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Rede von Caren Lay zu Protokoll gegeben am 10.11.2016

Rede von Caren Lay,

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf löst die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohneigentum Berufszulassungen aufzuerlegen. Gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungsverwalter müssen einen Sachkundenachweis über die IHK erbringen und Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Gemeinsam mit den Verbänden begrüßt die Linke das Anliegen des Gesetzes. Der Sachkundenachweis sichert die Qualität der Arbeit und bremst vereinzelt auftretende schwarze Schafe aus, und eine Berufshaftpflichtversicherung schützt im Endeffekt Mieterinnen und Mieter vor finanziellen Schäden bei Zahlungsunfähigkeit des Verwalters oder der Verwalterin.

Die Linke sieht in einigen Bereichen aber noch deutlichen Änderungsbedarf. Der Gesetzentwurf bleibt an vielen Punkten hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es erschließt sich uns nicht, warum die Zulassungsregelungen ausschließlich auf die Verwalter von Wohneigentum beschränkt sind und nicht auf die Verwalterinnen und Verwalter von Mietwohnungen. Im Koalitionsvertrag sprach die Bundesregierung noch ausdrücklich von Wohnungsverwaltern, was auch die Mietverwalter mit einschließt. Dies fordern sogar die Betroffenen selber. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein großer Teil der Verwalterinnen und Verwalter nicht vom Gesetzentwurf erfasst wird.

Nicht verständlich ist auch, warum der Sachkundenachweis nicht auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohneigentumsverwaltern ausgedehnt wird, die dieselbe Tätigkeit ausüben wie Gewerbetreibende. Ähnliche Regelungen gibt es bereits bei den Finanzvermittlern. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass die Berufshaftpflicht nicht auf Maklerinnen und Makler ausgedehnt wird.

Wir alle wissen: In fast keinem Beruf reichen die einmal erlernten Kenntnisse bis zum Eintritt in die Rente. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen sich auf ständig verändernde Bedingungen einstellen. In manchen Berufen passiert dies im laufenden Betrieb, aber gerade Verwalterinnen und Verwalter sind mit ständig wechselnden Anforderungen und Gesetzen konfrontiert. Ein einmaliger Sachkundenachweis wird dafür nicht ausreichen. Nutzen Sie die Gelegenheit und führen Sie eine Weiterbildungspflicht für Verwalterinnen und Verwalter ein. Das nützt am Ende auch ihren Kundinnen und Kunden und entlastet die Gerichte.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Punkten notwendig, leider aber noch nicht ganz ausgereift. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier noch einmal nachzubessern.