Zum Hauptinhalt springen

Rede von Harald Petzold zu Protokoll gegeben am 18.05.2017

Rede von Harald Petzold,

Wir diskutieren heute hier abschließend über Gesetzentwürfe zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld bzw. über Opferentschädigung. Dem sind viele, teilweise wenig fruchtbare Debatten vorausgegangen, in denen die Fraktionen der Großen Koalition ihr Nichtstun in dieser wichtigen Frage verteidigt haben und auf der anderen Seite die Opposition Druck machen musste, damit dann im März dieses Jahres sowohl durch die Koalitionsfraktionen als auch durch die Bundesregierung endlich ein wortgleicher Vorschlag für die Regelung dieser wichtigen Frage vorgelegt worden ist. Dies war dann auch der Beginn, den Gesetzentwurf der Bündnisgrünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz endlich zu behandeln. Sonst wäre wahrscheinlich auch dieser Gesetzentwurf immer noch im Stadium der Nichtbehandlung – wie die Gesetzentwürfe von Linken, Bündnisgrünen und Bundesrat zur Öffnung der Ehe für Menschen gleichen Geschlechts; wir haben darüber erst gestern wieder hier sehr ausführlich diskutiert.

Bereits in meiner Rede zur ersten Lesung dieser Gesetzentwürfe habe ich betont, dass wir gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld für sehr wichtig halten und grundsätzlich unterstützen. Denn mit diesen Gesetzen wird endlich dafür gesorgt, dass Angehörige von Todesopfern fremdverschuldeter Straftaten Anspruch auf ein Schmerzensgeld gegenüber den Verantwortlichen der Straftat haben. Bisher haben sie einen solchen Anspruch nämlich nur dann, wenn sie im Falle des Todes eines nahen Angehörigen durch eine fremdverschuldete Straftat eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne unseres Bürgerlichen Gesetzbuches erleiden. Dafür müssen sie psychische Beeinträchtigungen medizinisch fassbar nachweisen können, die über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Hinterbliebene im Todesfall erfahrungsgemäß ausgesetzt sind. Lediglich bei einem sogenannten Schockschaden konnte bisher Schadensersatz eingefordert werden, darüber hinaus für materielle Schäden wie Beerdigungskosten, entgangenen Unterhalt oder entgangene Dienste. Für ihr seelisches Leid erhielten die Hinterbliebenen bisher keinerlei Entschädigung. Das führte beispielsweise zu der absurden Situation, dass die Hinterbliebenen der furchtbaren Flugzeugselbstmordkatastrophe der Germanwings die Hinterbliebenen auf den Goodwill der Fluggesellschaft angewiesen waren, um für ihr seelisches Leid eine Entschädigung zu erhalten.

Hinterbliebene sollen also künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können. Das ist gut so und wird von der Linken vorbehaltlos unterstützt.

Bedauerlich finde ich, dass die Forderungen der Opferverbände, wie zum Beispiel des Weißen Rings, keine Berücksichtigung gefunden haben. Darum hatte ich Sie in der ersten Lesung ausdrücklich gebeten. Damit werden Angehörige von schwerstverletzten Opfern einer fremdverschuldeten Straftat auch künftig leer ausgehen. Ein wie vom Weißen Ring gefordertes Trauergeld für Angehörige schwerstverletzter Opfer wird es also nicht geben. Ihre lebenslange Aufopferung zur Pflege eines schwerstverletzten nahen Angehörigen wird dadurch genauso als eigener Schmerzensgeldanspruch unberücksichtigt bleiben wie ihr tagtägliches Konfrontiertsein mit dem Leid des schwerstverletzten nahen Angehörigen. Für die Linke sage ich hier: Dies ist nicht gerecht.

Letzten Endes beeinträchtigt dieser Mangel allerdings die Bereitschaft meiner Fraktion Die Linke zur Zustimmung zu diesem Gesetz nicht.