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Rede von Birgit Menz zu Protokoll gegeben am 27.04.2017

Rede von Birgit Menz,

Zwar gleicht die Antarktis einer unwirklichen Welt, die scheinbar nur aus einer dicken Schicht Eis besteht. Doch so karg und verlassen dieser riesige Kontinent wirkt, ist er bei Weitem nicht. Vor allem an und in den umliegenden Meeren leben verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. An den teils eisfreien Küsten gibt es unter anderem Wale, Robben, aber auch zahlreiche Vogel- und Pinguinarten. Nicht zu vergessen, die gigantischen Krill- und Fischschwärme, die elementar für eine funktionierende Nahrungskette sind.

Um die Antarktis in ihrer Einzigartigkeit und weitgehenden Unberührtheit als wichtiges Element des globalen Ökosystems zu schützen und dennoch zu nutzen, wurde bereits im Jahr 1991 das Umweltschutzprotokoll als Teil des antarktischen Vertragssystems beschlossen. Es ist mit seinen insgesamt sechs Anhängen eines der umfangreichsten internationalen Regelungsabkommen für den Schutz der Umwelt einer bestimmten Region unseres Planeten.

Nun, nach fast zwölf Jahren, liegt uns endlich der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Haftungsregelungen für die Antarktis vor. Die Umsetzung und Etablierung geeigneter Regeln und Verfahren zur Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen sind von großer Wichtigkeit, um negative Auswirkungen auf die antarktische Umwelt zu verhindern.

Betrachtet man die globale und ökologische Wichtigkeit der Antarktis, kann die Umsetzung des Haftungsannexes jedoch nur ein weiterer Schritt von vielen noch folgenden sein, um einen nachhaltigeren und umfassenderen Schutz der Antarktis voranzutreiben.

Denn trotz aller Bemühungen, menschliche Einflüsse von der Antarktis fernzuhalten, stellen auch hier Umweltverschmutzung, Überfischung – insbesondere durch illegale Fischerei – und Klimawandel für das antarktische Ökosystem eine reale Bedrohung dar.

Vor allem der ansteigende Tourismus hat das Potenzial, die antarktische Umwelt negativ zu beeinträchtigen. Damit einher gehen beispielsweise der vermehrte Personenverkehr mittels Flugzeug oder Schiff und somit auch der zunehmende Ausstoß von Abgasen, mehr Müll und natürlich auch die Gefahren potenzieller Schiffsunfälle und deren für die Umwelt verheerenden Folgen.

In diesem Zusammenhang zitiere ich gerne das Umweltbundesamt mit den Worten: „Touristinnen und Touristen haben die Möglichkeit, in bisher völlig unberührte Gebiete der Antarktis zu gelangen, und stellen somit per se eine Gefährdung für die unangetastete Wildnis dar.“

Es ist daher wichtig, im Rahmen zukünftiger Entwicklungen des antarktischen Vertragssystems dafür Sorge zu tragen, dass der menschliche Einfluss durch Tourismus, Forschung oder auch Fischerei auf ein absolutes Mindestmaß reduziert wird, um dieses Gebiet in seiner Ursprünglichkeit und Wichtigkeit für das globale Öko- und Klimasystem so weit wie möglich zu erhalten.

Im Sinne des internationalen Ratifizierungsprozesses wäre es wichtig gewesen, einen Entwurf zum Haftungsgesetz schon viel eher einzubringen. Beabsichtigt man, eine tragende Rolle in Sachen Umweltschutz in der Antarktis zu spielen, ist Deutschland in der Pflicht, derartige Abkommen so schnell wie möglich in nationales Recht umzusetzen und damit ein Signal an die übrigen Staaten zu senden.

Meeres- und Umweltschutz sind entscheidend, um die ökologische Vielfalt der Antarktis zu bewahren, aber auch, um die Widerstandsfähigkeit im Kampf gegen den Klimawandel zu erhöhen. Daher ist es nicht nur wichtig, Verantwortliche für entstandene Umweltschäden in der Antarktis haftbar zu machen, sondern in Zukunft auch unberührte Ökosysteme und Meeresgebiete in der Antarktis vor menschlichen Eingriffen zu schützen.