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Rede von Jörn Wunderlich zu Protokoll gegeben am 29.06.2017

Rede von Jörn Wunderlich,

Wie schon in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf festgestellt, bleibt zu konstatieren, dass dieser Gesetzentwurf überfällig ist.

Deutschland hat, wie bereits ausgeführt, auch hier mal wieder die technische Entwicklung verschlafen und alle Berufsgeheimnisträger seit Jahren der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie zum Beispiel IT-Systeme verwenden, die von Dritten betreut werden. Dies ist jedoch zwischenzeitlich bei jeder noch so kleinen Anwaltskanzlei oder Arztpraxis der Standard. Denn diese Helfer waren bisher nicht ausreichend in § 203 StGB berücksichtigt, und der im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit notwendige Zugriff durch sie auf Daten der entsprechenden Berufsgeheimnisträger war de lege lata strafbar. Das betraf auch andere Dienstleistungen wie Aktenvernichtung, Aktenarchivierung etc.

Inhaltlich kann ich mich insoweit voll auf meine erste Rede vom 27. April 2017 beziehen und wiederhole diese ausdrücklich.

Allerdings hat sich meine Hoffnung, in den Beratungen noch etwas retten zu können, wider Erwarten diesmal bestätigt. Die von meiner Fraktion geforderten flankierenden Maßnahmen, die ich in der ersten Lesung aufgezeigt habe, sind durch den entsprechenden Änderungsantrag ins Gesetz eingeflossen, sodass jetzt auch Personen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses, einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an der beruflichen Tätigkeit der Berufsgeheimnisträger mitwirken, ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Insoweit bestehen keine Bedenken mehr.

Auch das Problem mit den unterschiedlichen Schutzniveaus im Ausland bei der Inanspruchnahme ausländischer Dienstleister wurde angegangen, jedoch aus Sicht der Linken zu unbestimmt. Bezüglich des Schutzniveaus im Ausland sind die geänderten Regelungen nicht das Nonplusultra; allerdings ist es momentan wohl nicht anders regelbar. Auch eine sogenannte deutsche Cloud würde das Problem nicht lösen, da diese angesichts der erst in dieser Woche staatlich verordneten Sicherheitslücken (Stichwort Staatstrojaner) auch wiederum zu unsicher wäre. Gleichwohl sehe auch ich momentan keine andere Lösung im Hinblick auf ein entsprechendes Schutzniveau im Ausland.

Von daher kann die Linke alles in allem diesem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen.