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Nein zu schwarz-gelben Rechentricks, Ja zum Grundrecht auf gesellschaftliche Teilhabe

Rede von Katja Kipping,

Regierung ignoriert Bundesverfassungsgerichtsurteil

Katja Kipping (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze nicht der Menschenwürde entsprechen

(Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Das hat in Karlsruhe niemand entschieden!)

und transparent neu zu berechnen sind. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb wird dem nicht gerecht. Ich finde, daran muss noch vieles geändert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Alle drei Oppositionsfraktionen - Sie werden wahrscheinlich sagen, dass das zu erwarten war -, aber auch alle Sozialverbände kritisieren, dass sich die Regierung gegenüber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr ignorant verhält. Oder können Sie mir auch nur einen Sozialverband nennen, der den vorliegenden Gesetzentwurf als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts völlig übereinstimmend bezeichnet? Sollte Ihnen nicht zu denken geben, dass Sie nicht einen einzigen Sozialverband, der sich unterstützend an Ihre Seite stellt, nennen können?
Klar ist: Die Herangehensweise von Schwarz-Gelb ist voller Tricks und voller Abschläge. Die vier Minuten Redezeit, die ich habe, reichen nicht aus, um alle Tricks auch nur zu nennen.
Um eine Ungereimtheit zu erläutern: Die Regelsatzhöhe wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe errechnet. Zur Erläuterung: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe meint, dass viele Haushalte drei Monate lang ihre Ausgaben in einem Haushaltsbuch festhalten, und daraus wird dann der Regelsatz abgeleitet. Interessanterweise sind in die jetzige Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vier Personen eingeflossen, die für Ernährung bzw. Nahrungsmittel 0 Cent ausgegeben haben. Nur zur Erinnerung: Wir reden über einen Zeitraum von drei Monaten.
Als ich diesen Umstand im Ausschuss ansprach, war der Staatssekretär ganz überrascht, weil er ihm selbst offensichtlich nicht aufgefallen war.

(Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Wie signifikant ist denn das?)

Seine Mitarbeiter haben dann bestätigt: Ja, es gibt vier Haushalte, die über drei Monate hinweg 0 Cent für Nahrungsmittel ausgegeben haben. Meine Damen und Herren, ich kenne einige Leute, die ab und zu fasten. Aber ich kenne niemanden, der es ausgehalten hat, drei Monate lang nur von Luft und Liebe zu leben. Hier müssten auch Sie stutzig werden und sagen: In der EVS gibt es Ungereimtheiten. Diese Zahlen kann man doch nicht blind übernehmen!

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Das ist Ihnen doch im Ausschuss erklärt worden! Warum wiederholen Sie das hier?)

Im Ausschuss ist mir recht gegeben worden, Herr Zimmer.

(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Oh nein!)

Sie berufen sich auf die Abschläge für Alkohol und spielen dabei mit Vorurteilen, die gegenüber Erwerbslosen bestehen. Ich will in Erinnerung rufen, dass man dazu auch eine andere Meinung haben kann. Herr Straubinger von der CSU zum Beispiel hat im Ausschuss gesagt: In Bayern gehört Bier zu den Grundnahrungsmitteln. Ich würde nicht so weit gehen, Bier als Grundnahrungsmittel zu bezeichnen. Aber ich finde, zum kulturellen Standard unserer Gesellschaft gehört, dass man bei einer Familienfeier ein Glas Wein ausgeben oder bei einem Treffen mit Freunden ein Bier trinken darf.

(Beifall bei der LINKEN - Paul Lehrieder (CDU/CSU): Das verbietet niemand!)

Im Übrigen: Durch die Kürzung des Regelsatzes um 16 Euro werden eben nicht nur die Menschen getroffen, die trinken und rauchen, sondern auch die Menschen, die sich mit dem Geld einfach richtig gesund ernähren oder Spielsachen für Kinder kaufen wollen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie tun hier so, als ob es bei den Abschlägen immer nur um Zigaretten und Alkohol geht. Man muss hier doch noch einmal in Erinnerung rufen, dass es in sehr vielen Bereichen Abschläge gibt. Sie sind zum Beispiel der Meinung, wer auf Hartz IV angewiesen sei, der habe kein Anrecht auf eine Hausratsversicherung, der müsse kein Geld für Blumen ausgeben usw. Diese Herangehensweise und dieses Menschenbild teilen wir Linke nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

In dem vorliegenden Antrag wird das schwarz-gelbe Herangehen zu Recht kritisiert; denn der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb enthält auch jede Menge Verschlechterungen. Sie führen zum Beispiel eine neue Regelbedarfsstufe 3 ein, das heißt, für Erwachsene, die mit anderen Erwachsenen zusammen im Haushalt leben, sollen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes gezahlt werden. Hinter diesem spröden Begriff Regelbedarfsstufe 3 verstecken sich womöglich schlimme Verschlechterungen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung. Behindertenverbände befürchten, dass wenn erwachsene Behinderte aufgrund ihrer Behinderung weiter bei ihren Eltern leben, sie in Zukunft nicht mehr 100 Prozent des Regelsatzes bekommen, sondern nur noch 80 Prozent. Das wären immerhin 73 Euro im Monat weniger.
Im habe im Ausschuss dreimal nachgefragt, ob Sie ausschließen können, dass es zu Verschlechterungen kommt.

(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Das sind nichtöffentliche Ausschusssitzungen!)

Ich habe ausschweifende Antworten gehört, aber Sie haben nicht klar gesagt: Ja, das können wir ausschließen. Deswegen fordere ich Sie auf: Stellen Sie hier eindeutig fest, dass nicht geplant ist, dass es zu Verschlechterungen für Behinderte kommt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Diese Menschen haben es ohnehin nicht leicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Um das zusammenzufassen und zum Abschluss zu kommen, kann ich nur sagen: Wir sagen Nein zu den schwarz-gelben Rechentricks, damit wir Ja zu dem Grundrecht auf gesellschaftliche Teilhabe sagen können. Die Linke meint: Wenn man das Urteil ernst nimmt, dann muss man erstens die Sanktionen abschaffen, zweitens die Bedarfsgemeinschaft auf den Prüfstand stellen und drittens den Regelsatz deutlich erhöhen;

(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Das steht aber nicht im Urteil!)

denn ein Regelsatz, der ohne Rechentricks berechnet worden ist und der sowohl für gesunde Ernährung als auch für ein Monatsticket ausreicht, muss deutlich höher sein.
Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)