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Rede von Harald Petzold zu Protokoll gegeben am 22.06.2017

Rede von Harald Petzold,

Wir reden heute abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten. Es geht hier um die Frage, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Betreuer ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegen den Willen von Betreuten zustimmen können. Ausgangspunkt dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2016. Schaue ich mir jetzt seine gesetzliche Umsetzung an, dann habe ich erhebliche Bedenken, ob der Gesetzwurf zur Umsetzung des VerfG-Urteils tatsächlich beiträgt. Insbesondere stoßen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich auf erhebliche Bedenken. Nach Aussage des von der Linken benannten Sachverständigen Dr. med. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrischen Klinik Heidenheim, sind Zwangsmaßnahmen in den allermeisten Fällen gar nicht erforderlich. Mit diesem Gesetzentwurf besteht die Gefahr, dass von Zwangsmaßnahmen noch exzessiver Gebrauch gemacht wird, als es bisher der Fall war.

Nicht ausreichend Rechnung trägt der Gesetzentwurf dem Grundrecht auf eine freie Lebensgestaltung. Es gibt über objektive Fakten und logisches Folgern hinaus einen Bereich der Bewertung und Gewichtung dieser Fakten, der nichts mit mangelnden geistigen Fähigkeiten zu tun hat. Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, ist aber auch in anderer Hinsicht eingeschränkt. Und ich bekomme das immer wieder zu spüren, wenn ich in meinem Wahlkreis Havelland/Oberhavel die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen der Lebenshilfe besuche. Da werde ich zum Beispiel immer wieder gefragt: Na? Dürfen wir diesmal wählen gehen? – Was meine ich? Menschen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, sind in Deutschland vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das heißt, sie dürfen weder wählen noch sich zur Wahl stellen. Aufgrund dieser Regelungen sind etwa 85 000 Menschen von Bundestags- und Europaparlamentswahlen ausgeschlossen. Die Begründung dafür ist, man müsse annehmen, diese Personen seien zu einer vernünftigen Wahlentscheidung nicht in der Lage, da ihnen die nötige Einsicht fehle. Dieses Argument ist gleich aus mehreren Gründen problematisch bzw. falsch. Einerseits kann bei den betroffenen Personen keineswegs von einer grundlegenden Unfähigkeit zum Treffen rationaler Entscheidungen ausgegangen werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurde. Andererseits handelt es sich beim Wahlrecht um ein fundamentales politisches Grundrecht, das allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein muss. Dazu hat sich Deutschland durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Jahr 2009 verpflichtet. Artikel 29 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, „Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen“, zu garantieren. Wählen ist Menschenrecht.

Die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse müssen endlich abgeschafft werden. Statt Menschen mit Behinderungen von politischen Grundrechten auszuschließen, muss es vielmehr darum gehen, die notwendigen Unterstützungen zu schaffen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu Wahlen zu ermöglichen. Dazu gehört eine barrierefreie Ausgestaltung von Wahllokalen, dazu gehört vollständig einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz, die nicht bevormundend, sondern selbstermächtigend tätig ist, und dazu gehört eine barrierefreie politische Kommunikation. Gibt es beispielsweise umfassende Informationen zu allen politischen Themen in Leichter Sprache, können sich deutlich mehr Menschen tiefergehend mit Politik auseinandersetzen.

In der vergangenen Woche hat meine Fraktion gemeinsam mit der Grünenfraktion dazu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der eine Streichung der menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen noch vor der Bundestagswahl im September vorsieht. In dieser Woche hat die Große Koalition die Debatte im Ausschuss verhindert. Sie verhält sich damit genauso wie im Zusammenhang mit der durch drei Gesetzentwürfe eingeforderte Öffnung der Ehe für eingetragene Lebenspartnerschaften. Erst plustert sich vor allem die SPD auf: „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns.“ Und wenn es zu entscheiden ist, kommt nichts als heiße Luft. Dies ist Verweigerung gegenüber dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass wir eine Lösung für ihre Probleme finden. In der kommenden Woche haben Sie, sehr geehrte Abgeordnete der SPD, die letzte Chance, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse vor der Bundestagswahl abzuschaffen. Nutzen Sie diese Chance!

Dem zu beschließenden Gesetzentwurf zur Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen können wir aus den eingangs genannten Gründen eine Zustimmung nicht geben.