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Rede von André Hahn zu Protokoll gegeben am 09.03.2017

Rede von André Hahn,

Die letzte grundlegende Reform des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes liegt inzwischen fast ein Vierteljahrhundert zurück. Angesichts der seitdem eingetretenen Veränderungen durch wachsende Terrorgefahren und erhebliche technische Fortentwicklungen erscheint es nachvollziehbar, das entsprechende Gesetz einer intensiven Überprüfung zu unterziehen. Die Bundesregierung hat dazu nun einen Entwurf vorgelegt, den wir heute in erster Lesung behandeln.

Ich will eingangs für meine Fraktion Die Linke eines ganz klar festhalten: Auch aus unserer Sicht gibt es gute Gründe, in bestimmten hochsensiblen Bereichen genau hinzuschauen, wen man mit extrem sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut. Exemplarisch nenne ich hier nur Flughäfen, Atomkraftwerke und andere besonders kritische Infrastruktureinrichtungen. Und natürlich bestreitet auch niemand die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen gegen potenzielle Terroranschläge. Für manche dieser Bereiche, wie beispielsweise die AKWs, existieren eigene gesetzliche Grundlagen, für alle anderen greifen die Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Regelungen zum materiellen Geheimschutz aus einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz überführt werden. Das erscheint durchaus sinnvoll; denn aus unserer Sicht ist eine gesetzliche Regelung einfachen und jederzeit änderbaren Verwaltungsvorschriften in aller Regel vorzuziehen.

Der uns vorgelegte Gesetzentwurf bringt jedoch in der Praxis kaum wirkliche Verbesserungen. Die Kriterien für die Einstufung als „Sicherheitsrisiko“ bleiben nach wie vor unscharf, wenig nachvollziehbar, und sie sollen vor allem auch künftig nicht anfechtbar sein. Einer solchen Fassung können und werden wir als Linke nicht zustimmen.

Aus Platzgründen kann ich hier nur einige wenige Problemfelder ansprechen.

Nach wie vor gibt es keine klare Definition, wer nach welchen Kriterien entscheidet, ob sich jemand einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen muss, und, falls ja, für welche Stufe dies erfolgt. Das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos wird durch die Novelle wesentlich weiter gefasst als bislang. Demnach sollen nun schon „mögliche Anbahnungs- und Werbungsversuche“ ausländischer Nachrichtendienste als kriminell verdächtigter Vereinigungen oder extremistischer Organisationen ausreichen, um als ein solches Sicherheitsrisiko angesehen zu werden. Vor derartigen Anbahnungsversuchen ist aber letztlich niemand wirklich gefeit, der zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt ist.

Zudem fehlen eindeutige Kriterien, wem die Erteilung der Sicherheitsüberprüfung aus welchen Gründen verweigert werden kann. Gleichzeitig nimmt der Gesetzentwurf Erweiterungen bei der Überprüfung selbst vor. Dies führt zu einer immer stärkeren Durchleuchtung und Abfrage der Lebensumstände sowie des Umfeldes der zu überprüfenden Personen.

Für die Betroffenen sind die Entscheidungen oft weder nachvollziehbar noch anfechtbar. Es ist dringend geboten, ablehnende Bescheide über die Erteilung einer Sicherheitsüberprüfung in Zukunft gerichtlich überprüfen lassen zu können. An der Frage, ob eine Sicherheitsüberprüfung erteilt wird oder nicht, können im Zweifel ganze berufliche und auch familiäre Existenzen hängen, wenn jemand deshalb seinen Job verliert oder gar nicht erst bekommt. Ohne einen klaren Kriterienkatalog und die verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Auch deshalb plädieren wir dafür, dass die Betroffenen zu ihrer Anhörung von einem Anwalt oder einer Person ihres Vertrauens begleitet werden können. Davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf allerdings leider keine Rede.

Auch zukünftig sollen nicht näher definierte sogenannte „amtliche Stellen des Bundes“ über die Einstufung von Verschlusssachen befinden. Jedes Ministerium, jedes Amt soll weiterhin völlig frei entscheiden können, was geheim ist und was nicht. Eine bundesweit einheitliche Einstufungspraxis ist daher auch in Zukunft nicht zu erwarten.

Wohin das führt, haben wir nicht zuletzt in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen leidvoll erfahren müssen. In den letzten drei Jahren der großen Koalition ist ein Trend zur immer restriktiveren Einstufung von Dokumenten festzustellen. Das behindert wirksame Kontrolle der Opposition. Teilweise werden sogar Fakten als geheim eingestuft, die bereits presseöffentlich waren. Zum anderen wird ein und dieselbe abgefragte Information in Bezug auf den BND als verschlusswürdig angesehen, wohingegen die Antwort auf den gleichen Sachverhalt beim Verfassungsschutz offen erfolgt oder umgekehrt.

Und schließlich: Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum unbedingt Geheimdienste, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Sicherheitsüberprüfungen durchführen müssen. Wir meinen, dass es in aller Regel ausreichen sollte, Abfragen bei der Polizei und den zuständigen Staatsanwaltschaften durchzuführen. Durch eine solche Bindung an klassische Exekutivbehörden wäre zudem die verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit der Ergebnisse auch deutlich einfacher umzusetzen.

In der vorliegenden Form kann die Linke den Gesetzentwurf nur ablehnen, sofern es im Ergebnis der Ausschussberatungen nicht noch zu deutlichen Korrekturen kommt.