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Rede von Harald Weinberg zu Protokoll gegeben am 15.12.2016

Rede von Harald Weinberg,

Wie so oft in der jüngeren Vergangenheit will die Bundesregierung etwas stärken. Neben dem sogenannten Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz, dem Pflegestärkungsgesetz, dem Versorgungsstärkungsgesetz kommt nun also das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.

Bei dem Thema bleibt festzuhalten: Die Menschen in Deutschland haben nicht das beste Bild von der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. Schaut man ein wenig hinter die Kulissen, muss man auch sagen: In der Selbstverwaltung liegt einiges im Argen:

Krankenkassen verweigern unberechtigt Leistungen, Ärztinnen und Ärzte klagen darüber, dass wegen des Budgets Leistungen nicht verordnet werden können, ein aus Beitragsgeldern sehr gut bezahltes Spitzenpersonal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreibt zweifelhafte Geschäfte, die Aufsicht schaut dem viel zu lange zu, der Zahnarzt empfiehlt eine Leistung als notwendig, will aber privat abrechnen, Krankenkassen machen mit Ärzten gemeinsame Tricksereien bei Diagnosen, um möglichst viel Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten; die Liste lässt sich fortsetzen. Die wenigsten können das komplexe System auch nur teilweise durchschauen, die meisten müssen jedoch mit den Ergebnissen leben. Und am wenigsten haben die einen Nutzen, um die es eigentlich gehen sollte, die Patienten.

Es ist die eigentliche Aufgabe der Selbstverwaltung, das Gemeinwohl zu stärken und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Das ist eine gute Idee, die dem Wettbewerb geopfert wird. Seit Jahren wird das Gesundheitssystem immer weiter kommerzialisiert. Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken werden einem immer stärkeren Wettbewerb ausgesetzt. Wer wie die Bundesregierung die Marktorientierung will, der darf sich dann nicht wundern, wenn jede und jeder nur ihren/seinen Nutzern sieht und eine gemeinsame Kooperation zum Nutzen aller weiter auf dem Rückzug ist. Das Eigeninteresse wird durchgesetzt, ein Ausgleich findet kaum noch statt. Mal wieder versucht die Bundesregierung, die Konsequenzen ihrer eigenen Politik schönzureden, indem dann Gesetzesnamen wie eben das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz kreiert werden. Die Marktorientierung zerfrisst die Kultur des Helfens, die medizinische Ethik und ersetzt sie durch Monetik. Das ist etwas, das wir nicht zulassen dürfen und unter dem viele Beschäftigte, denen die Ethik noch nicht abhandengekommen ist, leiden.

Da sich die negativen Auswirkungen des Wettbewerbs auf die Kultur im Gesundheitssystem kurz- oder mittelfristig nicht ändern lassen, brauchen wir Veränderungen in der Selbstverwaltung. Patientenvertreterinnen und -vertreter müssen an entscheidender Stelle mitbestimmen können. Sie sollen Sitze und Stimmrecht in den Verwaltungsräten der Kassen erhalten und auch im Gemeinsamen Bundesausschuss das Zünglein an der Waage sein, wenn sich Kassen, Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie Krankenhäuser nicht einigen können.

Dem Grunde nach ist es richtig, die operative Steuerung und Ausgestaltung des Versorgungssystems einer Selbstverwaltung zu überantworten. Diese muss dann aber auch im Sinne der Patienten allgemeinwohlorientiert funktionieren. Dazu bedarf es einer juristischen und einer fachlichen Aufsicht, die auch greift. In diesem Sinne befürworten wir eine bundeseinheitliche Aufsicht der Kassen.

Die Selbstverwaltung muss wieder zurück zu ihrem eigentlichen Ziel, der Stärkung des Gemeinwohls. Selbstverwaltung muss den Patientinnen und Patienten nutzen und darf nicht zweifelhaften betriebswirtschaftlichen Benchmarks oder gar persönlichen Reichtumszielen dienen.