Zum Hauptinhalt springen

Norbert Müller: Ausweitung des Kinderschutz notwendig

Rede von Norbert Müller,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Antrag der Grünen zum Kinderschutz. Herr Kollege Weinberg, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört und habe Ihrer Rede entnommen, dass wir in diesem Haus die seltene Chance haben, gemeinsam einem Antrag der Grünen zuzustimmen. Die Fraktion Die Linke sieht dieses Chance genauso wie Sie.

(Beifall bei der LINKEN)

Die UN-Kinderrechtskonvention kennt drei große Stützen: Schutz, Förderung und Beteiligung. Wir sind im internationalen Vergleich in allen Bereichen nicht schlecht. Wir können und müssen aber besser werden. Sie haben bereits einige Punkte in der Debatte angesprochen: das Bundeskinderschutzgesetz oder die Einsetzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Diesem möchte ich für seine hervorragende Arbeit danken.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Rörig als Unabhängiger Beauftragter hat in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Themen aufgeworfen, bei denen es nicht nur um Aufarbeitung, sondern auch um Prävention geht und wir im gesetzlichen Rahmen nacharbeiten müssen. Ich will zwei Punkte ansprechen, bei denen Sie wahrscheinlich etwas schwerhöriger werden. Das Erste ist die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie und der Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen, also von minderjährigen Flüchtlingen und Frauen, insbesondere von alleinreisenden Frauen, in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Hier müssen wir besser werden. Ich empfehle Ihnen, nachzulesen, was die Kinderkommission des Deutschen Bundestags insbesondere zum Schutz von Flüchtlingskindern – mit Unterstützung von Herrn Rörig – aufgeschrieben hat.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Ein großes Thema ist der sexuelle Missbrauch in Schulen. Wie können wir auch in diesem riesigen Bereich, in dem sich aufgrund der zehnjährigen Schulpflicht so gut wie alle jungen Menschen aufhalten, Prävention betreiben? Hier läuft die Kooperation mit den Ländern bereits an. Wir sollten darüber nachdenken, wie der Bund besser unterstützend tätig sein kann.

Ich war 2013/14 Mitglied des Bildungsausschusses des brandenburgischen Landtags, als Brandenburg die drei Einrichtungen der Haasenburg GmbH geschlossen hat. Diese stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hatten einen geschlossenen Bereich, der dazu geeignet war, Kinder zu missbrauchen; das wurde auch praktiziert. Kinder wurden dort missbraucht, geschlagen, misshandelt, unterworfen und gedemütigt. Es war richtig, diese Einrichtungen zu schließen. Ich sage Ihnen aber auch: Das war ziemlich schwierig; denn die gesetzlichen Grundlagen waren nicht so, wie wir sie brauchten. Deswegen sind die Vorschläge der Grünen, insbesondere was das Betriebserlaubnisverfahren angeht, aber auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Gruppe, was die Betriebs­aufsicht und die Heimaufsicht angeht, entscheidend. Wir sollten dafür sorgen, dass nicht nur die stationären Einrichtungen besser kontrolliert werden, sondern dass alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe engmaschiger kontrolliert werden. Wir müssen das Betriebserlaubnisverfahren deutlich verbessern, um sicherzustellen, dass es in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe weder zu Übergriffen noch zu Missbrauch kommt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein wichtiges Instrument für den Kinderschutz ist das in den letzten Jahren vorgeschriebene Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige. Wie Sie aber wissen, greift dieses Instrument viel zu kurz. Das kann nur ein erster Anfang sein. Seit Monaten liegen uns Vorschläge des Bayerischen Jugendrings und des Deutschen Bundesjugendrings vor. Wir finden es sehr gut, dass die Grünen diese Vorschläge aufgreifen. Wir müssen dieses Führungszeugnis weiterentwickeln. Es ist bislang zu bürokratisch und zu aufwendig für die Verbände. Es ist viel zu schwierig zu handhaben. Wie Sie wissen, gab es vor anderthalb Jahren dazu eine Anhörung im Familienausschuss. Die Ergebnisse möchte ich noch einmal kurz zusammenfassen; Sie können sie auch im Antrag der Grünen nachlesen.

Das Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige zum Beispiel in Sportvereinen soll zugunsten einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, basierend auf dem Bundeszentralregister, abgeschafft werden, die nicht mehr jeder x-Beliebige auf Antrag bekommt und die deutlich macht, ob der Betreffende mit Kindern arbeiten darf oder ob davon abzusehen ist, weil es einen entsprechenden Eintrag im Bundeszentralregister gibt. Der Vorschlag der Grünen ist gut. Diesen könnten wir sofort umsetzen, Herr Weinberg.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Grünen stärken in ihrem Antrag den Beratungsanspruch. Das finden wir richtig. Ja, die Beratung muss entbürokratisiert und ausgeweitet werden. Sie muss für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet werden. Wenn wir aber – das fehlt mir ein Stück weit in Ihrem Antrag; das werden wir noch einmal in die Beratungen einbringen – die Beratungsansprüche ausweiten, die Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Heimaufsicht, ausbauen sowie die Betriebsgenehmigungsverfahren qualitativ verbessern wollen, dann brauchen wir eine bessere Kinder- und Jugendhilfe. Das heißt, wir brauchen mehr Geld in Ländern und Kommunen für Aufsichtsbehörden und Jugendämter. Wir müssen den kompletten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe stärken. Die anstehende Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch bietet eine gute Gelegenheit, Herr Weinberg, die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland insgesamt zu stärken. Diese Signale sollten Sie aufnehmen. Dann hätten Sie uns als Linke an Bord. Das können Sie mit Geld, einer Entlastung der Kommunen an dieser Stelle und mit besseren gesetzlichen Grundlagen tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)