird. Es muss doch endlich unterbunden werden, dass Unternehmen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hohe Abschlags- und Sicherheitszahlungen verlangen, ohne dass eine Fertigstellungsgarantie gegeben wird. Wir sagen: Die Höhe der Sicherheitsleistung muss bei 20 Prozent gedeckelt werden. Häufig werden Verbraucherinnen und Verbraucher vertraglich genötigt, vor der Schlüsselübergabe 100 Prozent des Vergütungsanspruchs an die Werkunternehmer auszuzahlen. Das macht es aber erheblich schwerer, später berechtigte Mängelansprüche durchzusetzen. Wir sagen: Ein Bauvertragsrecht, das Verbraucherschutz ernst nimmt, muss sicherstellen, dass erst gezahlt wird, wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Bauherren müssen zuerst die Möglichkeit haben, mit Expertinnen und Experten ihrer Wahl den Bau in Ruhe abzunehmen. Dringend erforderlich ist außerdem ein gesetzlich geregeltes Kündigungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Insolvenz des Bauunternehmens. Bei einer Insolvenz erhöhen sich die finanziellen und zeitlichen Risiken für die Eigenheimbauer erheblich.

Leider zeigt sich auch bei dem Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht, dass es sich die Bundesregierung zur Aufgabe macht, Unternehmen vor Verbrauchern zu schützen, anstatt den Verbraucherschutz zu stärken. Den Gesetzentwurf lehnen wir daher ab.