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Rede von Harald Weinberg zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Harald Weinberg,

Ich blicke jetzt auf immerhin zwei Wahlperioden zurück und damit auf einen ebenso langen Versuch, Sie hier von der Notwendigkeit einer Personalbemessung zur Beseitigung des Pflegenotstands in den Krankenhäusern zu überzeugen. Für dieses Thema, das in diesem Omnibusgesetz enthalten ist, will ich meine knappe Redezeit verwenden.

Unter den FDP-Gesundheitsministern Rösler und Bahr gab es eher so etwas wie eine offensive Leugnung des Pflegenotstands. Das sei allenfalls ein Managementproblem, und da dürfe man den Krankenhausmanagern keineswegs in die Parade fahren. Dann aber, im Zuge des aufkommenden Protestes der Pflegekräfte, entstand auch in der Politik die Erkenntnis, dass da tatsächlich ein größeres Problem in der Pflege existiert. Einige sogenannte Hygieneskandale und Medienberichte unterstützten wohl den Erkenntnisprozess.

Aber die Reaktionen unter der Großen Koalition waren eher Scheinlösungen: Der bislang gewährte „Versorgungszuschlag“ wurde in einen „Pflegezuschlag“ umbenannt, wobei das den Krankenhäusern gewährte Geld nicht zweckgebunden ist, also für anderes als Pflege ausgegeben werden kann. Ein „Pflegeförderprogramm“, das zu gering dimensioniert und an Bedingungen geknüpft ist, die kleine und mittlere Krankenhäuser nicht erfüllen können oder wollen, wurde aufgelegt. Und jetzt, als Ergebnis der „Expertenkommission“, die von Herrn Gröhe eingesetzt worden ist, gibt es die „Pflegeuntergrenzen“ für „pflegeintensive Bereiche“ – Ta-Ta!

Es ist schwer zu sagen, ob es sich dabei um einen Lösungsansatz oder doch eher um eine Beruhigungspille zum Bundestagswahlkampf handelt. Einerseits erkennen Sie endlich, dass der Personaleinsatz im Krankenhaus nicht dem Markt bzw. dem Management überlassen werden darf, sondern staatliche Vorgaben gemacht werden müssen. Die konkrete Umsetzung könnte allerdings kaum schlechter sein. Der Versuch, „pflegesensitive“ Bereiche auszumachen, ist pflegewissenschaftlich und pflegepolitisch unterirdisch und wird in der Praxis zu mannigfaltigen Problemen führen. Aber auf jeden Fall ist die Tatsache, dass sich die Regierung hier bewegen musste, ein toller Erfolg der Proteste, Aktionen und auch der tariflichen Kämpfe der vergangenen Jahre. Hierzu kann man den Aktiven nur gratulieren und sie ermuntern, nicht nachzulassen.

Ansonsten gilt für die vorgesehenen Personaluntergrenzen: zu spät, zu langsam, zu wenig! Es ist in etwa so, als würde ein großes Haus lichterloh brennen. Aber statt jetzt alles Verfügbare zu tun, werden nun der Verband der Hausbesitzer und der Verband der Feuerversicherung gebeten, in Verhandlungen eine Einigung darüber zu erzielen, wie viele Feuerwehrleute denn mindestens in den besonders brandgefährdeten Bereichen eingesetzt werden müssen. Eine absurde Vorstellung? Ja, das ist wahr!

Dann wird immer das Hohelied der Selbstverwaltung angestimmt. Ja, auch wir stehen zur Selbstverwaltung. Aber es gibt Situationen, da muss erst einmal gehandelt werden. Man wird den Eindruck nicht los, als solle hier ein Thema elegant verschoben werden – mithilfe der Selbstverwaltung.

Hinzu kommt, dass mittels der „Expertise“ von Professor Schreyögg „Leitplanken“ eingezogen wurden für die Verhandlung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es wird zum Beispiel nicht näher begründet, warum die Anhebung des untersten Dezil oder Quartil auf das Niveau des nächsthöheren Dezil oder Quartil der Maßstab sein soll. Aber es ist schon bemerkenswert, dass Professor Schreyögg bei der Frage des zusätzlichen Personalbedarfs in seiner besten Variante in dem Rahmen bleibt, den die Regierung durch das Pflegeförderprogramm abgesteckt hat – nicht einmal 10 000 zusätzliche Stellen. Das erweckt eher den Eindruck eines bezahlten Gefälligkeitsgutachtens denn einer profunden Bedarfsanalyse. Noch einmal: Wir gehen anhand der Berechnungen von Professor Simon davon aus, dass 100 000 Pflegestellen in den Krankenhäusern fehlen. Es muss dringend gehandelt, nicht verhandelt werden!

Was also tun? Hier bleiben wir bei unserer Linie: Es ist anzuerkennen, dass Lösungen in der richtigen Richtung gesucht werden. Die angewendeten Verfahren und die Limitierungen halten wir für nicht zielführend. Und vor allem ist der Umfang deutlich zu gering! Wir brauchen eine angemessene Personalbemessung in allen Stationen und Bereichen der Krankenhäuser, und zwar zügig; denn es brennt! Wir hatten Sofortmaßnahmen in einem Antrag vorgeschlagen, den Sie in der letzten Sitzungswoche sang- und klanglos abgelehnt haben. So schofel gehen wir mit Ihrem Antrag nicht um. Wir werden uns enthalten.