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Rede von Harald Petzold zu Protokoll gegeben am 18.05.2017

Rede von Harald Petzold,

Wir diskutieren heute hier abschließend über die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten in Strafsachen. Das ist ein scheinbar trockenes und unspannendes Thema. Ist es aber nicht, denn mit der Einführung elektronischer Aktenführung könnte die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren in Zukunft über ein elektronisches Akteneinsichtsportal möglich werden. Und das wäre eine gute Sache, wie alle bestätigen werden, die schon einmal mit so einem Verfahren zu tun hatten. Das Gesetzesvorhaben ist damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Herausforderungen der Digitalisierung im Justizalltag insbesondere auch in Strafverfahren gerecht werden zu können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, ab dem 1. Januar 2018 für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2025 elektronische Akten in Strafsachen führen zu können, um sie danach ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend und flächendeckend einzuführen. So viel zum positiven Teil des Vorhabens. Denn die Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist mal wieder, wie so oft bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, eine Mischung aus ein paar guten und vielen mangelhaften oder schlechten Bausteinen.

So besteht bei der Überführung der Aktendokumente von stofflichem in elektronisches Medium die Unsicherheit, ob die elektronische Akte im Vergleich zu dem, was bisher in der Strafrechtspflege unter einer Akte zu verstehen war, auseinanderfallen könnte. Hier sind Fragen bezüglich der Aktenvollständigkeit und Authentizität offen geblieben. Um diese Unsicherheiten ausräumen zu können, wäre es notwendig, eine umfassende Dokumentations- und Kontrollpflicht im Gesetz zu verankern. Davon ist allerdings in dem heute zur Abstimmung stehenden Entwurf nichts zu erkennen. Alle Versuche, hier nachhaltige Verbesserungen zu erreichen, waren vergebens, auch wenn die Koalitionsfraktionen mit einem eigenen Änderungsantrag wenigstens die schlimmsten Mängel gemildert haben. Für die Linke ein klarer Kritikpunkt.

Darüber hinaus werfen die im Gesetz geregelten Einsichtsmöglichkeiten eines nicht anwaltlich vertretenen Verletzten Fragen bezüglich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Zeugen und Beschuldigten auf. Für die Linke nicht nachvollziehbar.

Unklar bleibt, wie die Akteneinsicht für einen Beschuldigten geregelt sein soll, der sich in Untersuchungshaft befindet. Darauf ist nachdrücklich aufmerksam gemacht worden. Ergebnis: Null Reaktion der Koalitionsmehrheit. Für die Linke völlig unverständlich.

Schließlich fehlen im Gesetzentwurf verbindliche Aussagen zur Frage sicherer Übertragungswege sowie notwendiger technischer Infrastruktur. Dabei betont der Gesetzentwurf in seiner Begründung diese Dinge ausdrücklich. Zu Recht, wie die Linke meint. Aber die konkrete Ausgestaltung hält damit nicht Schritt. Dies betrifft insbesondere den elektronischen Datenaustausch zwischen Verteidiger und Gericht. Was in aller Welt hat Sie darüber hinaus geritten, den Betrieb der notwendigen technischen Infrastruktur auch für private Auftragnehmer offen zu halten? Damit besteht berechtigterweise Grund zu der Annahme, dass sich die sensiblen Akten dann nicht mehr in der alleinigen Kontrolle der Justiz befinden. Auch die nachträglich eingearbeitete Zugangsbeschränkung durch die öffentliche Hand heilt aus Sicht der Linken diesen Mangel nicht und räumt die auch in der Anhörung vorgetragenen Bedenken nicht hinreichend aus.

Alles in allem: Ein notwendiges Gesetz, aber oberflächlich und nicht in allen Fragen nachhaltig gestaltet. Die Linke wird ihm deshalb nicht zustimmen und sich stattdessen der Stimme enthalten.