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Notfallsanitätergesetz für Retter unzureichend

Rede von Kathrin Vogler,

Rede von Kathrin Vogler (DIE LINKE) zur Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines "Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften", BT-Drs. 17/11689, im Deutschen Bundestag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Viele Jahre mussten wir auf einen Entwurf zur Überarbeitung des Rettungsassistentengesetzes warten. Lang und zäh verhandelten Bund, Länder und Berufsorganisationen über die Ausbildungs- und Arbeitsinhalte für die neuen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, aber nicht zuletzt auch über die Finanzierung ihrer Ausbildung. Was nun hier vorgelegt wurde, zeigt, dass die lange Überzeugungsarbeit zumindest an einigen Stellen ein paar Früchte getragen hat:


DIE LINKE begrüßt, dass zukünftig die Zahlung einer Ausbildungsvergütung gesetzlich vorgesehen sein soll. Leider fehlt ein explizites Verbot von Schulgeld: Alleine die Nichtigkeitserklärung von Schulgeldforderungen in § 20 des Gesetzentwurfs reicht als Schutz für die Auszubildenden nicht aus; an dieser Stelle sollte nachgebessert werden.
Halbwegs positiv zu bewerten ist auch, dass die Qualifizierung durch die dreijährige Ausbildung und die Vertiefung der Inhalte verbessert wird. Aber schon bei den zu vermittelnden Kompetenzen fehlt es an stringenten bundeseinheitlichen Festlegungen.
Untragbar für uns sind die vorgesehenen Regelungen zur Aberkennung der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ bzw. „Notfallsanitäter“ zu führen. Wer nicht mehr die entsprechende gesundheitliche oder körperliche Eignung hat, dem soll die Erlaubnis nachträglich entzogen werden, und zwar nicht die Erlaubnis zur Berufsausübung, sondern die zum Tragen der Berufsbezeichnung. Damit aber würde eine Person, deren Gesundheit vielleicht sogar aufgrund der Arbeitsbedingungen einen Schaden genommen hat, nicht nur erwerbslos, sondern würde sogar den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente verlieren, denn wenn kein Beruf vorliegt, dann kann es auch keine Berufsunfähigkeit, keine entsprechende Rentenzahlung und keine adäquate Umschulung geben. Das zu ändern ist sehr wichtig, denn viele werden diesen schweren Beruf nicht bis zum Rentenalter ausüben können.


Zu den Übergangsfristen: Ein abgestuftes Verfahren der Nachqualifizierung je nach jetziger Ausbildung, Praxiswissen und Dauer der Berufsausübung erscheint sinnvoll und zweckmäßig. Wir werden aber noch darüber reden müssen, ob die im Entwurf getroffenen Regelungen die richtigen sind. Die Nachqualifizierung könnte helfen, die erweiterte Kompetenz dieses neuen Berufszweigs zu unterstreichen, was auch wichtig sein könnte, um Widerstände bei der Ärzteschaft zu überwinden.
Auch wenn ich mich hier wieder einmal bei Teilen der Ärzteschaft unbeliebt machen sollte: Wir brauchen im Gesetz dringend eine Klarstellung zur Durchführung bestimmter ärztlicher Tätigkeiten. Denn die zukünftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter brauchen mehr Rechtssicherheit bei ihrer Berufsausübung: Ihre praktische Tätigkeit im Rahmen der Akutversorgung kann es erforderlich machen, Maßnahmen durchzuführen, bei denen es sich juristisch um „Ausübung der Heilkunde“ handelt und die sonst nur von Ärztinnen und Ärzten sowie von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erbracht werden dürfen. Es muss gesetzlich sichergestellt sein, dass sie dann nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. Denn mir ist es aus ganz egoistischen Gründen wichtig, dass mir der Notfallsanitäter hilft, wenn ich medizinische Hilfe brauche und er alleine als erster am Ort des Geschehens ist.


Wir hoffen, dass es uns im Laufe der parlamentarischen Beratung noch gelingt, einige der Forderungen, die wir gemeinsam mit vielen heutigen Rettungssanitäterinnen und -sanitätern und mit der Gewerkschaft erheben, per Änderungsantrag in das Gesetz hineinbekommen. Dann wünschen wir dem Gesetz alles Gute – und vor allem nicht, dass es noch wegen der finanziellen Belastungen für die Länder vom Bundesrat gestoppt wird. Die Forderung, dort nachzubessern, wo Kommunen als Ausbildungsträger ggf. finanziell überfordert wären, unterstützt DIE LINKE. Aber dieses Gesetz darf nicht Opfer der Schuldenbremse werden, denn ich bin sicher, dass eine Verbesserung der Notfallversorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger richtig gut investiertes Geld ist. Außerdem geht es für die ca. 4000 Auszubildenden im Jahr um ihre berufliche Zukunft.