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Petra Pau: Geflüchtete nicht kriminalisieren

Rede von Petra Pau,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einführend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Die Linke hätte sich gewünscht, dass die Bundesregierung mit demselben Eifer ein Gesetz zur besseren Integration von Schutzsuchenden vorgelegt hätte.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber genau darum geht es heute nicht. Ja, es gab im Jahr 2016 nicht nur die Beratungen, sondern auch den Beschluss zu einem Gesetz zur Integration, aber es war und ist halbherzig; es schloss und schließt viele Geflüchtete aus statt ein.

Das Gesetz, um das es heute geht, bedient vor allem eine allgemeine Abschiebestimmung. Damit befördert es auch eine feindliche Stimmung gegenüber den Schutzsuchenden. Das beginnt damit, dass die Bundesregierung wiederholt mit überzogenen und falschen Zahlen über Ausreisepflichtige agiert. Ich empfehle hier die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, der uns heute zu dieser Gesetzesberatung den Hinweis gegeben und ins Stammbuch geschrieben hat, dass angesichts der Rekord­anerkennungsquoten im Asylverfahren – 2016 betrug die bereinigte Schutzquote 71,4 Prozent – die aktuelle Herausforderung Schutzgewährung und Integration und nicht Ausgrenzung und Abschiebung lautet.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie ahnen es: Die Linke muss den Entwurf in seiner jetzigen Fassung ablehnen.

Nun liegen zum Gesetzentwurf zahlreiche Stellungnahmen unter anderem vom Paritätischen Gesamtverband, von Pro Asyl, der Diakonie Deutschland und anderen vor, also von Verbänden, die über eine ausgewiesene rechtliche und auch sachliche Kompetenz verfügen. Entsprechend kritisch fallen auch deren Urteile aus. Das beginnt übrigens schon bei den Fristen, die zur Stellungnahme eingeräumt wurden – Respekt vor den Erfahrungsträgern sieht anders aus.

Aber die Kritik in der Sache wiegt noch viel schwerer. Ganz verkürzt: Mit dem Gesetzentwurf werden Tore geöffnet, um mehr abgelehnte Asylbewerber als bislang ihrer Freiheit zu berauben und sie länger in Abschiebehaft zu nehmen. Als Gründe werden nach wie vor rechtlich unbestimmte Begriffe wie „Gefährder“ bemüht. Das halten wir für genauso fragwürdig wie die Tatsache, dass in anderen Debatten „sichere Herkunftsländer“ je nach Gusto bestimmt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit unangekündigten Abschiebungen nach über einjähriger Duldung werden Betroffenen obendrein Rechtsmittel – etwa das Rechtsmittel eines Widerspruchs – geraubt, die ihnen eigentlich zustehen.

(Rüdiger Veit [SPD]: Das stimmt leider!)

Der nächste Kritikpunkt: Hier wird Asylbewerbern ihre Würde genommen. Hinzu kommt der Eingriff in verbriefte Bürgerrechte, etwa durch das Auslesen ihrer Handys ohne jeden Strafverdacht und richterliche Anordnung. Herr Minister, Ihr Bild vom Koffer, der an der Grenze kontrolliert wird, trägt da nicht. Ich weiß ja nicht, wie Sie es halten; aber ich pflege weder in meinem Koffer noch in meiner Reisetasche meine ganze private Korrespondenz oder meine intimsten Daten mit mir herumzutragen. Aber heute ist es so, dass viele von uns ebendiese besonders geschützten Daten auf ihren Handys, Tablets oder wo auch immer archiviert haben. Dieses Bild trägt also in keiner Weise.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit legt sich der Gesetzentwurf auch mehrfach mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts an. Das betrifft hohe Hafthürden ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Paritätische Gesamtverband moniert: Er „vermischt in unzulässiger Weise straf- sowie polizei- und ordnungsrechtliche mit aufenthaltsrechtlichen Aspekten“. Auch dieser Kritik schließt sich die Linke an.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem. Ein Drittel aller Schutzsuchenden sind unter 18 Jahre alt. Viele von ihnen leben auch hierzulande unter Bedingungen, die weder kindgerecht noch integrationsfördernd sind. Das stellte UNICEF in einer gerade erst veröffentlichten Studie fest. Der nun vorliegende Gesetzentwurf, wenn er denn in die Tat umgesetzt würde, verschärft die Probleme, anstatt dafür zu sorgen, dass die Menschen so schnell wie möglich dezentral untergebracht werden. Auch das ist so nicht hinzunehmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein Schlussgedanke für heute: Etliche Kommentatoren bezeichnen den vorliegenden Gesetzentwurf als „Lex Amri“. Sie spielen damit auf den schlimmen Terrorakt auf dem Berliner Weihnachtsmarkt und den Täter an. Und sie belegen zugleich, dass die jetzt vorgesehenen Regelungen eben nicht verhindern, was Sie vermeintlich vorgeben zu verhindern. Vielmehr werden die Geflüchteten unter Generalverdacht gestellt. Ich halte das für nicht rechtsstaatlich und für würdelos.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)