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Planungsbeschleunigungsgesetz baut demokratische Beteiligungsrechte ab

Rede von Lutz Heilmann,

Die große Koalition setzt bei der Beschleunigung von Planungsverfahren an der falschen Stelle an, sagte Lutz Heilmann, Berichterstatter der Fraktion. Angesichts voller Schubladen noch nicht begonnener Projekte gibt es außerdem keinen zwingenden Grund zur Beschleunigung von Verfahren. DIE LINKE. setzt sich dafür ein, durch ein Neustrukturierung des Planungssystems eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen zu erreichen. Die BürgerInnen müssen ernst genommen werden - und nicht behindert werden.

Lutz Heilmann (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Frau Staatssekretärin, wiederholt muss ich feststellen, dass Ökologie und Umweltschutz im Hause Tiefensee überhaupt keinen Stellenwert haben. Wieder beziehen Sie sich auf Wirtschaft, Arbeit und Wohlstand, was löblich ist, erwähnen in Ihrer Rede aber leider nicht die Umwelt.

Herr Kollege Fischer, durch Ihre Rede zog sich das Prinzip Hoffnung. Das ist offensichtlich das Prinzip dieser Regierungskoalition, dem sie vermutlich auch noch die nächsten drei Jahre treu bleiben wird. Herr Kollege Fischer, Sie bezeichnen Bürgerbeteiligung als „verkrustete Strukturen“. Das macht deutlich, welchen Stellenwert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbände in diesem Land bei Ihnen einnehmen.

(Renate Blank (CDU/CSU): Das ist doch Unsinn!)

Doch nun zu dem Gesetzentwurf selbst. Der Titel Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist ebenso monströs wie sein Inhalt. Kein Planungsverfahren wird dadurch wesentlich verkürzt; denn Sie setzen vor allen Dingen auf die Verkürzung von Fristen bei der Beteiligung von Verbänden und auf eine Einschränkung hinsichtlich des Rechtsweges.

Eine Beschleunigung per se ist nicht notwendig. Kollege Mücke von der FDP hat das deutlich gemacht. Im Sommer dieses Jahres stellte ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie ergab, dass allein im Bereich des Straßenbaus zu Ende geplante Projekte mit einem Volumen von 4,8 Milliarden Euro auf Halde liegen. Warum wollen Sie auf Teufel komm raus durch die Einschränkung von Bürgerbeteiligungen eine Beschleunigung der Verfahren erreichen. Diese Summe von 4,8 Milliarden Euro ist mehr als das Doppelte von dem, was für Neubau- und Ausbaumaßnahmen in diesem Bereich jährlich zur Verfügung steht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Uwe Beckmeyer (SPD): Haben Sie auch gefragt, wo sie auf Halde liegen?)

Nehmen Sie doch einmal die Antwort auf die Kleine Anfrage zur Hand und lesen Sie nach. Vielleicht können Sie ja einen Erkenntnisgewinn daraus ziehen.

(Beifall bei der LINKEN Horst Friedrich (Bayreuth)
(FDP): Lesen soll ab und zu bilden!)

Im Bau befindliche Projekte sind in dieser Summe noch nicht einmal enthalten. Deshalb setzen Sie auf die Verlängerung der Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse. Meinen Sie denn tatsächlich, dass wir in 15 Jahren noch den gleichen Bedarf wie heute haben?

Am Mittwoch dieser Woche haben wir im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung eine Anhörung zum Thema Demografie und Infrastruktur durchgeführt. Vielleicht hätten Sie daran teilnehmen und mit den Sachverständigen sprechen sollen. Dann hätten Sie vielleicht etwas dazugelernt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Herr Heilmann, wir waren da! Uwe Beckmeyer (SPD): Wir haben schon mit ihnen gesprochen, bevor Sie überhaupt auf die Idee gekommen sind!)

Das, was Sie im vorliegenden Gesetzentwurf beschreiben, hat mit nachhaltiger Entwicklung gar nichts zu tun.

(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Sie entwickeln nachhaltig Planungsvorschläge, die Sie aber nicht finanzieren können! Uwe Beckmeyer (SPD): Das ist ja eine typische Oppositionsrede!)

Ich gehöre ja auch der Opposition an.

(Uwe Beckmeyer (SPD): Das merkt man!)

Ich komme auf einen weiteren Punkt zu sprechen. Gestern stand die Debatte zur Ǻrhus-Konvention auf der Tagesordnung. Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass der von der Regierungskoalition eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung einige vernünftige Vorschläge enthält.

(Enak Ferlemann (CDU/CSU): Ach! Das ist ja unglaublich!)

Ja.
Die Ǻrhus-Konvention zielt bekanntlich darauf, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Verbände auszuweiten; hier sind wir uns bestimmt einig. Allerdings müssen Sie mir erklären, wie Sie Ihren Entwurf eines Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Inhalt des Gesetzentwurfes, den wir gerade beraten und den Sie heute verabschieden wollen, vereinbaren wollen.

(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Das hat die Mehrheit doch noch nie interessiert! Zuruf von der CDU/CSU: Keine Sorge! Das kriegen wir schon hin!)

Haben Sie diesen Punkt vielleicht von der gestrigen Tagesordnung gestrichen, um diesen Widerspruch nicht deutlich werden zu lassen? Denn andernfalls hätten Sie gestern eine Ausweitung und heute eine Einschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir können Sie das nicht erklären. Aber den Menschen im Land sollten Sie erklären, was das soll.

(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Das ist die neue Qualität der Gesetzgebung!)

Zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Er geht an den Problemen, die wir im Hinblick auf die Planungsverfahren haben, vorbei. Es gibt Schwierigkeiten bei der Durchführung, aber auch im Hinblick auf die Struktur des Planungsverfahrens. Diese Probleme haben Sie allerdings überhaupt nicht benannt. Sie beachten sie gar nicht und gehen einen verkrusteten Weg, anstatt sich endlich einmal über neue und bessere Maßnahmen Gedanken zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

All die großen und kleinen Ferkeleien, die Ihr Gesetzentwurf enthält, wurden vom Kollegen Mücke bereits recht ausführlich angesprochen; das möchte ich nicht wiederholen. Besonders wichtig ist aber Folgendes: Sie behaupten immer, die Liste der Vorhaben sei abschließend. Das ist sie aber nicht. Es gibt eine Öffnungsklausel.

(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Ja! Zurufe von der CDU/CSU: Das ist doch auch richtig! Die Öffnungsklausel ist doch gut!)

Das heißt, dass Sie jederzeit beispielsweise eine neue Autobahn in die Liste aufnehmen können.

(Enak Ferlemann (CDU/CSU): Sie haben es überhaupt nicht verstanden! Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Was haben Sie denn dagegen?)

Erzählen Sie also nicht, die Liste sei abschließend. Sagen Sie die Wahrheit und machen Sie deutlich, was Sie wirklich vorhaben.

Gibt es Alternativen? Wir sagen Ja. Erlauben Sie mir dazu einige ganz kurze Bemerkungen. Wie entsteht heutzutage eine Autobahn? Wie sieht der Weg der Planung ganz konkret aus? Meistens ist es so, dass die Bundesländer Bedarf anmelden. Dann werden der Bundesverkehrswegeplan erstellt und die entsprechenden Ausbaugesetze erlassen.

(Enak Ferlemann (CDU/CSU): Genau! Und dann ist die PDS jedes Mal dagegen!)

Das alles erfolgt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Katja Kipping (DIE LINKE): Eine Sauerei ist das!)

Die wichtigen Entscheidungen treffen Sie, ohne jemanden in diesem Land zu fragen. Das gilt zum Beispiel für die Erarbeitung der Ausbaugesetze, in denen festgelegt wird, dass von A nach B eine vierspurige Straße gebaut wird. Können Sie mir das erklären?

(Enak Ferlemann (CDU/CSU): Ja, ich kann Ihnen das erklären! Das dauert jetzt aber zu lange!)

Nein, das können Sie mir nicht erklären. Jedenfalls ist die Erklärung, die Sie mir anbieten, für mich nicht ausreichend.

(Beifall bei der LINKEN)

Nachdem Sie festgelegt haben, dass eine Straße gebaut wird, wird das Raumordnungsverfahren durchgeführt. In diesem Rahmen fragen Sie zum ersten Mal die Menschen in diesem Land, ob sie überhaupt ein Interesse an der geplanten Straße haben.

(Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Das interessiert die Regierung doch gar nicht!)

Ich denke, das spricht Bände. Daran werden die bestehenden Mängel deutlich. Im Anschluss an das Raumordnungsverfahren erfolgt die Linienfeststellung, danach das konkrete Planfeststellungsverfahren. Ganz am Ende dieses Prozesses dürfen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbände erneut ihre Meinung äußern.
Ich habe sehr wohl Verständnis dafür, dass es die Behörden nicht gerne sehen, wenn ihre Planungen, die sie im Laufe mehrerer Jahre entwickelt haben, unter Umständen im Papierkorb landen. Aber das darf kein Grund dafür sein, die Beteiligungsrechte der Menschen einzuschränken. Lassen Sie uns deshalb die strukturellen Mängel des Planungsverfahrens angehen.
Wir werden Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN Uwe Beckmeyer (SPD): Das überrascht uns aber!)

da er an den Problemen, die wir haben, vorbeigeht und da durch ihn die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden. Die große Koalition ist ja dafür bekannt, wie sie mit den Menschen umgeht; ich will in diesem Zusammenhang nur Hartz IV erwähnen. Sie schicken lieber unsere Soldaten in Einsätze überall auf der Welt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)

Deswegen: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf bitte ab und lassen Sie uns das Planungsverfahren daraufhin überprüfen, was wir besser machen können! Wir als Linke haben da ein paar Vorschläge zu machen:

(Zuruf von der CDU/CSU: Jaja!)

Als Erstes zu den Ausbaugesetzen: Wenn wir Alternativen von vornherein per Gesetz ausschließen, brauchen wir eigentlich nicht weiter darüber zu reden. Deswegen müssen wir die Ausbaugesetze vom Tisch wischen.

(Zuruf von der CDU/CSU: „Vom Tisch wischen“?!)

Als Zweites möchte ich vorschlagen, die Fristen für die Verbände an die Fristen anzugleichen, die für Behörden gelten. Das Bundesverwaltungsgericht spricht zu Recht davon, dass die Verbände Verwaltungshelfer sind. Sie sollen die Planung mit ihrem Sachverstand unterstützen, man soll sie nicht als Gegner darstellen. Das ist der große Unterschied zu einem möglicherweise betroffenen Bürger. Die Verbände sollen als Verwaltungshelfer ihren Sachverstand einbringen. Deswegen ist eine Gleichstellung mit den Behörden gerechtfertigt.

Als Drittes schlagen wir vor, das Raumordnungsverfahren deutlich aufzuwerten, das heißt, dass wirklich Alternativen gegeneinander abgewogen werden, dass man sich ehrlich überlegt, ob man eine Straße oder eine Schienenanbindung baut unbeeinflusst von Lobbygruppen.

(Ingo Schmitt (Berlin) (CDU/CSU): Was Sie da vortragen, ist ein Planungsbehinderungsgesetz!)

Erforderlich ist, innerhalb des Raumordnungsverfahrens eine breite öffentliche Beteiligung herzustellen. Das erhöht die Akzeptanz der Entscheidungen, die getroffen werden, und die Menschen kommen besser damit klar.
Was machen wir denn in diesem Hohen Hause, wenn wir einen Gesetzentwurf auf den Tisch bekommen? Er geht in die erste Lesung, dann wird er an den Ausschuss überwiesen, wo wir regelmäßig Anhörungen durchführen und wo wir in einen Dialog mit den Menschen eintreten. Das ist auch bei Planungsvorhaben erforderlich. In diesem Sinne werden wir als Linke uns noch einbringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)