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Rede von Caren Lay zu Protokoll gegeben am 29.06.2017

Rede von Caren Lay,

Eine der stärksten Wurzeln der Genossenschaftsbewegung liegt in der Arbeiterbewegung. Menschen schlossen sich auf der Basis des Prinzips der Selbsthilfe zu Genossenschaften zusammen, um durch freiwillige Kooperation die eigenen Mitglieder zu unterstützen und vor dem Abrutschen ins soziale Elend zu bewahren. Nach der Verabschiedung des preußischen Genossenschaftsgesetzes vor 150 Jahren bis zur Nazizeit gründeten sich zahlreiche Wohnungs-, Konsum-, Landwirtschafts- und andere Genossenschaften, die oft bis heute bestehen. Namen von Genossenschaften wie „Freie Scholle“ in Bielefeld zeugen von dieser Zeit. Das Genossenschaftsgesetz wurde seither immer wieder verändert und angepasst, grundlegend zuletzt 2006. Eine erneute Anpassung soll heute beschlossen werden.

Kleinere Initiativen wie Nachbarschafts- und Dorfläden, Wohn- und Kulturprojekte fordern seit längerer Zeit die Einführung einer niedrigschwelligen, unbürokratischen Kooperationsgesellschaft. Mit ihr soll eine neue genossenschaftliche Rechtsform geschaffen werden, die ohne Pflichtmitgliedschaft, Pflichtprüfung und Gründungsprüfung auskommt und sich an der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft orientiert.

Während viele kleinere Initiativen einen entsprechenden Entwurf aus dem BMJV am Ende der letzten Legislaturperiode ausdrücklich begrüßten, wandten sich die großen Genossenschaftsverbände, Genossenschaftsbanken, Verbände der Wohnungswirtschaft und andere mehr vehement gegen diese Pläne. Damit verschwand dieser Entwurf wieder in der Schublade, und erst am Ende letzten Jahres wurde ein neuer Anlauf gestartet, weil nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Vereinsrecht erwartet wurde.

Nach dem neuen Gesetzesvorschlag sollten unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement, wie zum Beispiel Dorfläden, Kitas etc., künftig vor allem in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB agieren. Dies wiederum führte zu massiven Einwänden zahlreicher Vereine und Verbände von der Freien Wohlfahrtspflege bis hin zu Kindergartenträgern.

Erfreulicherweise hat nur einen Tag nach der Ausschussanhörung am 16. Mai der Bundesgerichtshof mit einem Urteil die sogenannten Idealvereine gestärkt und die größten Bedenken im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung ausgeräumt. Daraufhin und wegen der zahlreichen Kritik streicht die Koalition auf den letzten Metern die Neuregelung zum Vereinsrecht nun wieder. Die eigentlich beabsichtigte „Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement“ ist damit jedoch auch passé.

Wir Linken halten die Rechtsform der haftungsbeschränkten Kooperationsgesellschaft für deutlich geeigneter für zum Beispiel kooperative oder altersgerechte Wohn- und Kulturprojekte und werden weiterhin auf ihre Einführung drängen. Sie könnte die vielen Initiativen aus dem Kreis des bürgerschaftlichen Engagements einfach und unbürokratisch in die genossenschaftliche Familie einbeziehen.

Frühere Reformen des Genossenschaftsgesetzes führten leider zu Angleichungen von Genossenschaften an Kapitalgesellschaften und beschnitten die Mitspracherechte der Genossenschaftsmitglieder. Das alleinige Entscheidungsrecht der Vorstände hat zu einer Machtstellung geführt, die kaum mehr Mitsprache oder Entscheidung der Mitglieder zulässt. So können zum Beispiel die Vorstände von Wohnungsgenossenschaften Mieterhöhungen oder den Abriss von preiswerten Wohnraum gegen die Interessen ihrer Genossenschaftsmitglieder durchsetzen.

Die Linke möchte die Rechte der Mitglieder wieder stärken und die Genossenschaften demokratisieren. Konkret wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Generalversammlung durch Satzung und Beschlüsse das Entscheidungsrecht des Vorstandes beschränken kann. Bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, wie beispielsweise die Änderung des Geschäftszwecks oder Investitionen von größerer Bedeutung im Verhältnis zur Bilanzsumme der Genossenschaft, muss die Generalversammlung gefragt werden.

Auch in Zukunft wollen wir Linken die Gründung und den Erhalt von Genossenschaften fördern, Benachteiligungen beseitigen und die Demokratie in Genossenschaften stärken. Wir brauchen eine neue Genossenschaftsbewegung. Genossenschaften können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Stadtteile sozial und nachhaltig zu entwickeln und zu beleben.

Das bewegt zum Beispiel die Genossenschaft am Holzmarkt in Berlin. Nachdem die Bar 25 vor vielen Jahren leider schließen musste, entsteht hier nun ein neues Stadtquartier mit Wohnungen für fast 500 Studierende, Ateliers, Läden, Restaurants, einer Bäckerei, einer Kita und einem Club.

Lassen Sie uns die Genossenschaften stärken, damit wir auch an anderer Stelle sagen können: Die Bar ist tot – es lebe die Bar!