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Rede von Birgit Menz zu Protokoll gegeben am 29.06.2017

Rede von Birgit Menz,

Bei gebietsfremden Arten – egal ob Tier oder Pflanze – besteht die Gefahr, dass diese negative Auswirkungen auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt haben können bzw. diese im schlimmsten Fall verdrängen.

Wie das Bundesamt für Naturschutz in seinem Handbuch für invasive Arten bekannt gibt, existieren in Deutschland derzeit etwa 168 Tier- und Pflanzenarten, die nachweislich negative Auswirkungen auf die hiesige Flora und Fauna haben. Innerhalb der gesamten EU geht man von etwa 12 000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden. Allein aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ist es daher zu begrüßen, dass es zukünftig einen einheitlichen Rahmen zum Umgang mit als invasiv eingestuften Tieren und Pflanzen geben soll.

Auf der vor kurzem aktualisierten Unionsliste befinden sich derzeit 49 Arten, gegen deren Ausbreitung verstärkt Maßnahmen getroffen werden sollen. Darunter sind auch 26 Tierarten, wobei 12 davon in Deutschland als etabliert gelten. Grund genug also, um sich auch in der Gesetzgebung verstärkt mit tierschutzpolitischen Aspekten auseinanderzusetzen.

Doch wie so oft vernachlässigt bzw. übergeht die Bundesregierung auch im vorliegenden Entwurf diesen wichtigen Punkt. Um das zu verdeutlichen: Tierschutz ist seit mittlerweile 15 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert, und die Bundesregierung schafft es immer noch nicht, diesen Bereich in der Gesetzgebung adäquat zu berücksichtigen.

Im Zusammenhang mit der Eindämmung invasiver Arten wird im Gesetz das Wort „beseitigen“ bzw. „beseitigen lassen“ verwendet, ohne zu differenzieren, ob es hier um Pflanzen oder Tiere geht. Damit werden tödliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen. In einem Land, in dem der Tierschutz „angeblich“ Verfassungsrang genießt, darf dies jedoch nur das äußerste Mittel sein.

Die Linke fordert daher – wie wir es in unserem Antrag auch deutlich gemacht haben –, im Gesetz klarzustellen, dass der Fokus bei der Eindämmung einer invasiven Tierart auf tierschutzgerechten und nicht tödlichen Maßnahmen liegen muss.

Bei vielen bereits etablierten Arten – wie beispielsweise dem Waschbär – sind Eindämmungsmaßnahmen zudem völlig sinnlos, und die Aussicht auf Erfolg ist eher gering. Ressourcen und Mittel sollten daher eher für präventive Maßnahmen eingesetzt werden, die eine weitere Ausbreitung invasiver Arten bzw. die Neueinschleppung verhindern.

Ein weiterer Beleg für die bisher unzureichenden tierschutzpolitischen Ambitionen der Bundesregierung ist, dass es keinerlei Hinweise darauf gibt, ob und inwieweit Tierheime oder private Tierauffangstationen Tierarten der Unionsliste wie beispielsweise Waschbären oder Schmuckschildkröten weiterhin aufnehmen, vermitteln oder versorgen dürfen. Dieser Aspekt fehlt im Gesetzentwurf vollkommen, und das, obwohl Tierheime und Tierauffangstationen einen Großteil der gesellschaftlichen Aufgabe im Bereich Tierschutz übernehmen. Immer mehr und insbesondere „exotische“ Tierarten werden abgegeben, wobei deren Verweildauer steigt. Hinzu kommen nötig werdende Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen, um eine möglichst art- und tiergerechte Betreuung garantieren zu können und bautechnischen Vorschriften zu genügen. Um all das zu gewährleisten, ist ein hoher finanzieller Aufwand nötig, der viele Tierheime – finanziell alleingelassen – bis an den Rand der Existenz treibt.

Mit der Umsetzung der EU-Verordnung hätte die Bundesregierung die Chance gehabt, den Tierheimen nicht nur ein vernünftiges Regelwerk in Bezug auf den Umgang mit invasiven Arten zu geben, sondern dafür auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese zukünftig eine tierschutzgerechte Versorgung garantieren können.

Die Linke sieht Bund, Länder und Kommunen – unabhängig vom hier debattierten Gesetzentwurf – gemeinsam in der Pflicht, Finanzmittel für notwendige Investitionen für Tieraufnahmeeinrichtungen bereitzustellen und Wege zu ebnen, um eine tierschutzgerechte Versorgung zu ermöglichen sowie die außerordentliche Arbeit der Tierheime hinreichend zu unterstützen.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz zur Beteiligung der Öffentlichkeit verlieren. Die derzeitige Regelung, wonach bei der Vorbereitung von Aktionsplänen oder Managementmaßnahmen lediglich Naturschutzverbände einbezogen werden, ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren. Da von den Maßnahmen insbesondere auch verschiedene Tierarten betroffen sind, ist eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf anerkannte Tierschutzorganisationen unbedingt nötig, die wir hiermit nachdrücklich fordern.

Nach vier Jahren tappt die Bundesregierung tierschutzpolitisch weiter im Dunkeln. Eines wurde mit dem Entwurf und in vielen anderen Initiativen der Bundesregierung deutlich: Tierschutz genießt in der Bundesregierung trotz Verfassungsrang keine besonders hohe Priorität. Hoffen wir, dass sich dies in Zukunft ändern wird.