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Patientenverfügung

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Unser Lebensende hat sich völlig verändert. Den natürlichen Tod gibt es nicht mehr, hat Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe festgestellt. Viel häufiger sei der Tod nach langwieriger Behandlung. Weil das so ist, müssen wir für diese Lebensphase Rechtssicherheit schaffen, und zwar für jene Millionen Menschen, die diese Rechtssicherheit dringend wollen.

(Beifall bei der Abgeordneten der LINKEN und der SPD)

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in den Krankenhäusern in 400 000 bis 600 000 Fällen medizinische Entscheidungen am Sterbebett notwendig. Wer da das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zugestehen, über Einleitung oder Abbruch einer lebenserhaltenden oder das Sterben verlängernden Maßnahme selbst zu entscheiden. Diese Rechtssicherheit gibt der Stünker-Entwurf, für den ich hier im Namen von über 30 Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion spreche. In diesem Entwurf wird genau und ganz bewusst nach Art und Stadium der Erkrankung differenziert.

Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens der Intensivmedizin hilflos ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Millionen von ihnen haben deshalb Patientenverfügungen verfasst. Rechtsverbindlich sind diese aber nicht. Ob Ärzte oder Betreuer sie umsetzen, ist offen. Insofern kann ich bei allem Respekt die Ansicht derjenigen Abgeordneten nicht teilen, die meinen, man solle am besten alles so lassen, wie es ist.

Wissen Sie, wie es ist? 140 000 Ernährungssonden werden jedes Jahr in Deutschland gelegt, zwei Drittel davon bei Bewohnern von Pflegeheimen. Diesem Patientenkreis gehören nach Schätzungen 400 000 bis 500 000 Menschen an. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat in einem Dossier vom Juni 2008 festgestellt, dass die Zwangsernährung Sterbender in Deutschland zum medizinischen Standard wird. Das ist die Realität. Sie steht im scharfen Kontrast zu dem, was die Menschen wollen. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, hat öffentlich erklärt:
Wir erleben in der Praxis täglich, dass die Menschen, die bei uns Rat einholen, künstliche Ernährung kategorisch ablehnen. Dahinter steht die Angst vor einem jahrelangen Dahinvegetieren, vor einem Leben ohne Lebensqualität, das nur durch die Magensonde aufrechterhalten wird. Dieser Angst gilt es zu begegnen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Angst müsste für uns Verpflichtung sein, die Verhältnisse, so wie sie sind, zu verändern und endlich Rechtssicherheit zu schaffen, damit Menschen selbstbestimmt sterben können, wenn sie es wollen; wohlgemerkt: wenn Sie es wollen. Niemand muss oder soll eine Patientenverfügung verfassen. Wer findet, dass es gut ist, wie es ist, dem wird nichts aufgedrängt.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber den anderen, die selbstbestimmt über ihren Körper verfügen möchten, auch wenn sie dies nicht mehr artikulieren können, muss der Gesetzgeber dies ermöglichen. Jede Person, die eine Patientenverfügung verfasst hat, muss sicher sein, dass diese geachtet und umgesetzt wird. Dabei geht unser Gesetzentwurf von einem Dialog zwischen Arzt und Betreuer aus. Der Arzt muss zunächst prüfen, welche Maßnahmen mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert sind. Dann müssen diese Maßnahmen unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens erörtert werden. Der Patientenwille ist also ausschlaggebend.
Wichtig ist, dass die Anwendbarkeit der Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Es gibt also keinen Automatismus im Stünker-Entwurf. Ich bitte Sie, das einmal zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dadurch, dass man immer von „Automatismus“ redet, wird es doch nicht wahrer. Ganz wichtig ist schließlich: Das Vormundschaftsgericht muss nur bei Zweifeln am Patientenwillen oder bei Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden.
„Die Politik versagt vor dem Sterben“ - diesen Vorwurf hat uns Parlamentariern der Palliativmediziner Professor Borasio kürzlich in einem FAZ-Artikel gemacht, weil trotz jahrelanger Arbeit bisher keine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen geschaffen wurde. Ärzte, Betreuer und viele Kranke, aber auch Gesunde warten darauf. „Die Politik versagt vor dem Sterben“ - meine ganze Hoffnung richtet sich darauf, dass sich das mit dem heutigen Tag ändert und Selbstbestimmung und Fürsorge am Ende des Lebens ermöglicht werden.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)