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Parlamentsentscheide über Auslandseinsätze der Bundespolizei

Rede von Petra Pau,

1. Wir reden wieder einmal über eine Reform der Bundespolizei. Sie wurde als Jahrhundertwerk angekündigt, kommt aber nur Scheibchenweise bei den Parlamentarier an. Und so steht auch heute wieder nur ein kleiner Ausschnitt zur Debatte, während die großen Fragen im Dunkeln bleiben. Das kritisiere ich.

Es geht um eine Strukturreform. Die Zahl der Stützpunkte der Bundespolizei wird verkleinert. Es kommt zu Zusammenlegungen und zu Versetzungen. Das alles hat für viele eine soziale Komponente. Bis heute aber werden die davon Betroffenen nicht hinreichend einbezogen. Auch das ist schlecht.

2. Und es geht um eine Funktionalreform. Die Aufgaben der Bundespolizei sollen anders gewichtet werden. Sie bekommt neue Befugnisse und andere Vorgaben, unter denen die Bundespolizei die neuen Aufgaben wahrnehmen soll. Und genau deshalb ist es nicht hinnehmbar, die Scheibchen dem Bundestag vorzulegen, das große Ganze aber nicht.

Heute steht unter anderem zur Debatte, dass die Bundespolizei zum Beispiel Flugunternehmen Passagierdaten abzuverlangen kann. Mit dieser Gesetzgebung werde eine bindende EU-Vorgabe umgesetzt, heißt es. Was insofern eine Halbwahrheit ist, weil deutsche Innen- und Außenminister vordem heftig auf diese EU-Regelung gedrängt hatten.

3. Zur Funktionalreform gehört auch, dass die Bundespolizei künftig lageunabhängig, man könnte auch sagen nach Willkür, Personenkontrollen durchführen kann. Ich halte das für höchst bedenklich, weil damit rechtsstaatlicher Boden verlassen wird. Aber diese Debatte werden wir ja noch einmal führen.

So, wie ich eine weitere Debatte anmahne. Die Bundespolizei soll darauf vorbereitet werden, dass sie noch häufiger im Ausland eingesetzt wird, als bislang. Und da bin ich bei einer Grundfrage. Denn, wenn das so vorgesehen ist, dann ist es auch höchste Zeit, dass Polizeieinsätze im Ausland nicht länger am Parlament vorbei befohlen werden können.

4. Bundesinnenminister Schäuble hat den Status quo einmal trefflich beschrieben. Wenn es ein kleines Problem gibt, dann schicken wir die Bundeswehr zum Einsatz. Wenn es schwierig wird, dann greifen wir auf die Polizei zurück. Und wenn es ganz kompliziert wird, dann muss das THW herhalten. Warum das so ist, ist übersichtlich:

Für Bundeswehr-Einsätze im Ausland bedarf es einer Mehrheit im Parlament. Je kleiner das Problem ist, desto größer scheint die Mehrheit dafür. Umgekehrt: Umso unsicherer die parlamentarische Mehrheit ist, desto häufiger wird die Bundes-Polizei anstatt der Bundeswehr in Marsch gesetzt. Das ist nicht akzeptabel, übrigens auch nicht für die Polizisten.

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