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Petra Sitte: Zitterpartie zum Urheberrecht beendet - aber vor Verlagen eingeknickt

Rede von Petra Sitte,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung zum Urheberrecht wird für Schulen und Bibliotheken, für Forschungseinrichtungen und ganz besonders natürlich für die Hochschulen eine lange Zitterpartie zu Ende gehen, aber leider nur unter Vorbehalt.

Diese Einrichtungen kämpfen seit langem damit, dass sie keine umfassenden und rechtssicheren Nutzungsregelungen für urheberrechtlich geschützte Werke haben, die den Bedingungen des digitalen Zeitalters gerecht werden. Seit Jahren diskutieren wir daher über die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat keine solche allgemeine Schranke beinhaltet. Er enthielt aber immerhin deutliche Verbesserungen, sodass ich, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, noch Zustimmung signalisiert habe, insbesondere auch mit Blick auf den Hochschulbereich, wo eine Lösung drängt.

Was halten wir für wichtig? Wir halten für wichtig eine allgemeine Öffnungsklausel im Entwurf, eine Regelung zum Verleih von E-Books, die Rücknahme der jetzt erst gesenkten Prozentgrenzen gegenüber dem Referentenentwurf sowie die langfristige Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Dazu haben wir Ihnen mit dem Entschließungsantrag weiter gehende Vorschläge unterbreitet. Gerne hätten wir das im Entwurf selbst gesehen. Dann hätten wir auch zugestimmt.

Es wäre keine echte Urheberrechtsdebatte im Bundestag, wenn wir es nicht massiv mit der Verlagslobby zu tun bekommen hätten. Dass sie es geschafft hat, noch bei den Beratungen innerhalb der Bundesregierung die Grenze vieler erlaubten Nutzungen von 25 Prozent auf 15 Prozent zu drücken, ist das eine. Offenbar war ihr das aber nicht genug. In den letzten Wochen haben wir eine Kampagne sondergleichen erlebt. Dass Wissenschaftsverlage gegen jede noch so behutsame Ausweitung der Schrankenregelungen Sturm laufen, ist nun für alle Beteiligten keine Neuigkeit. Aber nun haben wir es auch noch mit den Zeitungsverlagen zu tun bekommen, die in den letzten Wochen nicht nur mit Zeitschriften, sondern auch mit Artikeln und großformatigen Anzeigen eine Bedrohung der Pressefreiheit signalisiert haben.

Insbesondere ist völlig absurd, was sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung geleistet hat. Da kann man nur von einer Desinformationskampagne sprechen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wurden Falschaussagen bezüglich der Regelungsinhalte getroffen. Da wurden Dinge, die seit Jahren geltendes Recht sind, zur existenziellen Bedrohung erklärt, und das von einer Zeitung, die für sich immer Qualitätsjournalismus in Anspruch nimmt.

Obwohl es die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Koalition eigentlich besser wissen sollten, sind sie am Ende doch wieder vor dieser Verlagslobby eingeknickt, wie damals auch beim Leistungsschutzrecht. Herr Uhl hat das vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen auf die Rolle der Abgeordneten so umschrieben: Man solle ihre Verantwortung und ihre Urteilsfähigkeit nicht unterschätzen. – Das wäre jetzt ein guter Beitrag dazu gewesen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihre Änderungsanträge sehen einmal vor, dass Artikel in Zeitungen und Zeitschriften gar nicht mehr unter die Schranke fallen sollen. Diese Regelung hatte der ursprüngliche Entwurf gar nicht angefasst. Jetzt also ein deutlicher Rückschritt: Wer für den Schulunterricht oder für die wissenschaftliche Forschung auf Zeitungsartikel zurückgreifen will, fällt zukünftig in völlige Rechtsunsicherheit. Damit tun sich im Übrigen auch die Verlage keinen Gefallen. Aber das einzusehen, ist Ihnen ja schon beim Leistungsschutzrecht bis heute misslungen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Entwurf sieht jetzt eine Befristung der Schranken bis 2023 vor. Mit Befristungen haben wir im Urheberrecht eh schon schlechte Erfahrungen gemacht. Es geht dabei wohlgemerkt aber nicht um die Änderungen, über die wir heute reden, sondern um alle Schranken für Bildung und Wissenschaft. Statt nun endlich wenigstens einen vorläufigen Schlussstrich unter dieses Thema zu ziehen, haben wir nun – um es ein bisschen gewalttätig zu umschreiben – eine tickende Zeitbombe in diesem Gesetz. Wir werden in fünf Jahren wieder anfangen, über die ganze Problematik zu diskutieren. Ich bin mir nicht sicher, ob wir dann beim Status quo bleiben oder ob wieder Verschlechterungen drohen. Etwas mehr Mut hätten Sie aufbringen können.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die von mir vorhin beschriebene Zitterpartie ist also nur ausgesetzt.

Ohnehin ist mir bis heute ziemlich unklar, was den Hochschulen im kommenden Wintersemester eigentlich droht. Wir haben gerade erlebt, wie chaotisch die Zustände sind. Dieses Gesetz soll jedenfalls erst im März 2018 greifen. Was soll denn an den Hochschulen in der Zwischenzeit passieren? Die Vereinbarungen laufen doch im Oktober aus.

Alles in allem: Auch wenn manches besser wird – Herr Maas hat das durchaus zutreffend beschrieben –, können wir angesichts der erheblichen Verschlechterungen diesem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Flisek [SPD]: Schade!)