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Rede von Karin Binder zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Karin Binder,

Der Gesetzentwurf von Union und SPD zum Reiserecht ist eine eindeutige Absage an den Verbraucherschutz. Im Gegenteil, das Gesetz ist die Einladung zur Abzocke von Urlaubern:

Reiseveranstalter haben künftig noch weitergehende Rechte, einseitig den mit Ihnen abgeschlossenen Reisevertrag noch kurz vor Reiseantritt zu ändern. Der Reiseveranstalter kann kurzfristig noch eine Preiserhöhung um bis zu 8 Prozent vornehmen. Bisher waren immerhin nur 5 Prozent Aufschlag zulässig. Und bisher waren solche Preiserhöhungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss untersagt. Künftig darf der Veranstalter Ihnen aber noch zwanzig Tage vor Reiseantritt diese Teuerung zumuten.

Die Bundesregierung legt aber noch ein paar Scheite drauf und verschlechtert den Verbraucherschutz weiter:

Einzelne Reiseleistungen, zum Beispiel die Miete von Ferienhäusern gewerblicher Anbieter, fallen nicht mehr unter den Schutz des Pauschalreiserechts, obwohl das vom Bundesgerichtshof in Urteilen sogar gefordert wurde.

Tagesreisen, zum Beispiel Städtereise mit Programm, werden erst ab einem Reisepreis von 500 Euro vom Pauschalreiserecht abgedeckt. Das ist absurd; denn damit ist der überwiegende Teil aller Tagesreisen aus dem Reiserechtsschutz ausgenommen. Das ist Verbraucherschutz für Bestverdienende. Welcher Rentner, welche Rentnerin kann sich eine Tagesreise für 500 Euro leisten?

Jedes Jahr werden circa 50 Millionen Tagesreisen in Deutschland gebucht, vor allem von Rentnerinnen und Rentnern. Diese werden jetzt der Abzocke von skrupellosen Geschäftemachern endgültig ausgeliefert. Die Verbraucherzentralen sprechen von einem höchst unseriösen Markt der sogenannten Kaffeefahrten. Mit diesen kostenlosen oder vermeintlich billigen Werbeverkaufsveranstaltungen werden Millionen Menschen mit kleinem Geldbeutel angelockt, und dann, wenn sie nicht genug der überteuerten Produkte im Laufe der Fahrt kaufen, wird ihnen der schöne Teil der Reiseleistung, zum Beispiel die versprochene Besichtigung oder die Bootsfahrt, verwehrt.

Ein aktuelles Beispiel: Eine Tagesreise mit dem Bus zur Bundesgartenschau nach Berlin kostet 48 Euro. Wurde nicht genug Umsatz gemacht, geht’s eben ohne Besuch der Gartenschau wieder nach Hause. Die Bundesregierung macht damit die Abzocke zum gängigen Geschäftsmodell.

Das Reiserecht muss unbedingt auch die Buchung einzelner Reiseleistungen schützen. Dieses Verbraucherrecht wurde auch vom Bundesgerichtshof gefordert und hat sich in der Praxis seit Jahrzehnten bewährt. Aber der Schutz der Verbraucher ist ja nicht umsatzsteigernd. Deshalb hat die EU-Kommission die Lockerung des Verbraucherschutzes auf ausdrücklichen Wunsch Deutschlands in die Richtlinie aufgenommen. Die Linke sagt: Wer die Abzocke von Rentnerinnen und Rentnern oder Geringverdienern gesetzlich fördert, sollte sich schämen.

Der Gesetzentwurf weist aber noch mehr Defizite im Verbraucherschutz auf: Die Höchstgrenze der Absicherung gegen die Insolvenz eines Reiseunternehmens ist mit 110 Millionen Euro viel zu gering. Das sind Werte von vor 20 Jahren. Wenn der Veranstalter pleitegeht, werden viele Kunden ihre Anzahlung nie wiedersehen.

Wir fordern außerdem mehr Ehrlichkeit. Sachliche Angaben in der Prospektwerbung oder auf Onlineportalen müssen zum Vertragsbestandteil werden. Sonst werden Tricks und Täuschungen Tür und Tor geöffnet. Und: Es bedarf einer verbraucherfreundlicheren Regelung für den Fall, dass ich meine Reise an eine andere Person übertragen möchte. Dafür dürfen höchstens die tatsächlich entstandenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, also tatsächlich entstandene Kosten, in Rechnung gestellt werden. Die jetzige unkonkrete Regelung wird zu einem kundenunfreundlichen Umbuchungswucher führen.

Es darf nicht sein, dass den Reisenden ständig mehr Geld aus der Tasche gezogen wird, während die großen Reiseveranstalter tun und lassen können, was sie wollen.

Auch viele kleine Reisebüros und selbstständige Reiseunternehmen kommen nur schwer mit dem neuen Bürokratiemonster klar. Sie müssen für jeden Baustein einer Reise eigenständige Rechnungen ausstellen. Über jeden Reisebaustein muss künftig zusätzlich auch einzeln informiert werden.

Gerade kleine Reisebüros und selbstständige Reiseunternehmen werden mit den künftig kurzfristig möglichen Preiserhöhungen der Reiseveranstalter zu kämpfen haben. Aus Gründen der Kundenbindung werden sie den Aufschlag nicht an ihre Kunden weitergeben. Daher belastet diese Verteuerung durch den Veranstalter die Reisebüros empfindlich und bedroht teilweise auch deren Existenz.

Wichtig wäre stattdessen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche direkt beim Reiseveranstalter geltend machen können, anstatt die kleinen Reisebüros zu belasten.

Mein Fazit: Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sind der Bundesregierung völlig egal. Hauptsache, die großen Reiseveranstalter und Touristikkonzerne können ungestört Kasse machen. Die Linke lehnt den Gesetzendwurf daher ab.