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Rede von Frank Tempel am 29.06.2017

Rede von Frank Tempel,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fechner, es ist schon manchmal erstaunlich: Dem, was Sie, Herr Fechner, eben an Argumenten gebracht haben, kann ich fast nicht widersprechen, und trotzdem sind die Schlussfolgerungen nicht unbedingt immer die gleichen.

Wer die Innen- und Rechtspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung verfolgt, kann schon ein bisschen Angst bekommen. Was da allein dieses Jahr im Wochentakt an Maßnahmen auf uns einprasselt, ist schon erstaunlich: Verschärfung des Asylrechts, Fußfesseln für potenzielle Terroristen, mehr Videoüberwachung, Überwachung von Messenger-Diensten, neue Straftatbestände gegen Gaffer, Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten gegen Polizisten und Feuerwehrleute, Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen usw. Da fragt man sich, ob die Lage bei uns wirklich so unsicher ist, wie es die Themensetzung der Bundesregierung signalisiert, und ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich mehr Sicherheit bringen; denn das ist ja eigentlich das gemeinsame Ziel. Oder ist es einfach nur Wahlkampf?

(Beifall bei der LINKEN)

Die Frankfurter Allgemeine schreibt jedenfalls am 1. Mai dieses Jahres:

"Traditionell erfolgreich – Union geht mit dem Thema Sicherheit auf Wählerfang"

Warum Sie von der SPD da mitmachen, weiß ich nicht.

In der heutigen Debatte geht es nun um das Phänomen der Wohnungseinbrüche. – Erster Fakt. Nach den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sinkt aktuell die Zahl der Einbrüche. Das ist wohl kaum ein Anlass zur Strafverschärfung. Über Strafverschärfung haben Sie, Herr Kollege Fechner, gar nicht erst gesprochen.

Zweiter Fakt. 1998 wurde bereits das Mindeststrafmaß von drei auf sechs Monate angehoben. Dieses Mittel erwies sich jedoch als untauglich, um die Zahl der Delikte zu senken. Wieso glauben Sie, dass eine Strafverschärfung diesmal erfolgreicher sein kann?

Dritter Fakt. Bei Einbruchsdiebstählen verzeichnen wir – das haben Sie geschildert – eine extrem niedrige Aufklärungsquote und zum anderen eine sehr hohe Zahl von Mehrfachtätern. Wir wissen: Von Einbruch zu Einbruch sinkt bei den Tätern die Hemmschwelle. Sie sind eben mit dem, was sie da machen, meistens erfolgreich; es funktioniert ganz einfach. Nachts, also zu den Tatzeiten, sind immer weniger Polizeibeamte unterwegs. Das Entdeckungsrisiko ist gering; auch das ist bekannt. In den Polizeidienststellen sind die Ermittler angesichts der Masse der Verfahren in der Regel ganz einfach überlastet. Hinzu kommt: Viele Menschen können sich moderne Sicherheitsanlagen nicht leisten. Dazu sage ich zum Schluss noch etwas.

Sie glauben bei dieser Ausgangslage aber doch nicht im Ernst, meine Damen und Herren, dass jetzt irgendein Einbrecher denkt: Das Mindeststrafmaß beträgt demnächst zwölf Monate und nicht mehr sechs Monate, da höre ich mal auf. – Die Lage bei Wohnungseinbrüchen – auch da gebe ich dem Kollegen Fechner recht – ist nicht schlimmer geworden, aber doch zumindest ernst, und wir haben auch eine Handlungspflicht und müssen prüfen, was tatsächlich funktioniert.

Ich gebe Ihnen recht: Bessere Sicherheitsstandards bei den Bürgern selbst sind erfolgreich; sie haben eine Wirkung und sind effizient; denn wenn es dem Täter nicht gelingt, in einem gewissen Zeitraum in die Wohnung einzudringen, bricht er diese Maßnahme ab, und wenn das häufiger passiert, sucht er sich vielleicht andere Möglichkeiten, seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Wenn außerdem wieder regelmäßig Streifenwagen der Polizei tatsächlich präventiv unterwegs sind und Anfahrten der Polizisten bei Alarmauslösungen deutlich kürzer werden, steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Das sind wirklich Kriterien, mit denen wir die Anzahl der Einbrüche effizient minimieren können.

Für Einbrecher, die dann immer noch nicht aufgeben wollen, brauchen wir natürlich genügend Ermittler und Staatsanwälte, die diese Täter den Konsequenzen des durchaus ausreichenden Strafrechts zuführen können. So sieht eine lösungsorientierte Kriminalpolitik aus, wie sie die Linke vorschlägt.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade die Bekämpfung von Einbruchsdelikten ist nun einmal eng an das zur Verfügung stehende Personal gebunden. Dieses Personal reicht nicht aus. Deswegen finden wir es schon bemerkenswert, dass Sie neben der Strafverschärfung auch die verstärkte Nutzung technischer Überwachungsmittel vorschlagen. Das klingt erst mal ganz nett. Aber haben Sie tatsächlich einen Schimmer davon, wie das in der Praxis aussieht?

Ich kenne Telefonüberwachung aus meiner Dienstzeit bei der Kriminalpolizei. Wir haben sie zum Beispiel in Fällen organisierter Kriminalität angewandt. Ich kann Ihnen versichern, dass jede einzelne Maßnahme einen enorm hohen Personal- und Sachaufwand bedeutet. Aufgrund des Terroranschlags von Berlin dürften Sie auch wissen, wie umfangreich zum Beispiel eine Funkzellenauswertung ist. Mit dieser Maßnahme sind die Ermittler bis heute noch nicht fertig. Und Sie wollen dieses Mittel tatsächlich auch noch bei Wohnungseinbrüchen nutzen! Das bindet Ressourcen, das kostet richtig Personal und Zeit. Sie wollen einem Phänomen, zu dessen Bekämpfung in erster Linie Personal fehlt, jetzt mit einem Mittel begegnen, das noch einmal ein Vielfaches mehr an Personal kostet. Ich finde, das ist schon ein richtig genialer Gedanke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Hinzu kommt – das wissen wir aus den aktuellen Nachrichten –, dass auch das Mittel der Vorratsdatenspeicherung gerade richtig kritisch zur Debatte steht und ausgesetzt wurde. Bevor wir über neue Mittel und Befugnisse reden, sollten wir doch zuallererst einmal über mehr Polizei reden: in den Streifenwagen und bei der Ermittlungsarbeit.

Das sind die Hausaufgaben, die es vor allen Dingen in den Ländern zu lösen gibt. Dieses Law-and-Order-Getöse, das wir Woche für Woche im Bundestag erleben, bringt uns dann, wenn wir über die Sicherheit der Bürger reden wollen, tatsächlich nicht weiter. Wir haben andere Hausaufgaben zu machen. Zum Beispiel ist es notwendig – dabei würden wir sofort mitstimmen –, präventive Möglichkeiten zu erweitern und Fördermittel für die private Sicherheit von Wohnungen und Häusern zu erhöhen und allen zur Verfügung zu stellen. Dabei machen wir gerne mit.

Insofern können wir diesem Gesetzentwurf zwar nicht zustimmen, sind aber bei den Argumenten, die Herr Kollege Fechner genannt hat, schon ganz hoffnungsvoll, dass es in anderen Regierungskoalitionen durchaus möglich wäre, die Sicherheit auch im Hinblick auf Wohnungseinbrüche zu verbessern.

(Beifall bei der LINKEN)