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Rede von Jan Korte am 20.10.2016

Rede von Jan Korte,

Wir reden heute wieder über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mikrozensusgesetz, der durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen leider nicht wesentlich besser geworden ist; das muss man zunächst einmal feststellen. Es ist schade, dass Sie dabei weder die Kritik aus dem Bundestag noch die des Bundesrats wirklich berücksichtigt haben.

Die Linke hat bereits gesagt, dass grundsätzlich nichts gegen bestimmte Datenerhebungen und Statistiken zur Bevölkerung in der Bundesrepublik einzuwenden ist, nicht zuletzt, weil sie auch ein Indikator für die Notwendigkeit politischer Maßnahmen bzw. ein Kontrollin­strument für das Funktionieren oder Misslingen selbiger ist. In der Tat können wichtige Schlüsse aus dem Mikrozensus und anderen Befragungen wie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gezogen werden: dass zum Beispiel das Armutsrisiko von Geringqualifizierten gestiegen ist, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht oder dass immer mehr Leute so vermögend sind, dass sie für ihren Lebensunterhalt nicht mehr arbeiten gehen müssen, während gleichzeitig ein Fünftel der Kinder in unserem Land von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind.

Das wissen wir alles dank solcher Erhebungen – so weit, so gut. Aber warum führt man diese Statistiken und sammelt dieses ganze Wissen, wenn keine Konsequenzen daraus erwachsen? Welche konkrete politische Maßnahme ist denn in den letzten Jahren ergriffen worden, um die ungleiche Vermögensverteilung in der Bundesrepublik anzugehen? Welche Konsequenzen hatten die Ergebnisse auf die soziale Mischung in den Städten? Was konkret wird denn getan, um Geringqualifizierte weiterzubilden oder dafür zu sorgen, dass mehr Schülerinnen und Schüler bessere Abschlüsse schaffen, erst recht, wenn sie von Armut betroffen sind? Die Bundesregierung hat es nicht einmal bei der vom Verfassungsgericht angemahnten gerechten Erbschaftsteuer gewagt, Reiche zur Finanzierung des Gemeinwohls heranzuziehen, von einer Vermögensteuer, wie es sie in etlichen anderen Ländern gibt, ganz zu schweigen. Das massive Problem und Misstrauen von denen, die bei der Befragung für den Mikrozensus Privates preisgeben müssen, liegt auch darin, dass der Sinn und die Verhältnismäßigkeit berechtigterweise hinterfragt wird.

Damit kommen wir zum zweiten Punkt, nämlich dazu, was den Befragten überhaupt zugemutet wird. Man muss sich einmal in die Lage hineinversetzen, wie es wohl ist, wenn man einer fremden Person und allen, die den Erfassungsbogen danach lesen, Auskunft darüber geben soll, ob man zwei Paar passende Schuhe hat oder nicht, ob man raucht oder meint, sich auf andere Art und Weise eventuell gesundheitsgefährdend zu verhalten, ob man genug Geld hat, um sich „mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Freundinnen oder Familienmitgliedern zum Essen oder Trinken zu treffen“, ob man in den letzten Tagen beim Arzt war und welche Ursache es vielleicht dafür gibt, dass man nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat.

Zum Glück ist es nicht bei allen dieser Fragen verpflichtend, darauf zu antworten. Der grundsätzliche Auskunftszwang bleibt bestehen, auch in Bezug auf die EU-rechtlich vorgegebenen Erhebungsmerkmale, in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen, die laut EU-Verordnung freiwillig sind. Da Sie in dem Änderungsantrag nicht darauf eingegangen sind, zitiere ich hier noch einmal die Kritik des Bundesrats an Ihrem Gesetzentwurf. Der schreibt in seiner Stellungnahme: „Aufgrund der hohen Sensibilität der EU-rechtlich vorgegebenen Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen ist mit einer Zunahme von Auskunftsverweigerungen und erheblicher Verärgerung seitens auskunftspflichtiger Privatpersonen zu rechnen.“

Im Gegensatz zur schwarz-roten Bundesregierung hat man es im Bundesrat offenbar geschafft, sich in die befragten Personen hineinzuversetzen, und macht sich Sorgen um die Akzeptanz von Erhebungen allgemein: „Im Übrigen stellt eine auskunftspflichtige Erhebung sehr privater, sehr sensibler und vielfach subjektiv geprägter Fragen einen Paradigmenwechsel in der amtlichen Statistik dar, infolgedessen im Ergebnis sogar ein über den in Rede stehenden Bereich hinausgehender Imageschaden zu befürchten ist, der negative Auswirkungen für die Durchführung und den Zielverwirklichungsgrad auch anderer Statistiken haben und entsprechende Erhebungen erschweren könnte.“ Oder kurz gefasst und leichter verständlich: Das kleinliche Bestehen der Bundesregierung auf einer Auskunftspflicht gefährdet unnötigerweise nicht nur die Qualität und Akzeptanz des Mikrozensus, sondern auch die aller anderen Erhebungen. Wir meinen zudem, dass die mit Androhung von Zwangsgeldern und Beugehaft durchgesetzte Auskunftspflicht über privateste Daten gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.

Es gibt also eine Menge Gründe, von einer Auskunftspflicht nach § 13 des Zensustestgesetzes abzusehen und die Erhebung so grundrechtsschonend wie irgend möglich durchzuführen. Es gäbe eine Vielzahl von Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger für ihre Beteiligung am Mikrozensus zu gewinnen. Die erste wäre, wenn die Erkenntnisse tatsächlich erfahrbare politische Konsequenzen hätten, wie bereits gesagt. Möglich wäre etwa auch die Erfassung von Bedürfnissen, wie sie schon im Bereich Arbeitsmarkt abgefragt werden. Wenn neben der Arbeitsstundenzahl abgefragt wird, ob jemand länger arbeiten will, könnte man ja auch neben der Frage nach der Kinderbetreuung fragen, ob die in der Kommune angebotenen Betreuungszeiträume und -plätze reichen, oder, welche Probleme jemand mitzuteilen hat, der seinen Grad der Behinderung nennt, wo es Probleme mit dem Angebot öffentlicher Verkehrsmittel gibt, welche Erleichterungen sich Alleinerziehende wünschen oder wie Menschen mit Migrationshintergrund ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten bewerten. Eine Erhebung, die positive Konsequenzen und einen Mehrwert für die Bevölkerung hat, funktioniert auch auf freiwilliger Basis.

Die Bundesregierung hat nicht nur zu wenig getan, um einen Mikrozensus auf freiwilliger Basis zu realisieren oder um dies wenigstens zu versuchen, sondern sie bleibt auch den Beweis schuldig, dass alle wichtigen Erkenntnisse, die wir aus dem Mikrozensus ziehen, ohne eine strafbewehrte Auskunftspflicht nicht zustande kämen. Selbst die EU geht, wie gesagt, von freiwilligen Erhebungen aus. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und werden wir uns enthalten.