Zum Hauptinhalt springen

Rede von Jutta Krellmann zu Protokoll gegeben am 22.06.2017

Rede von Jutta Krellmann,

Die Sozialkassen schaffen für die Beschäftigten in den Branchen, in denen es sie gibt, eine ungeheuer wichtige Sicherheit. Seit 60 Jahren verwalten diese Institutionen Urlaubsentgelte, organisieren die Berufsbildung, sichern Arbeitszeitkonten und Betriebsrenten. Das sind alles sozialpolitische Kernaufgaben, die sonst dem Staat überlassen werden müssten. Ich selbst kenne die Sozialkassen seit Anfang der 70er-Jahre. In vielen Diskussionen in der gewerkschaftlichen Jugendarbeit schauten wir neidisch auf die guten Ausbildungsvergütungen in der Bauwirtschaft, die damals schon 1 500 DM betrugen. Selbst in der Industrie zu der Zeit undenkbar! Am 21. September letzten Jahres schien dieses Sicherheitsnetz für die Bauindustrie plötzlich wegzufallen. Nach herrschendem Mainstream ist man im Laufe der letzten Jahre nicht mehr so ohne Weiteres bereit, Tarifverträge als ein Element zu akzeptieren, das für alle Beteiligten gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Löhnen schafft. Denn einige Unternehmen fochten vor Gericht die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für das Baugewerbe an und stellten ihre Beitragszahlungen ein. Wegen handwerklicher Fehler erklärte das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlichkeit des Bundesarbeitsministeriums aus den Jahren 2008 bis 2014 für unwirksam. Durch diese Entscheidung kam das ganze Gefälle der sozialen Sicherheit in der Bauindustrie ins Wanken. Denn durch die Allgemeinverbindlichkeit entfalten die Tarifverträge auch für tarifungebundene Beschäftigte und Unternehmen der Baubranche Wirkung.

Um zu verhindern, dass die Sozialkassen in wirtschaftliche Bedrängnis kommen, hat der Bundestag am 26. Januar diesen Jahres, mit dem SokaSiG I die Tarifverträge im Baugewerbe rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit können die Kollegen auf dem Bau wieder ruhig schlafen – und bleibt der hohe soziale Standard im Baugewerbe auch künftig erhalten. Doch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. September 2016 und dem 25. Januar 2017 haben auch weitreichende Folgen für Sozialkassen in anderen Branchen.

Im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdeckerhandwerk, im Gerüstbauerhandwerk, im Erde-, Stein- und Betongewerbe, im Bäckerhandwerk, in der Brot- und Backwarenindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft, für Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen und viele andere mehr gibt es eine ähnliche Problematik wie im Baubereich. Das SokaSiG II soll den Inhalt von möglicherweise unwirksamen, in der Vergangenheit abgeschlossenen Allgemeinverbindlicherklärungen ersetzen. Wie wir in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag erfahren haben, ist die Rückwirkung zulässig. Denn das Bundesverfassungsgericht sieht in den stabilen Arbeitsbedingungen und Sozialversicherungen der abhängig Beschäftigten ein „hervorragend wichtiges Gemeinschaftsgut“. Dieses Gut wäre durch ein Zusammenbrechen der Sozialkassen in den betroffenen Branchen gefährdet.

Genauso wie bei der Abstimmung zum SokaSiG I stimmt die Linke dem Gesetzentwurf zu. Der Gesetzgeber hat mit diesen Gesetzen einen Schritt gemacht, der beispielhaft für andere Branchen sein könnte. Die Tarifbindung im Einzelhandel wird immer schlechter. So sind nur noch 30 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Gerade hat die Arbeitgeberseite in den aktuellen Tarifverhandlungen schon mal präventiv erklärt, dass egal, was in den Verhandlungen herauskommt, sie einer Allgemeinverbindlicherklärung nicht zustimmen werde. So geht das nicht. Auch hier ist es im gesellschaftlichen Interesse, dass die Kassiererin bei Lidl oder der Lagerist bei Amazon einen Lohn verdient, von dem man leben kann. Scharfmacher des Arbeitgeberlagers missbrauchen ihr Vetorecht zunehmend, um gleiche und gute Standards einer Branche systematisch zu verhindern. Es ist deswegen überfällig, dass die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert wird.

Die Linke will den Arbeitgebern ihr Vetorecht nehmen. Wir fordern die Bundesregierung auf, der Verbandsflucht der Arbeitgeber endlich einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.