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Rede von Hubertus Zdebel zu Protokoll gegeben am 27.04.2017

Rede von Hubertus Zdebel,

Wie sind die Menschen vor den gesundheitlich schädlichen Wirkungen radioaktiver Strahlung zu schützen?

Nach dem Willen der Bundesregierung und dem hier nun vorgelegten Strahlenschutzgesetz können wir sagen: unzureichend. Denn der Gesetzentwurf ist nach Stand von Wissenschaft und Forschung von vorgestern.

Von vorgestern war im Grunde auch schon die Richtlinie der EU, als sie 2014 verabschiedet wurde. Als Basis für die Festsetzung der Dosiswerte für die radioaktiven Strahlen wird auf eine veraltete Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission IRCP zurückgegriffen, die aus dem Jahr 2007 stammt. Schon damals gab es massive Kritik, dass diese Stellungnahme wichtige Forschungsergebnisse ignorierte.

Vor diesem Hintergrund ist es im Grunde beschämend, wenn das Bundesumweltministerium auch noch erklärt, es wolle mit diesem Gesetzentwurf lediglich eine Eins-zu-eins-Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vollziehen. Also genauer: Das BMUB erklärt, dass es sehenden Auges einen veralteten Stand von Wissenschaft und Forschung zur Grundlage dieses Gesetzes macht, und die Regierungsfraktionen stimmen dem im Kern auch noch zu.

Studien über die Schädlichkeit auch geringer Strahlenbelastungen kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die IRCP nicht ausreichend konservativ vorgeht. Es geht um die biologische Wirksamkeit der Strahlung. Die Kinderkrebsstudie KiKK hat aufgezeigt, dass die Gesundheitsrisiken steigen, je näher Kinder an einem Atomkraftwerk wohnen. Auch für Beschäftigte in Atom­anlagen in England, Frankreich und den USA hat sich gezeigt: Die Risiken einer Erkrankung auch bei geringen, dafür langanhaltenden Strahlenwerten sind höher als erwartet.

Die Konsequenz daraus muss sein: Die Dosiswerte, wie hier jetzt wieder festgezurrt werden sollen, müssten insgesamt um den Faktor 10 reduziert werden. Genau diese Konsequenz aber ziehen Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Damit setzen sie die Bevölkerung und die Beschäftigten, die mit Radioaktivität zu tun haben, einem höheren Gesundheitsrisiko aus. Das halten wir nicht für verantwortbar!

Ähnlich ist es auch beim Schutz gegen das natürlich vorkommende Radon, das für einen hohen Anteil von Lungenkrebs verantwortlich ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält einen Richtwert von 100 Bequerel pro Kubikmeter Luft für notwendig. Aber der Wert wird im Gesetzentwurf nicht übernommen. Dort wird ein Richtwert von 300 reingeschrieben. Das ist nicht verantwortbar, wenn man sieht, wie viele Lungenkrebserkrankungen damit schlicht hingenommen werden.

Auch beim Umgang mit den Abfällen, die beim Abriss der Atommeiler jetzt in großen Mengen entstehen, sehen wir nicht, dass die mangelhafte Praxis verbessert werden soll, auch wenn eine entsprechende Verordnung noch aussteht. Unstrittig ist: Abrissabfälle, die tatsächlich frei von Radioaktivität sind, können in den Bereich der normalen Abfallwirtschaft. Das aber muss mit Messungen zweifelsfrei belegt werden. Die Abfälle aber, die gering kontaminiert sind, dürfen nicht länger freigemessen und zum Beispiel im Straßenbau oder beim Stahlrecycling landen. Wir brauchen eine kontrollierte Lagerung und Überwachung dieser Abfälle auf verbesserten Deponien.

Ein letztes Wort noch zu den Notfallplanungen: Die Bundesregierung versucht in dem Gesetzentwurf mit allen Mitteln, so zu tun, als könnten staatliche und andere Stellen im Falle einer Nuklearkatastrophe die Menschen schützen. Das ist natürlich Unsinn. Neue Untersuchungen mit Blick auf Fukushima zeigen, dass die Gebiete, in denen Schutzmaßnahmen erfolgen müssten, viel größer sind als bislang unterstellt.

Der Staat muss nach dem Grundgesetz die Gesundheit der Menschen schützen. Bei der Atomenergie aber kann das nur heißen: Schalten Sie jetzt alle noch laufenden AKWs ab, bevor es zu spät ist!