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Rede von Karin Binder zu Protokoll gegeben am 01.12.2016

Rede von Karin Binder,

Wir alle hier im Hohen Hause wollen den in Not geratenen Milchbetrieben helfen. Doch von dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Milch sauer. Die dringend notwendige Unterstützung der Milchbauern wird mit windigen Regelungen zur Einkommensteuer gepanscht. Bundesagrarminister Christian Schmidt hat die Bauern – und auch das Parlament – viel zu lange auf eine gesetzliche Regelung warten lassen. Die Verteilung von Hilfen über Mittel der EU und des Bundes hätte schon lange organisiert werden müssen, wenn man vermeiden will, dass noch mehr Betriebe aufgeben. Nach der langen Wartezeit müssen wir nun aber auch noch befürchten, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD nicht verfassungsgemäß ist.

Das würde für viele Milchbauern endgültig das Aus bedeuten. Sollte das Gesetz nämlich gekippt werden, weil die Regelungen zur Einkommensteuer unzulässig sind, müssen die Landwirte die Steuerersparnisse aus der Gewinnglättung wieder zurückzahlen.

Das möchte ich Ihnen kurz erklären:

Der Gesetzentwurf besteht aus mehreren Teilen. In den ersten beiden Artikeln werden die dringend erwarteten Stützmaßnahmen der Europäischen Union geregelt. Aus Mitteln der EU stehen Deutschland 58 Millionen Euro für die Unterstützung der Milchbetriebe zur Verfügung, die durch die gleiche Summe vom Bund auf 116 Millionen Euro aufgestockt werden.

Der Artikel 3 des Gesetzes hat damit nichts zu tun. Dieser regelt, dass Gewinne über drei Jahre im Durchschnitt gerechnet der Einkommensbesteuerung zugrunde gelegt werden. Dies soll nach Auffassung der Koalition kleinen Bauern helfen, die in dieser Milchmarktkrise entstandenen Verluste besser zu verkraften.

Begründet wird diese Maßnahme im Gesetzentwurf mit dem globalen Klimawandel, der bei den „Betrieben zunehmend spürbar zu massiven Ernteausfällen und daraus resultierenden schwankenden Gewinnen“ führen würde. Das ist absurd.

Zum einen wird die Möglichkeit zur Gewinnglättung auf neun Jahre begrenzt. Union und SPD gehen offenbar davon aus, dass der Klimawandel danach kein Thema mehr ist.

Zum anderen werden einfach die Augen verschlossen vor den tatsächlichen Ursachen.

Die Gewinneinbußen der Milchbetriebe sind die Folge eines Überangebotes mit dem damit verbundenen Preisverfall auf globalisierten und unregulierten Märkten. Letztendlich ist das dem Wegfall der Milchquote innerhalb der EU geschuldet. Der damit verbundene Preisverfall ist auch eine Folge der kartellartigen Einkaufsmacht der Supermarktketten in Deutschland. Dort haben die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte nichts mehr zu melden. Entweder sie akzeptieren den niedrigen Preis, den Lidl und Co. ihnen noch zugestehen, oder sie werden ausgelistet. Das vergiftet das Klima – auf den Agrarmärkten. Das verdirbt die Milch.

Deshalb fordert die Linke: Weg von einer einseitigen Exportorientierung, Stärkung regionaler Absatzmärkte und einen nachfrageorientierten Regulierungsmechanismus. Landwirtschaftliche Erzeuger brauchen Unterstützung gegenüber dem Oligopol der deutschen Supermarktketten. Vertragliche Rahmenbedingungen müssen im Sinne der Landwirte neu geregelt und das Kartellrecht erweitert und gestärkt werden. Das wären dauerhafte Hilfen für eine notleidende Landwirtschaft.

Unabhängig davon aber bezweifelt der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag, dass eine Gewinnglättung über drei Jahre für die Einkommensteuerermittlung zulässig ist. Es sei auch nicht gesichert, dass die gewünschte Entlastung überhaupt eintritt. Die Experten machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass die Gewinnglättung über die Einkommensteuer nur einem Teil der Milchbetriebe nützt. Genossenschaften, landwirtschaftliche GmbHs und Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer und werden daher von der Regelung nicht profitieren. Der zur Begründung herangezogene Klimawandel betrifft jedoch Genossenschaften genauso wie Familienbetriebe. Eine derartige Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird vom Bundesverfassungsgericht nicht hingenommen werden. Am Ende wird die absurde Regelung zur Gewinnglättung das Gesetz zu Fall bringen. Das hat dann zur Folge, dass Bauern auch noch Steuern nachzahlen müssen.

Herr Minister Schmidt, werte Regierungskoalition: Erst handeln Sie zu spät und dann auch noch mit solchen handwerklichen Fehlern.

Nun müssen wir retten, was noch zu retten ist: Ziehen Sie Artikel 3 des Gesetzentwurfes zurück. Wir können hier heute getrennt darüber abstimmen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die als Regierungspartner für dieses unglückliche Gesetz mitverantwortlich sind, wissen um die Fehler in diesem Gesetz. Ich kann Sie nur auffordern, diesem Artikel 3 nicht zuzustimmen.

Die Linke fordert schon seit langem: Führen Sie endlich eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für alle Betriebe ein. Auch der Bundesrat hat diese Forderung schon aufgestellt. Landwirtschaftliche Betriebe hätten zumindest eine Chance, in Zeiten von massivem Marktversagen solch schwierige Phasen aus eigenen Kräften besser zu überstehen.