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Rede ohne Debatte - Teil 2: UNESCO-Welterbeübereinkommen

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Aufgeschreckt durch die Causa Waldschlösschenbrücke in Dresden hatten wir bereits im September 2006 beantragt, dass Bundestag und Bundesregierung im Hinblick auf die Achtung und Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen Position beziehen müssen.
Zitat aus der Begründung:

„Die UNESCO-Konvention enthält völkerrechtliche Verpflichtungen, die jeder Hoheitsträger - also Bund, Länder, Kommunen - im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Gesetze zu erfüllen hat. Es geht nicht, dass die Stadt Dresden sich freiwillig um den Eintrag in die Weltkulturerbeliste beworben hat und jetzt das Völkerrecht ignoriert. Die Bundesrepublik Deutschland macht sich als völkerrechtlicher Vertragspartner unglaubwürdig.“

Von der CDU/CSU gab es nur Ablehnung. Stichwort „Kommunales Thema!“
Die Abgeordnete Maria Michalk sagte in der Sitzung des Kulturausschusses am 20.09.2006:

„Das Parlament habe sich nicht einzumischen. Deshalb gehe der Antrag der Fraktion DIE LINKE an der Sache vorbei und werde abgelehnt.“

Und genauso geschah es auch. Und das, obwohl der Abgeordnete Wolfgang Thierse ausdrücklich feststellte, „dass es nicht um ein lokales Problem Dresdens gehe, sondern um die Frage, ob Deutschland „welterbefähig“ bleibt … letztlich stehe die Glaubwürdigkeit der BRD als internationaler Vertragspartner auf dem Spiel.“

Trotzdem wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei ENTHALTUNG
der SPD und der GRÜNEN. Das war 2006.
Ein halbes Jahr später haben wir unseren Antrag aktualisiert - das Desaster in Dresden nahm ja immer groteskere Züge an - und forderten erneut die Regierung zum Handeln auf.
Zitat: „Mit der Unterzeichnung der Welterbe-Konvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten.“

Alles umsonst. Die von mir im Ausschuss vorgetragene Begründung „leider ist es versäumt worden, die UNESCO-Welterbekonvention in nationales Recht umzusetzen. Aus dem aktuellen Konflikt müssten daher Konsequenzen gezogen werden“, ging in Gelächter unter und die Abgeordnete Monika Griefahn erklärte, dass man „unabhängig vom Antrag der Linksfraktion prüfe, ob nationales Recht zu ergänzen sei“ und deshalb diesen Antrag nun ablehnen werde. Was dann auch glatt geschah.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und FDP - bei Enthaltung der GRÜNEN.
Das war am 13. Juni 2007, also fast auf den Tag genau vor zwei Jahren.

Mit der Prüfung „unabhängig von den Linken“ ist man in der großen SPD-Fraktion allerdings seitdem nicht so recht vorangekommen. Denn 2009 in Erwiderung auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Umsetzungsgesetz für UNESCO-Welterbe vorlegen“ ist man immer noch „unentschlossen, nicht sicher, muss weiter prüfen und beraten … obwohl im Kern schon überzeugt, dass es irgendwie in diese Richtung gehen müsse…“

Manchmal freut man sich ja, wenn man Recht hat. Auch wenn es nichts nützt. Denn nun wurde im Ausschuss der Antrag der GRÜNEN abgelehnt - von einer sturen CDU/CSU und einer wackelpuddinghaften SPD - bei Befürwortung der drei Oppositionsparteien. Ja, alle drei sind jetzt auf der anderen Seite. Das war die eigentliche Überraschung: Die FDP zieht eine Lehre aus dem Dresdner Desaster und erklärt öffentlich:

„Die höchst bedauerliche Streichung des Dresdner Elbtals von der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes zeigt schwarz auf weiß, dass wir in Deutschland dringend ein Ausführungsgesetz benötigen.

Wie DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag. Wie wir schon seit langem. Schade nur, dass wir bei diesen Koalitionsfraktionen auf die nächste Legislaturperiode warten müssen, damit aus dieser Sache etwas wird. Notfalls werden wir einen neuen Antrag stellen - allein oder zusammen mit jenen, die der gleichen Auffassung sind, dass konkrete gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes müssen geschaffen werden müssen! Je eher, desto besser!!