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Rede von Herbert Behrens zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Herbert Behrens,

Der vorliegende Gesetzentwurf hat gezeigt, dass aus einer krummen Regierungsvorlage, der meine Fraktion nicht hätte zustimmen können, noch etwas Gerades werden kann. Diese Erfahrung habe ich als Verkehrspolitiker leider noch nicht machen können – man denke nur an die Pkw-Maut, die blinde Einführung automatisierten Fahrens und vor allem die heute Morgen von SPD und Unionsfraktion beschlossene Privatisierung der Autobahnen, die trotz erbittertem Widerstand der Opposition ohne Rücksicht auf Verluste durchgedrückt wurde.

Von daher bin ich sehr froh, dass ich nach acht Jahren im Bundestag im federführenden Finanzausschuss Zeuge werden konnte, dass es auch anders geht. Nach einer sehr aufschlussreichen öffentlichen Anhörung und intensiven Gesprächen mit Mitgliedern aller Fraktionen liegt jetzt eine Beschlussempfehlung vor, die den Entwurf der Bundesregierung in für mich zentralen Punkten ändert und der ich ohne Weiteres zustimmen kann.

Wie ich bereits in der ersten Lesung betont habe, ist mit der Linksfraktion die im Gesetzentwurf der Bundesregierung verankerte abrupte Beendigung der Steuerbegünstigung von Autogas nicht zu machen. Zum einen würde dadurch der Vertrauensschutz von mehreren Hunderttausend Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern verletzt, die sich in den letzten Jahren ein Autogasfahrzeug angeschafft oder ihr Auto auf LPG umgestellt haben. Diesen Menschen zu sagen, dass die vor Jahren in Aussicht gestellte Verlängerung der steuerlichen Förderung ihres umweltfreundlichen Fahrzeuges lediglich ein Aprilscherz ist, war völlig inakzeptabel.

Zum anderen – das sage ich jetzt als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Abgasskandal – hat sich das von der Bundesregierung als Begründung herangezogene ifeu-Gutachten längst überholt. Ich teile durchaus die Einschätzung der Gutachter, dass Erdgas einen größeren Klimanutzen entfalten kann als Autogas. Aber wenn die Bundesregierung eine Studie aus 2013 als Begründung für die Beendigung der LPG-Förderung anführt, blendet sie schlicht und ergreifend aus, dass der Automobilindustrie inzwischen massenhafter Betrug bei den Stickstoffdioxidemissionen nachgewiesen wurde. Diese vom Autoverkehr verursachten Schadstoffbelastungen sind dafür verantwortlich, dass sich die Menschen in diesem Land massiven gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt sehen, und dieser Zustand ist untragbar.

Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf den Beitrag völlig verkannt, den mit Autogas betriebene Fahrzeuge für die Reduktion von Luftschadstoffen vor allem in innerstädtischen Bereichen leisten können. Im Vergleich zu dem immer noch hochsubventionierten Dieselkraftstoff fallen bei der Verbrennung von Autogas nämlich kaum Rußpartikel und Stickoxide an, die zur Vermeidung von Fahrverboten am besten heute noch drastisch reduziert werden müssen.

Deshalb hat die Linksfraktion einen Änderungsantrag in die öffentliche Anhörung eingebracht, in welchem die Verlängerung der Steuerbegünstigung für LPG festgeschrieben und wie folgt begründet wird: „Um die notwendige Reduktion der (Auto)Verkehrsemissionen zu befördern, sollte die steuerliche Begünstigung von LPG befristet verlängert werden, um den finanziellen Anreiz für die Anschaffung von mit Flüssiggas betriebener Fahrzeuge bzw. eine Umrüstung konventioneller Verbrennungsmotoren auf Flüssiggas zu erhalten. Dies gilt vor allem in Hinblick auf den Öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Taxis), in dem auf Grund der hohen Verkehrsleistung der dort eingesetzten Fahrzeuge großes Potenzial für Emissionsreduktionen besteht.“

Diese Einschätzung und auch unsere Forderungen haben sich die Koalitionsfraktionen zu eigen gemacht und in einen eigenen Änderungsantrag gegossen, dem wir uns uneingeschränkt anschließen. Da Links offensichtlich gewirkt hat und wir sowohl der Koalition als auch dem Gesetz ein Stück weit ökologische Vernunft einimpfen konnten, ziehen wir gerne unseren eigenen Antrag zurück und stimmen dem geänderten Gesetzentwurf zu.