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Rede von Harald Petzold zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Harald Petzold,

Wir beraten heute abschließend vier Gesetzentwürfe zur Reform bzw. Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich von Straftaten gegen ausländische Staaten. Alle vier treffen sich in einer zentralen Forderung: Der § 103 des Strafgesetzbuches muss weg. Auch wenn wir am Ende nur einen der vier Gesetzentwürfe annehmen werden, ist dieser „kleinste gemeinsame Nenner“ tragfähig genug, damit – zumindest war das bisher im federführenden Rechtsausschuss der Fall – alle Fraktionen dem ihre Zustimmung geben werden.

Die Strafvorschrift des § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) – Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten – bezweckt den Schutz der Ehre von ausländischen Staatsoberhäuptern, ausländischen Regierungsmitgliedern sowie beglaubigten Leitern einer ausländischen diplomatischen Vertretung. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten erscheinen die Straftatbestände des Vierzehnten Abschnitts (Beleidigung), §§ 185 ff. Strafgesetzbuch, ausreichend. Insbesondere bedarf es zum Schutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nicht des gegenüber den §§ 185 ff. StGB erhöhten Strafrahmens. Auch das Völkerrecht verpflichtet die Staaten nicht dazu, Sonderstrafnormen zugunsten von Repräsentanten ausländischer Staaten aufzustellen, wie sie § 103 StGB derzeit vorsieht. Die Vorstellung, die Repräsentanten ausländischer Staaten benötigten einen über die §§ 185 ff. StGB hinausgehenden Schutz der Ehre, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Schutzzweck des § 103 in der Wahrung des Interesses der Bundesrepublik an einem Mindestbestand funktionierender Beziehungen zu ausländischen Staaten besteht, so wird dieses Anliegen bereits ausreichend durch die Beleidigungsparagrafen 185, 186 und 187 StGB sichergestellt. Dies hat auch der Deutsche Anwaltverein in seiner Stellungnahme vom Januar 2017 festgestellt. § 103 StGB ist daher entbehrlich und kann aufgehoben werden.

Allerdings geht uns die Abschaffung des § 103 StGB nicht weit genug. In unserem eigenen Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 18/8272, fordern wir neben der Abschaffung der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) die Abschaffung weiterer sogenannter Sonderbeleidigungsdelikte. Dabei handelt es sich um die Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) sowie die üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB). Diesen Gesetzentwurf werden Sie heute leider mit den Stimmen der Großen Koalition bedauerlicherweise ablehnen – und damit werden wieder einmal die Grenzen der Gemeinsamkeiten deutlich, die aufzeigen, dass die Große Koalition immer nur so viel macht, wie sich nicht vermeiden lässt. Politisches Gestalten sieht aber anders aus. Nur, dazu fehlt Ihnen offensichtlich sowohl der Mut als auch der Wille.

Auch die Gesetzentwürfe der Grünen und des Bundesrates konzentrieren sich auf eine Streichung des § 103 StGB. Darüber hinaus fordern sie die sofortige Inkraft­setzung des Gesetzes am Tag seiner Verkündung, und nicht erst zum 1. Januar 2018. Da wir beides ebenfalls fordern, stimmen wir auch beiden Gesetzentwürfen zu. Zu den Auswirkungen des späten Inkrafttretens des Gesetzes hat sich bereits der Deutsche Anwaltverein sehr kritisch geäußert: Es sei kein Grund ersichtlich, warum gegenwärtig für vergleichbare Fälle anfänglich noch eine Strafverfolgung nach § 103 StGB statthaft sein darf. Das Gesetz sollte daher am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Diesem Standpunkt schließen wir uns vollumfänglich an. Vor diesem Hintergrund erhält allerdings die Empfehlung der Mehrheit im Rechtsausschuss, diese beiden Gesetzentwürfe abzulehnen, einen sehr schalen Beigeschmack. Wozu dieser Umgang absoluter Arroganz der Macht der Regierungsfraktionen mit der parlamentarischen Opposition und der Länderkammer, dem Bundesrat? Eine Antwort wird uns die Große Koalition wahrscheinlich schuldig bleiben.