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Norbert Müller: Intransparenz statt Verbesserung in der Kinder- und Jugendhilfe

Rede von Norbert Müller,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein zentrales Vorhaben der Koalition im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, nämlich die Reform des Sozialgesetzbuches Achtes Buch, also des Kinder- und Jugendhilferechtes.

Das SGB VIII wurde nach über 20-jähriger Debatte Anfang der 90er-Jahre als Gesetz mit umfassenden Rechtsansprüchen für Kinder und Jugendliche, für junge Volljährige, für Heranwachsende und für Familien beschlossen. Es folgt einem sozialpädagogischen Leitbild. Deswegen ist es richtig, dass wir das Kinder- und Jugendhilfegesetz insgesamt verteidigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Gruppe wurde damals aber nicht in die Geltung des SGB VIII einbezogen; die Staatssekretärin hat darauf gerade dankenswerterweise hingewiesen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen fallen eben nicht vollumfänglich unter den Geltungsbereich des SGB VIII. Wir haben hier schwierige Rechtskreise in Bezug auf die Wiedereingliederungshilfe. Das sollte harmonisiert werden. Die große Lösung, hinter der zumindest verbal alle Parteien stehen, ist Ziel Ihrer Koalition gewesen.

Die Koalition ist also angetreten, das SGB VIII zu reformieren und Kinder und Jugendliche mit Behinderung vollständig in die Kinder- und Jugendhilfe zu überführen. Was Sie heute zur Geisterstunde – und wir haben gleich Geisterstunde – hier vorgelegt haben, hat damit aber null Komma nichts zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu passt eben auch, dass das, was Sie heute vorstellen, keine große Lösung ist, sondern im Wesentlichen Ausdruck von großem Chaos: ein katastrophaler, intransparenter Gesetzgebungsprozess; acht Gesetzentwürfe bzw. Vorentwürfe oder Arbeitsfassungen haben in anderthalb Jahren das Licht der Öffentlichkeit erblickt – Sie kennen wahrscheinlich noch mehr –; Hunderttausende Beschäftigte, die gnadenlos verunsichert sind; Träger, Familien, Betroffene, die nicht wissen, wohin die Reise eigentlich geht. Sie wissen das; denn wir sind überhäuft worden mit Zuschriften von großen Verbänden, von Trägern, von Beschäftigten, von Mitarbeitern der Jugendämter, von Jugendhilfeausschüssen, von Familien. Das heißt, Hunderttausende Beschäftigte, betroffene Kinder, Jugendliche und Familien sowie große, aber auch kleine Träger wurden durch diesen Gesetzgebungsprozess hoffnungslos verunsichert.

Was Sie heute vorlegen, ist abzulehnen. Ich nenne Ihnen kurz drei Gründe, warum wir das insgesamt ablehnen werden:

Erstens. Das Jugendwohnen, das Sie mit dem Gesetz auf ein Minimum herunterfahren wollen, bietet Minderjährigen und jungen Volljährigen die Möglichkeit, während ihrer Ausbildung preiswert zu wohnen. Wir haben bereits mehrfach über die Mietensituation in großen Städten geredet. Daher ist das Jugendwohnen dringend notwendig. Anstatt das Jugendwohnen auszubauen, fahren Sie es zurück. Das werden wir nicht mittragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Die offene Kinder- und Jugendarbeit – ich finde, das ist der größte Hammer – erschweren Sie noch zusätzlich. An der Stelle, an der wir die Kinder- und Jugendarbeit ausbauen müssten, wird sie erschwert. Was passiert jetzt konkret? Sie sagen, dass in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch dann, wenn die Beteiligten vor Ort ehrenamtlich unterwegs sind und keine öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, bestimmte Meldeauflagen erfüllt werden müssen und Schutzkonzepte aufgestellt werden sollen. Also, wenn fünf junge Menschen in der Garage ihrer Eltern ein Jugendprojekt starten, dann sollen sie zukünftig ein Schutzkonzept gegen sexuelle Übergriffe aufstellen, dann sind sie meldepflichtig, dann müssen sie das Projekt beim Jugendamt anmelden und in eine stetige Kooperation eintreten. Das ist völlig irre. Damit erwürgen Sie die offene Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben bereits in Gesprächen darüber geredet: Das muss weg. Das können wir nicht mittragen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Drittens. Sie führen – das war ein besonderer Wunsch einiger Länder; bedauerlicherweise trägt die Bundesregierung das nun mit – doppelte Standards für Kinder und Jugendliche mit ausländischem Hintergrund ein, nämlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Durch eine Öffnungsklausel werden Sie erreichen – das wird in den Ländern so passieren; das wissen wir ganz genau; Länderausnahmeklauseln waren ja die Zielvorgabe der Bundesländer, die Sie quasi beauftragt haben, zumindest einiger –, dass es in Zukunft ein Kinder- und Jugendhilferecht für deutsche Kinder und Jugendliche gibt und ein Kinder- und Jugendhilferecht mit niedrigeren Standards für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Auch das werden wir in keinem Fall mittragen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben eine große Lösung angekündigt. Sie haben viel Porzellan zerschlagen. Am Ende haben Sie eine große Überschrift produziert: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Das ist ein Hohn. Sie stärken Kinder und Jugendliche mit dieser Reform des Sozialgesetzbuches VIII nahezu nicht. Das Beste wäre, Sie würden diesen Entwurf zurückziehen und einen Neustart in der nächsten Wahlperiode ermöglichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)