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Rede von Harald Weinberg zu Protokoll gegeben am 26.01.2017

Rede von Harald Weinberg,

Die Organisationen der Selbstverwaltung kritisierten den ersten Gesetzentwurf scharf. Sie sah in der Bezeichnung „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ keine Stärkung, sondern eine Schwächung, die Beschneidung ihrer Selbstständigkeit. Nun sind ihm einige der dahin gehenden „Zähne“ gezogen worden.

Eigentlich spricht auch einiges dafür, dass die Bundesregierung mit ihrem bisherigen aufsichtsrechtlichen Instrumentarium einige Auswüchse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die ja Anlass für das Gesetz waren, hätte verhindern oder zumindest abmildern können, aber bewusst weggeschaut hat. Das wäre zugleich eine Begründung für den danach demonstrativen Handlungswillen von CDU/CSU und SPD.

Aus unserer Sicht ist es durchaus sinnvoll, mehr Transparenz und auch mehr Kontrolle über die Selbstverwaltung einzuführen. Für uns ist klar: Mehr Transparenz ist das A und O für das Vertrauen in die Selbstverwaltung. Die nun geschaffenen Eingriffsmöglichkeiten müssen ja auch nur genutzt werden, wenn es wirklich einen Anlass gibt. Sie können aber dadurch, dass sie grundsätzlich jederzeit eingesetzt werden können, auch disziplinierende Effekte auf die Gremien haben, zu politisch tragfähigen Lösungen zu gelangen.

Insofern sind viele der im Gesetzentwurf getroffenen Maßnahmen nicht falsch. Sie sollen ja auch nicht Verfehlungen der Vergangenheit bestrafen, sondern Verfehlungen in der Zukunft verhindern.

Das Gesetz ist aber keine Lösung für das Grundproblem der Selbstverwaltung in einem sich immer stärker in Richtung Wettbewerb bewegenden Gesundheitssystem. Letztendlich versucht hier die Bundesregierung die Folgen ihrer eigenen Politik einzudämmen: Wer Wettbewerb einfordert – und das machen in unterschiedlichem Maße leider alle Fraktionen außer der Linken – darf sich nicht wundern, dass jede und jeder vorrangig den eigenen Nutzen sieht und das Gemeinwohl aus dem Auge verliert. Der eigentliche Zweck der Selbstverwaltung ist, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und das Gemeinwohl zu stärken. Die Selbstverwaltung und unser Gesundheitssystem sind kein Selbstzweck. Sie sind da, um eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten zu organisieren. Diese Idee wird durch Wettbewerb konterkariert.

Deshalb trifft die Selbstverwaltung nicht wenige Vereinbarungen, die dem Gemeinwohl nicht entsprechen. Die zweifelhaften Geschäfte der KBV sind nur die Spitze des Eisbergs. Und diese Spitze, der Fall Köhler, der andauernde Streit der Haus- und Fachärzteschaft und die Immobiliengeschäfte offenbarten eine offensichtliche Fehlfunktion der Selbstverwaltung, sodass die Bundesregierung hier einfach nicht mehr wegschauen konnte.

Wir wollen aber grundsätzlich an das Problem he­ran. Es bedarf in einem wettbewerblich ausgerichteten System aus unserer Sicht zumindest einer Stärkung der Patientenvertretung als Korrektiv. Wenn man die Selbstverwaltung in einem Gesetzentwurf anpackt, ohne die Patientinnen und Patienten oder die Patientenvertretung auch nur in einem Wort zu erwähnen, dann fehlt hier ein ganz wesentlicher Punkt. Wir wollen die Rechte der Patientenvertretung stärken. Das wird mit dem jetzigen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD überhaupt nicht angegangen. Deshalb werden wir uns enthalten.

Wir schlagen vor, dass die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an entscheidender Stelle mitbestimmen können. Sie sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss das Zünglein an der Waage sein, wenn sich Kassen, Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie Krankenhäuser nicht einigen können. Die Patientenorganisationen erhalten im Gemeinsamen Bundesausschuss das Recht, zwei der drei unparteiischen Mitglieder zu benennen. Es muss weitgehend ausgeschlossen werden, dass auf die Entscheidungen der Patientenvertretung Einfluss genommen wird. Durch geeignete Verfahren muss ihre Unabhängigkeit von anderen Interessengruppen sichergestellt werden.

Gerade unter den Bedingungen des Kassenwettbewerbs bedarf es zudem einer bundeseinheitlichen und wirksamen Aufsicht über alle Krankenkassen.

Und wir schlagen vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei Begutachtungen, die Entscheidungen über die Leistungsgewährung vorausgehen, schrittweise als von den Kranken- und Pflegekassen personell und organisatorisch unabhängige Organisation ausgestaltet wird.

Diese Vorschläge gehen deutlich über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus.