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Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus nicht auf die lange Bank schieben

Rede von Sevim Dagdelen,

laut Bericht der europäischen Agentur zum Schutz der Grundrechte hat die Zahl rassistisch motivierter Gewalttaten im Jahr 2006 in 8 von 11 beobachteten Staaten der EU zugenommen. Mit dabei die Bundesrepublik Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen rassistische Gewalttaten um 14 Prozent zu. Doch noch immer wird versucht, das Problem zu leugnen oder zu relativieren. Wenn Einsicht der beste Weg zur Besserung ist, sehe ich skeptisch in die Zukunft. Denn diesem Land fehlt es an Politikerinnen und Politikern, die willens sind das Kind beim Namen zu nennen!

Sehr verehrte Frau Präsidentin/ sehr verehrter Herr Präsident
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

laut Bericht der europäischen Agentur zum Schutz der Grundrechte hat die Zahl rassistisch motivierter Gewalttaten im Jahr 2006 in 8 von 11 beobachteten Staaten der EU zugenommen. Mit dabei die Bundesrepublik Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen rassistische Gewalttaten um 14 Prozent zu. Doch noch immer wird versucht, das Problem zu leugnen oder zu relativieren. Wenn Einsicht der beste Weg zur Besserung ist, sehe ich skeptisch in die Zukunft. Denn diesem Land fehlt es an Politikerinnen und Politikern, die willens sind das Kind beim Namen zu nennen!

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

Da werden in einer Kleinstadt acht Inder von mehreren Dutzend Menschen attackiert und über den Marktplatz gejagt. Getreu dem Motto „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ fällt einigen Politikern nichts Besseres ein als jedweden Zusammenhang mit Nazis zu bestreiten.

Der sächsische Ministerpräsident Milbradt erklärt, dass es keine Hetzjagd in Mügeln, sondern eine Hetzjagd auf Mügeln gegeben habe. Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellt gleich den ganzen Übergriff in Frage, wenn er sagt: „Wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir noch die Fähigkeit haben, auch hinzuschauen, ob denn wirklich was gewesen ist“.

Der Bürgermeister von Mügeln versicherte, es gebe in seiner Stadt keinen Rechtsextremismus. Aber wird das Ganze dadurch besser, wenn sich bewahrheiten würde, dass die Täter keine organisierten Nazis gewesen sind, sondern ganz normale Bürger, die ihrer rassistischen Gesinnung freien Lauf gelassen haben? Wohl kaum! Und genau das ist das Problem der Bundesregierung. Nach wie vor wollen sie nicht begreifen, dass zwar jeder Nazi Rassist ist, aber nicht jeder Rassist automatisch auch Nazi. Die Bekämpfung des sogenannten Rechtsextremismus ersetzt deshalb nicht mal ansatzweise die Bekämpfung von Rassismus.

Ein Nationaler Aktionsplan müsste ein solches strategisches Vorgehen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes beinhalten. Aber genau davor drückt sich die Bundesregierung.

Zur Erinnerung: 2001 verpflichtete sie sich in Durban zur Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Rassismus. Mit der Bewerbung um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat im April 2006 kündigte sie die Vorlage im Laufe des Jahres 2006 an. Frau Köhler sprach dann in der 1. Lesung im März 2007 davon, dass der Entwurf im ersten Halbjahr 2007 vorliegen würde.

Dann kündigte im Juni 2007 Staatssekretär Altmaier an, den Aktionsplan bis Ende diesen Jahres unter Beteiligung der NGOs fertig zu stellen und an die UN zuschicken. Aber bis heute liegt kein Entwurf vor. Wenn die Bundesregierung diesmal trotzdem an ihrer aktuellsten Terminierung festhält, lässt dies befürchten, dass sie in einem Hausruck-Verfahren die Beratung mit der Zivilgesellschaft durchführen wird. Genau dies wollten wir mit unserem Antrag, den Sie im Innenausschuss abgelehnt haben, verhindern. Zeit für eine tatsächliche Auseinandersetzung um Inhalte, konkrete Maßnahmen und einem Monitoringverfahren wird dabei keine bleiben. Während die Bundesregierung Jahre hat verstreichen lassen, müssen die dann beteiligten Organisationen in kürzester Zeit ihre Vorstellungen dazu erarbeiten. Für Änderungen wird da wohl kaum Zeit bleiben. Wobei die auch kaum gewünscht sein dürften. Schließlich brauchen sie die Nichtregierungsorganisationen lediglich als demokratisches Feigenblatt zum Abnicken.

An diesem Dilemma sind allerdings auch die Grünen sowie die FDP mitverantwortlich. Die Grünen haben es in der Zeit ihrer Regierungsbeteiligung sträflichst versäumt, diesen Aktionsplan selbst vorzulegen. Anstatt nun aber dieses Versagen wieder gut zu machen, versuchen die Grünen dieses zu kaschieren. Gemeinsam mit der FDP haben sie unserem Antrag nicht zugestimmt.

Stattdessen soll nach Ansicht der Grünen der Aktionsplan die Programme gegen Rechtsextremismus ergänzen. Aber eigentlich müsste die Bekämpfung des Rechtsextremismus als aggressivste Form des Rassismus Bestandteil des Engagements gegen Rassismus sein. Daher kann ein solcher Aktionsplan nicht lediglich aus einer Zusammenfassung von bereits bestehenden Initiativen und Programmen gegen Rechts bestehen.

Und solange es keinen solchen Aktionsplan gibt, macht es auch kaum Sinn, wenn die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer einen „Pakt für Demokratie“ auf den Weg bringen will, der Bürgermeister verpflichten soll, regelmäßig zu berichten, was sie gegen Rechtsextremismus unternommen haben. Dazu bedarf es zum Einen überhaupt erstmal ein Problembewusstsein der politischen Verantwortungsträgerinnen und -träger. Dass wir davon noch weit entfernt sind, zeigt gerade Mügeln, aber auch nicht zuletzt die einseitige Sicht auf Rassismus und Nazismus als ostdeutsches Problem.

Zum Anderen macht ein solcher Vorschlag nur Sinn, wenn sich die lokalen und kommunalen Aktivitäten in einen kohärenten Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus einfügen lassen. Denn die Bekämpfung des institutionellen Rassismus bspw. im Bildungssystem, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ist kaum allein von den Kommunen zu lösen.

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

Wer Menschen, die seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben oder hier geboren sind, wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt, sie für soziale Konflikte in der Gesellschaft verantwortlich macht und ihnen per se sexistische und fundamentalistische Haltungen unterstellt oder sie als „terroristische“ Bedrohung kriminalisiert, trägt entscheidend zum Rassismus bei.

Soll Rassismus, von wem auch immer und gegen wen auch immer, tatsächlich bekämpft werden, muss die Bundesregierung ihre „Vorbildwirkung“ durch eine entsprechend antirassistische Politik wahrnehmen. Die Grundlage dafür muss ein Konzept sein, das sich sowohl dem institutionellen als auch dem individuellen Rassismus stellt. Genau das hat die Bundesregierung 2001 zugesagt und nicht mehr und nicht weniger fordern wir ein.
In der Ersten Lesung unseres Antrags, am 22.März 2007, hatte ich bereits konstatiert, dass es den Vorwurf gibt, dass die Koalition nichts Substantielles im Kampf gegen den Rassismus zu bieten hat. In diesem Zusammenhang bleibt mir nur noch die Wiederholung des Zitats des britischen Soziologen Stuart Hill: „Wenn man in einer Gesellschaft ohne antirassistische Politik lebt, ist man dazu verurteilt, in einer rassistischen Gesellschaft zu leben.“. Also sparen Sie sich in Zukunft Ihre Pseudobetroffenheit, wenn es zu rassistischen Übergriffen.