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Politik darf nicht käuflich sein!

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Ich will nicht lange über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen reden. Denn in wesentlichen Punkten sind sich alle Fraktionen einig. Es ist richtig, dass eine Partei den Parteienstatus verliert, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht abgegeben hat. Es ist richtig, dass bei Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit eine Saldierung zwischen Einnahmen und Ausgaben stattfindet. Es ist auch richtig, dass zukünftig Strafzahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Burkhard Lischka (SPD): Der Einstieg ist schon einmal gut! - Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dann können Sie ja zustimmen!)

Ja, wir können auch nachvollziehen, dass die Beträge pro abgegebene Stimme und pro Zuwendung privater Person erhöht werden. Wenn wir uns dennoch enthalten werden, dann hat das mit der Ablehnung unseres Antrags zu tun. Wir wollen - das hat Herr Mayer dankenswerterweise schon gesagt - ein Verbot von Spenden juristischer Personen. Wir wollen ein Verbot von Sponsoring. Wir wollen die Zuwendungen privater Personen auf 25 000 Euro beschränken.

(Beifall bei der LINKEN)

Warum wollen wir das alles? Diejenigen, die finanzkräftiger sind, sollen nicht auch noch über die Parteienfinanzierung Einfluss auf Parteien nehmen. Diejenigen, die finanzkräftiger sind, haben schon heute diverse Möglichkeiten, auf Politik Einfluss zu nehmen, und sie nutzen sie auch. Parteien sind nun einmal Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die auf die Willensbildung Einfluss nehmen wollen.

In der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Teilfinanzierung 1992 heißt es:

Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben. Durch öffentliche Mittel darf den einzelnen Parteien daher das Risiko des Fehlschlagens ihrer Bemühungen um eine hinreichende Unterstützung in der Wählerschaft nicht abgenommen werden.

Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien wird durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen mithin dann verletzt, wenn durch sie die Parteien der Notwendigkeit enthoben werden, sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder und ihnen nahestehende Bürger zu bemühen.

Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Ja, wir haben derzeit noch nicht den Zustand, dass sich die Parteien nicht um Zuwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wählerinnen und Wähler bemühen müssen. Aber dieser Zustand kann eintreten, nämlich spätestens dann, wenn eine Partei, um die relative Obergrenze zu erreichen, auf Spenden juristischer Personen angewiesen ist. Spenden juristischer Personen, also Unternehmensspenden, sind verfassungsrechtlich zulässig. Das bestreite ich überhaupt nicht. Aber das Verbot von Spenden juristischer Personen, kurz Unternehmensspenden, an Parteien ist auch zulässig. Das hat Professor Morlok in der Anhörung erklärt. Der Sachverständige Koß hat das bestätigt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Nun kommt ein Argument, das ich sehr gerne vortrage. Wenn juristische Personen spenden, dann entscheiden nicht diejenigen, die den Mehrwert, der gespendet wird, erwirtschaftet haben, sondern diejenigen, die in den Aufsichtsgremien sitzen. Ich finde, das ist in demokratietheoretischer Hinsicht ein Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn das Verbot von Spenden juristischer Personen auch verfassungsrechtlich zulässig ist, dann kommt immer ein sehr schlagendes Gegenargument, nämlich das Würstchenargument. Wenn es um die Spenden juristischer Personen geht, kommt immer jemand - das war so in der Anhörung genauso wie im Innenausschuss -, der dann erzählt: Um Gottes willen! Dann gibt es keine Würstchen mehr für die Parteigrillfeste.

(Burkhard Lischka (SPD): Das wäre schade!)

Aber, ehrlich gesagt, gibt es kein Grundrecht auf Spenden von Würstchen juristischer Personen für Parteigrillfeste. Wenn sich eine Partei noch nicht einmal mehr Würstchen leisten kann, dann ist sie ziemlich arm dran.

(Beifall bei der LINKEN)

Angesichts der vielen guten Punkte im Antrag und der standhaften Weigerung, endlich ein Verbot von Spenden juristischer Personen an Parteien zu unterstützen, werden wir uns enthalten.

(Beifall bei der LINKEN - Burkhard Lischka (SPD): Ja, wenn die Linke die Würstchen bezahlt!)